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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gedenkort für Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark

Ausgestaltung des Jugendkonzentrationslagers Uckermark zu einer würdigen Gedenkstätte, Entschädigung der überlebenden Opfer

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/149323. 04. 2010

Gedenkort für Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Dr. Lukrezia Jochimsen, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein bis heute weitgehend unbekannter und vergessener Ort des nationalsozialistischen Terrors ist das Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen und spätere Vernichtungslager Uckermark.

Das ehemalige Konzentrationslager, von dem heute nur noch Fundamente von Baracken zu sehen sind, liegt in unmittelbarer Nähe der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück.

Das verharmlosend als „Jugendschutzlager“ bezeichnete KZ wurde 1942 speziell für Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren errichtet.

Insgesamt wurden zwischen 1942 und Anfang 1945 ca. 1 200 Mädchen und junge Frauen, einige Jungen sowie junge slowenische Partisaninnen inhaftiert.

Ein Großteil der Häftlinge war vor allem aufgrund ihres unangepassten Verhaltens in der NS-Gesellschaft als „asozial“ stigmatisiert und verfolgt worden.

Wechselnder Wohnort, Zeiten ohne Arbeitsnachweis, die Verweigerung des Dienstes beim Bund Deutscher Mädel oder Bekanntschaften mit ihrerseits stigmatisierten oder diskriminierten Männern konnten Beschuldigungen wie „Herumtreiberei“ oder „sexuelle Verwahrlosung“ nach sich ziehen und zur Einweisung ins KZ führen.

Zu den unmenschlichen Bedingungen im „Jugendschutzlager“ Uckermark gehörten Zwangsarbeit u. a. für die Firma Siemens, ein absolutes Redeverbot, vielfältige Schikanen und Strafen sowie eine katastrophale Unterversorgung.

Auf einem Teil des Geländes entstand in den letzten Kriegsmonaten ein Vernichtungslager für Frauen des KZ Ravensbrück.

Bis zur Befreiung durch die Rote Armee Ende April 1945 wurden insgesamt schätzungsweise 5 000 bis 6 000 Häftlinge ermordet.

Bis Anfang der 90er-Jahre nutzte das sowjetische Militär das Gelände des ehemaligen Frauen-KZ Ravensbrück, das Siemenslager und das Jugendkonzentrationslager Uckermark.

Nur ein kleiner Teil des ursprünglichen Geländes wurde 1959 zur Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück.

Das Siemenslager und das KZ Uckermark sind bis heute keine öffentlich zugänglichen Gedenkorte.

Die Europäische Union hat Gelder zur Verfügung gestellt, mit denen eine Konversion, d. h. ein Rückbau der ehemaligen Panzerhallen der sowjetischen Streitkräfte, möglich ist.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Besitzerin des Areals ist bereit, der Konversion zuzustimmen und die notwendigen Mittel als Eigentümerin beizutragen, wenn das Gelände anschließend die Besitzerin wechselt.

Überlebende des Jugend-KZ Uckermark wünschen sich einen würdigen Gedenkort auf dem Gelände des ehemaligen Lagers.

Drucksache 17/1493 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Gelände des ehemaligen KZ Uckermark als einziges ehemaliges KZ für Mädchen und junge Frauen als besonderer Gedenkort erhalten und ausgebaut werden muss?

a) Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass hier weiterhin Gedenken, Mahnen und Erinnern stattfinden kann, ohne dass bisherige Aktivitäten durch ein „landesweites Gesamtkonzept“ unmöglich gemacht werden?

b) Warum wird bisher keine politische Verantwortung dafür übernommen, dass aus dem Gelände ein würdiger Erinnerungsort entstehen kann?

c) Wie kann sichergestellt werden, dass das Gelände für die Öffentlichkeit zugänglich ist?

d) Inwieweit hält die Bundesregierung ein Gedenkstättenkonzept für das KZ Uckermark nach dem Vorbild der KZ-Gedenkstätte Moringen für realistisch und wünschenswert, wo ein Gedenkstätten- und Lagergemeinschaftsverein mit Geldern und Sachmitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde unterstützt wird?

2

Wie ist der augenblickliche Stand des Konversionsverfahrens für das Gelände des ehemaligen KZ Uckermark?

a) Welche Gelder stehen im Einzelnen für eine Konversion der Anlage zur Verfügung?

b) Inwieweit sind die Gelder, die für die Konversion der Anlage zur Verfügung stehen, bereits vergeben worden?

c) Bis wann müssen die Gelder beantragt sein?

d) Wer ist für die Verteilung der Gelder zuständig?

e) Welche Bedingungen sind an die Verteilung der Gelder geknüpft?

f) Bis wann müssen die Konversionsmaßnahmen abgeschlossen sein?

3

Hat die BImA bereits Angebote für einen Verkauf des Areals des ehemaligen KZ Uckermark erhalten?

a) Wenn ja, von wem, in welcher Höhe, und für welche Nutzung?

b) Wenn ja, inwieweit ist die BImA bereit, dieses Angebot anzunehmen?

c) Wenn nein, inwieweit bemüht sich die BImA um einen Wechsel der Eigentumsverhältnisse bzw. Verkauf des Geländes und mit welchem Ergebnis?

d) Wenn nein, welche Angebote kann die Bundesregierung der BImA machen, um die Konversion bereits ohne einen zukünftigen Käufer zu beginnen?

e) Wenn nein, welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit der Konversion bereits ohne eine zukünftige Besitzübertragung zu beginnen?

f) Welche andere Institution kann lang- oder kurzfristig den Besitz des Geländes übernehmen, um zunächst das Vorhaben der Konversion zu ermöglichen?

4

Inwieweit haben nach Einschätzung der Bundesregierung die wegen ihres unangepassten Verhaltens als „asozial“ stigmatisierten ehemaligen KZ-Häftlinge, die auch in den beiden deutschen Staaten nach 1945 Diskriminierung und Verfolgung erfuhren, inzwischen eine ihrem Schicksal angemessene Entschädigung sowie Würdigung und Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus erhalten?

a) Welche Entschädigungen in welcher Höhe wurden an wie viele Personen ausgezahlt?

b) Welche Mahn- und Gedenkstätten und sonstige Gedenkorte, die speziell diesem als „asozial“ verfolgten Kreis von Opfern des Nationalsozialismus gewidmet sind, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

c) Welche Gedenkveranstaltungen fanden nach Kenntnis der Bundesrepublik Deutschland für diese Opfergruppe in den letzten zehn Jahren statt?

Berlin, den 23. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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