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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluation der Förderung für Zentren für islamische Theologie und Institute für islamische Theologie an öffentlichen Hochschulen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

16.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1741927.02.2020

Evaluation der Förderung für Zentren für islamische Theologie und Institute für islamische Theologie an öffentlichen Hochschulen

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, Dr. Heiko Heßenkemper, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Martin Reichard und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit 2011 gibt es an deutschen Hochschulen in Tübingen, Frankfurt (mit Gießen), Münster, Osnabrück und Erlangen-Nürnberg Zentren für islamische Theologie (ZiT). Diese werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Nach einer zunächst fünfjährigen Förderphase wurde die Förderung für diese Standorte 2015 für weitere fünf Jahre genehmigt. Seit 2019 werden auch Institute für islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Universität Paderborn gefördert (vgl. https://www.bmbf.de/de/islamische-theologie-367.html).

Laut Webseite des BMBF (ebd.) ist es das Ziel der Zentren, „islamische Religionslehrerinnen und Religionslehrer für den bekenntnisorientierten Schulunterricht auszubilden und ein wissenschaftlich fundiertes Studium von Religionsgelehrten im staatlichen Hochschulsystem in deutscher Sprache zu ermöglichen.“ Die Fördersumme für alle Zentren und Institute beträgt 44 Mio. Euro (ebd.).

Seit Existenz der Institute gerieten diese, ihnen unmittelbar zugeordnete Institutionen wie die wissenschaftlichen und theologischen Beiräte oder einzelne Dozenten und Studenten mehrfach in die Kritik. Hauptsächlich werden der zu große Einfluss radikalislamischer Organisationen, Einflussnahme aus dem Ausland oder mögliche Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bemängelt (vgl. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.islamismus-an-der-uni-wie-muslimbrueder-in-tuebingen-predigen.3e3fcce1-d8ea-4c6b-abc7-b6431aa5e935.html).

Das Zentrum für islamische Theologie in Tübingen geriet Anfang des Jahres in die Kritik, weil der der radikalislamischen Muslimbruderschaft nahestehende Gastprofessor J. A. in einem Hörsaal der staatlichen Universität behauptete, „im dekadenten Westen ist neben der gleichgeschlechtlichen Ehe auch diejenige zwischen Geschwistern und zwischen Eltern und ihren eigenen Kindern gesetzlich erlaubt. Obendrein entspricht dies der kirchlichen Ehemoral.“ (vgl. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.islamismus-an-der-uni-wie-muslimbrueder-in-tuebingen-predigen.3e3fcce1-d8ea-4c6b-abc7-b6431aa5e935.html).

Im September 2019 nahm der Inhaber des Lehrstuhls für Islamische Praktische Theologie, A. H., an einer Konferenz mit antisemitischen Rednern in der Türkei teil. Auf seiner Facebook-Seite bezeichnete A. H. im Anschluss den ebenfalls teilnehmenden, ehemaligen Sprecher der ägyptischen Muslimbruderschaft, K. H., als „großen ägyptischen Denker“ (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article200601850/Zentralrat-der-Muslime-Tuebinger-Islam-Professor-wegen-umstrittener-Konferenz-in-der-Kritik.html).

Ein Medienbericht legt zudem nach Ansicht der Fragesteller nahe, dass eine Mitarbeiterin des ZiT unter Druck gesetzt wurde, weil sie während des islamischen Fastenmonats Ramadan eine Flasche Wasser unter ihrem Tisch stehen hatte. Außerdem haben junge männliche Studenten des ZiT von ihren Kommilitoninnen verlangt, sich während der Seminare – ähnlich der Gepflogenheiten einer Moschee – nur im hinteren Teil des Raumes aufzuhalten, also hinter den Männern (vgl. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fundamentalismus-in-deutschland-vorposten-der-islamisten-in-tuebingen.73efce94-e693-4dbd-a311-9efb643b87a0.html?reduced=true).

In der Vergangenheit gab es zudem Kontroversen um die Besetzung der wissenschaftlichen bzw. theologischen Beiräte der ZiT und der Institute für islamische Theologie.

Die Beiräte wirken an der Erstellung der Lehrpläne der Studiengänge und bei der Berufung des Lehrpersonals mit. Häufig wird ein Einfluss radikalislamischer Strömungen oder ausländischer Staaten auf die Beiräte bemängelt: Im Beirat des ZiT Osnabrück sitzen Vertreter der vom türkischen Staat finanzierten Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), der die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Zusammenarbeit im Beirat für Islamunterricht aufgrund einer Spitzelaffäre kündigte (vgl. https://www.irp-cms.uni-osnabrueck.de/institut/organisationsstruktur/beiraete.html und https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/nrw-ditib-laesst-sitz-in-beirat-fuer-islamunterricht-ruhen-a-1133579.html). Ebenfalls im Verdacht der Einmischung bei der Besetzung der Beiräte steht das radikalislamische Mullah-Regime aus dem Iran (vgl. https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/herr-mueller-beenden-sie-den-iran-albtraum-am-islam-institut).

