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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbreitung von Schusswaffen in Privatbesitz in Deutschland 2020

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1736525.02.2020

Verbreitung von Schusswaffen in Privatbesitz in Deutschland 2020

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die fragenstellende Fraktion nimmt den Reformprozess, der zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz geführt hat, zum Anlass, nach Erkenntnissen der Bundesregierung hinsichtlich des privaten Waffenbestands in Deutschland zu fragen und erinnert in diesem Zusammenhang an ihre Forderung, eine Opferstatistik einzuführen, die weitergehende Aussagen hinsichtlich des verwendeten Tatmittels zulässt, als dies gegenwärtig auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) möglich ist (siehe Bundestagsdrucksache 19/14092).

Damit knüpft die fragenstellende Fraktion zugleich an ihre Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7641 an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige wesentliche Teile von Schusswaffen im Privatbesitz waren im Nationalen Waffenregister (NWR) zum 31. Januar 2019 und 31. Januar 2020 insgesamt gespeichert?

2

Wie viele Waffen waren jeweils zum Stichtag 31. Januar 2019 und 31. Januar 2020 im NWR als

a) „abhandengekommen durch Straftat“,

b) „abhandengekommen durch Verlust“,

c) „abhandengekommen auf sonstige Weise“ und als

d) „abhandengekommen insgesamt“ gespeichert, und wie viele dieser Waffen befanden sich dabei jeweils zuvor in Privatbesitz?

3

Wie viele gültige waffenrechtliche Erlaubnisse entsprechend der Darstellung auf Bundestagsdrucksache 18/13082 (S. 3) waren im NWR zum 31. Januar 2018, 31. Januar 2019 und 31. Januar 2020 gespeichert?

4

Wie vielen Personen wurde entsprechend der im NWR gespeicherten Daten ein aktuell gültiges Waffenverbot erteilt (bitte soweit möglich nach Art des Waffenverbots aufschlüsseln)?

5

Wie viele „Kleine Waffenscheine“ (Erlaubnis nach § 10 Absatz 4 des Waffengesetzes) sind im NWR aktuell gespeichert?

6

Gibt es Erkenntnisse, Bewertungen oder Schätzungen der Bundesregierung hinsichtlich der Anzahl von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in Privatbesitz in Deutschland und ihre kriminalistische Relevanz und Gefährlichkeit (bitte nach Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen aufschlüsseln)?

7

Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der Relevanz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen als Tatmittel zur Begehung – gegebenenfalls schwerer – Straftaten?

8

Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der Häufigkeit von Unfällen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die zu erheblichen Verletzungen führen?

9

Plant die Bundesregierung, vor diesem Hintergrund (vgl. Fragen 7 und 8) die Abgabe (gegebenenfalls bestimmter) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen einzuschränken oder die Vorlage des „Kleinen Waffenscheins“ bereits beim Erwerb zur Bedingung zu machen?

10

Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich des Risikos, aus dem privaten Umfeld heraus Opfer eines Tötungsdelikts zu werden, wenn im Haushalt oder familiären Umfeld eine scharfe Schusswaffe und Munition vorhanden sind?

11

Sieht die Bundesregierung infolge der bereits bekannten Hintergründe der Tat vom 24. Januar 2020 in Rot am See, bei der sechs Menschen mutmaßlich von einem Familienmitglied erschossen wurden, aktuell Handlungsbedarf im Waffenrecht, und welche Rolle spielt dabei gegebenenfalls der Umstand, dass der Tatverdächtige aus einem spontanen Impuls heraus gehandelt haben könnte (vgl. www.focus.de/panorama/welt/26-jaehriger-soll-sechs-menschen-getoetet-haben-als-toedliche-schuesse-in-rot-am-see-fielen-reagierte-mitarbeiter-geistesgegenwaertig_id_11589440.html, aufgerufen am 27. Januar 2020)?

12

Sind der Bundesregierung Zahlen oder Schätzungen bekannt, wie viele sogenannte große Magazine (mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss bei Langwaffen und mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen) es aktuell in Deutschland gibt, und gibt es vor diesem Hintergrund eine Bewertung der Bundesregierung, wie groß das Risiko ist, dass entsprechende Magazine illegal weiter beschafft werden können?

13

Inwiefern plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen, die dazu beitragen können, statistische Informationen zur Waffenkriminalität zu verbessern?

14

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder für eine bessere statistische Erfassung von Schusswaffen als Tatmittel einzusetzen?

Berlin, den 28. Januar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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