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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Maßnahmen für einen effektiveren Steuervollzug und eine effiziente Steuerverwaltung (G-SIG: 16010972)

Kritik des Bundesrechnungshofs am Vollzug der Steuergesetze, regionale Ungleichgewichte im Steuervollzug, Scheitern des Datenverarbeitungsprojekts FISKUS, Durchführung von Betriebsprüfungen, Steuerausfälle bei Großverdienern <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

14.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/245024. 08. 2006

Maßnahmen für einen effektiveren Steuervollzug und eine effiziente Steuerverwaltung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Hüseyin-Kenan Aydin, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 3. August legte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dr. Dieter Engels, ein Gutachten zu den Problemen beim Vollzug der Steuergesetze in den einzelnen Bundesländern vor. Hierin stellt er u. a. fest, dass die Steuerverwaltung zunehmend Schwierigkeiten habe, Steuern ordnungsgemäß festzusetzen und zu erheben. So werden die auseinanderklaffende Fallzahl der Bearbeiter in den Finanzbehörden, die komplizierte und ständig wechselnde Steuergesetzgebung sowie die Kompetenzrangeleien zwischen Bund und Ländern kritisiert. Folge dessen sei der gesetzmäßige und gleichmäßige Einzug von Steuern nicht mehr gewährleistet. Gleichzeitig enthält das Gutachten des Bundesrechnungshofes Empfehlungen zur Verbesserung des Steuervollzugs. Für die Sicherung der Einnahmen sei ein vollständiger und rechtzeitiger Steuervollzug Voraussetzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der in Artikel 3 des Grundgesetzes genannte Gleichheitsgrundsatz die gleichmäßige Anwendung der Steuergesetze gebietet?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass der gesetzmäßige und gleichmäßige Vollzug der Steuergesetze derzeit nicht gewährleistet ist, und wo sieht sie die Ursachen für Defizite (bitte mit Begründung)? Wie beurteilt sie die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass heute die Qualität des Steuervollzugs u. a. vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen abhängt?

3

Welche Konsequenzen muss das Gutachten aus Sicht der Bundesregierung nach sich ziehen, um zukünftig einen vollständigen und rechtzeitigen Steuervollzug zu gewährleisten (bitte mit Begründung)?

4

Wie werden die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes für ein vollelektronisches Veranlagungsverfahren auf der Basis bundesweit kompatibler Steuersoftware berücksichtigt?

5

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung im Scheitern des Datenverarbeitungsprojekts FISKUS nach dreizehnjährigen Bemühungen und einem Kostenaufwand von 400 Mio. Euro, und wie wird künftig der in der Koalitionsvereinbarung beschriebene Steuerveranlagungsaufwand der Länder durch den Ausbau elektronischer Datenübermittlung gesenkt?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, dass „ein bundesweiter Zugriff auf wichtige Steuerdaten nicht möglich ist“ und dies u. a. „erhebliche Auswirkungen beispielsweise auf die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hat“?

7

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrechnungshofes, eine zentral zuständige Betriebsprüfung für Konzerne, international verbundener Unternehmen und sonstiger Großbetriebe einzuführen, und wenn ja, welche konkreten Schritte plant sie (bitte Zeitrahmen angeben)?

8

Plant die Bundesregierung Schritte, um die Prüfquote bei Umsatzsteuern zu erhöhen, und wenn nein, wie begründet sie ihre Position, wenn ja, welche Schritte plant sie?

9

Plant die Bundesregierung Schritte, die Turni von Betriebsprüfungen für Unternehmen aller Größenklassen gesetzlich festzulegen? Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes, dass bei der Verwaltung von Gemeinschaftssteuern mehrfach Mängel in den Bereichen Organisation, Personal und Haushalt, die in Länderverantwortung fallen, und im Bereich Rechtsanwendung, in dem der Bund nur eingeschränkte Rechte hat, auftreten (bitte mit Begründung)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen, die Verwaltungskompetenz bei den Gemeinschaftssteuern auf den Bund zu übertragen, und welche Schritte plant sie ggf. zur Umsetzung des Vorschlags?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die in „DER SPIEGEL“ vom 7. August 2006 zitierte Auffassung des Präsidenten des hessischen Rechnungshofes, dass vor allem bei Steuerpflichtigen mit Einkommen von mehr als 500 000 Euro „wegen komplexer Sachverhalte ein Risiko von Steuerausfällen“ existiert?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem in Frage 12 zitierten Artikel wiedergegebenen Aussagen von Mitarbeitern des hessischen Rechnungshofes, dass Angaben von Personen mit hohen Einkünften (z. B. Manager) über Verluste aus selbstständiger Tätigkeit, Werbungskosten für Einkünfte aus Kapitalvermögen und über als steuerfrei deklarierte Bezüge aus Zeit- und Personalmangel von den Finanzämtern ungeprüft akzeptiert würden?

Berlin, den 21. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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