Beim Aufbau des Instituts für islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin war aufgrund großer Bedenken eine Überprüfung der stimmberechtigten Mitglieder des Beirats durch die Sicherheitsbehörden des Bundes notwendig (vgl. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/islam-beirat-nur-nach-sicherheits-check/). In der Berichterstattung vom 2. September 2019 wurde insbesondere kritisiert, dass ausschließlich erzkonservative Islamverbände dem Gremium in Berlin angehören, die teilweise Bezüge zur israelfeindlichen „Al-Quds“-Demonstration aufweisen (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wissen/streit-um-islamische-theologie-in-berlin-erneut-kritik-am-beirat-des-hu-instituts/24972178.html).

Laut Pressemitteilung der Humboldt-Universität zu Berlin vom 22. März dieses Jahres (https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/maerz-2019/nr-19322-1) ist Dr. M. D. M. als Vertreter der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V. Teil des Beirats des Berliner Instituts für islamische Theologie. Medienberichten zufolge war jedoch zunächst der Vorsitzende des Vereins, M. K., für das Gremium vorgesehen (vgl. https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mahmood-khalilzadeh-umstrittener-gelehrter-am-berliner-islam-institut-30427188). Aus Sicht der Fragesteller ist der Öffentlichkeit nicht transparent mitgeteilt worden, warum der Personalwechsel in dieser Form stattfand.

Weiterhin bleibt nach Ansicht der Fragesteller fraglich, warum überhaupt Vertreter eines Vereins Mitglied des Beirats wurden, dem die Bundesregierung die Fördermittel zum Ende des Jahres streichen möchte, weil dieser laut Meinung eines CDU-Politikers „[…] die Todesstrafe für Homosexuelle und Menschen vertritt, die sich vom islamischen Glauben abwenden.“ (vgl. https://www.bild.de/bild-plus/politik/ausland/politik-ausland/regierung-will-iran-nahen-verband-igs-nicht-mehr-foerdern-61030934,view=conversionToLogin.bild.html).

Zudem verdichten sich aus Sicht der Fragesteller die Hinweise darauf, dass weitere radikalislamische Organisationen versuchen, Einfluss auf den Beirat zu nehmen, was sich insbesondere an der Besetzung mit L. N. manifestiert. Diese hatte den Verein Inssan e. V. gegründet, zu dem es in einem Schreiben aus dem Abgeordnetenhaus Berlin heißt: „[…] Bei der Berliner Verfassungsschutzbehörde liegen Anhaltspunkte für personelle und organisatorische Verbindungen des Vereins „Inssan“ zur „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) vor. Die IGD ist die mitgliederstärkste Vereinigung der „Muslimbruderschaft“ (MB) in Deutschland.“ (vgl. Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 07 des Abgeordneten Frank Henkel (CDU) aus der 28. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 24. April 2008, Drucksache 16 /20253).

Nach Angaben der Webseite des BMBF gab es bereits im Jahr 2015 eine Evaluation der Förderung der ZiT, die aber positiv ausfiel (vgl. https://www.bmbf.de/de/islamische-theologie-367.html). Jedoch bezweifeln die Fragesteller, dass die Ergebnisse dieser Evaluation sich angesichts der in der Einleitung angesprochenen Probleme der ZiT und Institute für islamische Theologie aufrechterhalten lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung der ZiT bzw. Institute für islamische Theologie über die auf der Webseite genannten Ziele hinaus?

Beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Förderung insbesondere den Einfluss radikalislamischer Organisationen und ausländischer Staaten auf die Ausbildung in Deutschland tätiger Imame und Religionslehrer im Fach Islamische Religion zu verringern?

2

Wie viel Fördergeld erhielten die einzelnen ZiT bzw. Institute für islamische Theologie seit ihrer Gründung aus Bundesmitteln (bitte nach Institut bzw. ZiT und Jahr aufschlüsseln)?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuschüsse der Länder zu den Zentren für islamische Theologie (bitte nach Institut bzw. ZiT und Jahr aufschlüsseln)?

3

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung religiöse Auslegungen des Islam, deren wissenschaftliche Erforschung in den ZiT besonders förderungswürdig ist?

Wenn ja, welche sind dies, und wie schlägt sich das nach Kenntnis der Bundesregierung in den Lehrplänen der ZiT nieder?

4

Welche religiösen Strömungen des Islam sollten nach Auffassung der Bundesregierung nicht Gegenstand der Lehre der ZiT bzw. der Institute für islamische Theologie sein (bitte begründen)?

5

Welche religiösen Strömungen des Islam sollten aus Sicht der Bundesregierung in der Lehre der ZiT bzw. Institute für islamische Theologie besonders kritisch beleuchtet werden (bitte begründen)?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass verfassungsfeindliche, radikalislamische Organisationen und Ideologien nicht auf die Lehre der ZiT bzw. Institute für islamische Theologie Einfluss nehmen?

