Klimakompensation von Flügen und anderen Dienstreisen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Daniela Wagner, Kai Gehring, Markus Tressel, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Forschung ist der überregionale und internationale fachliche Austausch und die entsprechende Zusammenarbeit zwischen Personen und Institutionen. In Zeiten der Klimakrise sind nach Ansicht vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (vgl. Statement der Jungen Akademie „Wahre Reisekosten erstatten“, vom 19. November 2019) sowie der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade auch für reiseintensive Forschungseinrichtungen ein möglichst klimaschonendes Mobilitätsmanagement sowie die Klimakompensation von unvermeidbaren Reisen erforderlich.
Die Bundesverwaltung strebt an, einschließlich ihrer Reisetätigkeit klimaneutral zu werden. Die einzelnen Einrichtungen sind bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen und der Bevorzugung von Bahnreisen unterschiedlich weit fortgeschritten. Allen gemeinsam ist aber nach Einschätzung der Fragesteller, gewissermaßen als Mindeststandard, die Klimakompensation der gesamten Dienstreisetätigkeit (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16280). Auch der Deutsche Bundestag wird seine Reisetätigkeit beginnend mit dem Jahr 2020 wieder kompensieren, dazu wurde in den laufenden Haushalt ein Titel eingestellt (Bundestagsdrucksache 19/13923, Einzelplan 60, Kapitel 60 02, Titel 531 02).
Im Falle der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die vom Bund und von den Ländern gemeinsam gefördert werden, ist die Klimakompensation der Reisetätigkeit, insbesondere der Flugreisen, entsprechend nur dann zuwendungsfähig, wenn für deren Haushaltspläne entsprechende Posten beschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Nach welchen Regeln und Vorschriften werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten von Dienstreisen an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen erstattet?
Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Forschungsorganisationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Mobilitätsmanagements und Leitlinien, die den Klimaschutz adressieren?
Welche Maßnahmen zum Klimaschutz sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Leitlinien ggf. im Einzelnen enthalten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Jungen Akademie, „verbindliche Regelungen zur Auslegung des allgemeinen Haushalts- und Zuwendungsrechts, die es ermöglichen CO2-Emissionen bei jeder Dienstreise auszugleichen und die dabei entstandenen Kosten erstattet zu bekommen“ zu schaffen (vgl. Statement der Jungen Akademie „Wahre Reisekosten erstatten“, vom 19. November 2019)?
Plant die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass an außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Hinblick auf den Klimaschutz weitreichendere Bestimmungen und Leitlinien implementiert werden, und wenn ja, wann, und um welche handelt es sich im Einzelnen?
Inwiefern enthalten die Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bezüglich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen Regelungen sowie die Haushaltspläne der außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung Posten, die die Klimakompensation von Dienstreisen, insbesondere Flugreisen, zuwendungsfähig ermöglichen (bitte für alle Forschungseinrichtungen einzeln unter Nennung des jeweiligen Betrags beantworten)?
Plant die Bundesregierung, die Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bezüglich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen dahin gehend zu ändern bzw. auf entsprechende Änderungen der Haushaltspläne der außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinzuwirken, dass die Klimakompensation von Dienstreisen, insbesondere Flugreisen, an außeruniversitären Forschungseinrichtungen zuwendungsfähig geleistet werden kann, sofern dies bislang nicht möglich ist? Wenn die Bundesregierung dieses plant, wann, und für welche Forschungseinrichtungen?
Welche Selbstverpflichtungen und Strategien zur Kompensation von Treibhausgasemissionen und zur Reduktion von Kurzstreckenflügen in der Wissenschaft sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?