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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schwertransporte in Deutschland - Gewichte und Anzahl

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

12.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1742727.02.2020

Schwertransporte in Deutschland – Gewichte und Anzahl

der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr Großraum- und Schwertransporte (http://www.bgl-ev.de/images/downloads/ueber/jahresbericht/BGL_180116_GB_2018_WEB.pdf). Dies ist Folge des technischen Wandels und Fortschritts der letzten Jahrzehnte (ebd.).

Grundsätzlich ist es aus Sicht der Fragesteller zu begrüßen, wenn technische Produkte bis zu einer transportierbaren Größe in einem Stück ressourcenschonend, in trockenen sowie beheizten Hallen produziert und dann am Stück transportiert werden. Großraum- und Schwertransporte ab einer definierten Größe bedürfen der Begleitung durch die Polizei, siehe § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Am 22. Oktober 2019 fand in den Räumen des Deutschen Bundestages ein Berichterstattergespräch zu dem Thema „Fahrermangel im Güterkraftverkehr“ statt. Unter anderem wurde von den Sachverständigen genannt, dass viele Schwertransporte in der Gewichtsklasse bis 48 Tonnen Gesamtgewicht stattfinden. Also nur marginal über dem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen liegen.

Die Fragesteller haben die Befürchtung, dass die Wirtschaft bei dem Thema Großraum- und Schwertransporte mit unverhältnismäßiger Bürokratie überzogen wird, welche niemandem wirklich nützt und für die Bürger keine Vorteile bringt.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. publizierte am 1. August 2017 eine Pressemitteilung mit dem Titel: „Stau bei Genehmigungen für Schwertransporte, 23 Wirtschaftsverbände fordern schnelles Handeln der Landesverkehrsminister“. Bemängelt wurden u. a. Bearbeitungszeiten über fünf Wochen (https://www.bgl-ev.de/images/downloads/media_3244_1.DOCX).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Großraum- und Schwertransporte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 nach den Gewichtsstaffeln beziehungsweise Entfernungen

a) Gesamtgewichte: bis 48, 60, 80, 100 und über 100 Tonnen und

b) Entfernungen: bis 100 km, bis 250 km und über 250 km (bitte tabellarisch auflisten)?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus Gebühren für Großraum- und Schwertransporten im Jahr 2018?

Waren die Gebühren kostendeckend?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Schwertransporte bis 48 und 60 Tonnen Gesamtgewicht im Jahr 2018 im Verhältnis zum Gesamtaufkommen aller Lkw über 36 Tonnen Gesamtgewicht?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Genehmigungszeiten für Großraum- und Schwertransporte, hat sich die Situation seit der Pressemitteilung des BGL (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entspannt, beziehungsweise sind der Bundesregierung Erhebungen der zuständigen Stellen bekannt?

5

Plant die Bundesregierung Erleichterungen bei der Genehmigung regelmäßig wiederkehrender Großraum- und Schwertransporte, besonders bei Gesamtgewichten bis 60 Tonnen und Fahrzeuglängen bis 22 Meter, um die Bearbeitungszeiten von, Stand 2017, über fünf Wochen, auf einen Tag zu reduzieren?

Wenn ja, welche Erleichterungen sind dies?

6

Wie viel Prozent der Großraum- und Schwertransporte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 ohne und mit Polizeibegleitung durchgeführt?

Berlin, den 31. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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