Ist es aus Sicht der Bundesregierung in der Vergangenheit immer gelungen, zu verhindern, dass verfassungsfeindliche, radikalislamische Organisationen und Ideologien auf die Lehre der ZiT bzw. der Institute für islamische Theologie Einfluss nehmen?

7

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Vorfällen, insbesondere

a) dem Umstand, dass Mitarbeiter unter Druck gesetzt wurden, weil sie im islamischen Fastenmonat Ramadan eine Wasserflasche unter ihrem Schreibtisch stehen hatten,

b) dass Studentinnen von ihren Kommilitonen aufgefordert wurden, ähnlich der Sitzordnung in Moscheen, im hinteren Teil des Seminarraumes zu sitzen,

c) dass der der radikalislamischen Muslimbruderschaft nahestehende Gastprofessor J. A. in einem Hörsaal der staatlichen Universität behaupten konnte, „im dekadenten Westen ist neben der gleichgeschlechtlichen Ehe auch diejenige zwischen Geschwistern und zwischen Eltern und ihren eigenen Kindern gesetzlich erlaubt“,

d) dass der Inhaber des Lehrstuhls für Islamische Praktische Theologie, A. H., an einer Konferenz mit antisemitischen Rednern in der Türkei teilnahm und anschließend vormalige Sprecher der radikalislamischen Muslimbruderschaft öffentlich als „große Denker“ bezeichnete?

8

Befürchtet die Bundesregierung angesichts der Ereignisse in Tübingen, dass radikalislamisches Gedankengut auch von den Lehramtsstudenten im Fach Islamische Theologie unkritisch übernommen werden könnte und somit später Teil des staatlichen Religionsunterrichts an Schulen wird?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Wie viele sogenannte wissenschaftliche und theologische Beiräte der ZiT und Institute für islamische Theologie gibt bzw. gab es seit deren Gründung nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Nach welchen Kriterien werden die Beiräte der ZiT nach Kenntnis der Bundesregierung besetzt?

11

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausländische Staaten oder radikalislamische Organisationen keinen Einfluss auf die wissenschaftlichen Beiräte und somit die Lehre oder das Lehrpersonal der ZiT bzw. der Institute für islamische Theologie nehmen können?

12

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass ausländische Staaten, etwa die Türkei oder der Iran, oder radikalislamische Organisationen in der Vergangenheit versuchten oder aktuell versuchen, Einfluss auf die Beiräte und oder auf die Lehrinhalte der ZiT bzw. der Institute für islamische Theologie zu nehmen (vgl. Vorbemerkung)?

Wenn ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse?

13

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin zunächst durch die Sicherheitsbehörden des Bundes überprüft werden mussten, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen konnten (vgl. Vorbemerkung)?

Handelt es sich dabei um einen üblichen personellen Vorgang?

14

Aufgrund welcher Verdachtsmomente wurde entschieden, eine Überprüfung der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin durch die Sicherheitsbehörden des Bundes vorzunehmen (vgl. Vorbemerkung)?

15

Sind der Bundesregierung aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Fälle bekannt, in denen das gesamte Personal eines wissenschaftlichen bzw. theologischen Beirats gleich welcher Fachrichtung an einer staatlichen Universität in der Bundesrepublik Deutschland durch die Sicherheitsbehörden des Bundes überprüft werden musste?

Wenn ja, welche Fälle sind das (bitte nach Beirat, Jahr und Verdachtsmoment aufschlüsseln)?

16

Welche Gründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, dass M. K. nicht Mitglied des Beirats in Berlin wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

17

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Erkenntnisse aus der Sicherheitsüberprüfung der Beiratsmitglieder durch die Sicherheitsbehörden des Bundes dazu führten, dass M. K. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nicht Mitglied des Beirats wurde?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass L. N., Gründerin des Vereins Inssan e. V., Mitglied des Beirats des Berliner Instituts für islamische Theologie ist, obwohl von staatlicher Stelle belegt ist, dass dieser Verein personelle und organisatorische Verbindungen zur Muslimbruderschaft hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung ausgeführten Kritikpunkte und Kontroversen aus der Tatsache der Förderung der ZiT bzw. der Institute für islamische Theologie mit Stand 2019 grundsätzlich und insbesondere mit Blick auf die ggf. in ihrer Antwort zu Frage 1 formulierten Ziele?

Welche Veränderungen ergeben sich im Vergleich zwischen dem Jahr 2019 und der Evaluation der Förderung im Jahr 2015?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, die ZiT und Institute für islamische Theologie ungeachtet der derzeitigen Probleme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch zukünftig finanziell zu fördern?

Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung die weitere Förderung der ZiT und Institute für islamische Theologie?

Berlin, den 28. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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