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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Forcierte Abschiebungen von Roma in den Kosovo

Rücknahmevoraussetzungen nach dem deutsch-kosovarischen Rücknahmeabkommen vom 14. April 2010, Zahl der Ausreisepflichtigen, "Abschiebungsaufträge" aus den Bundesländern, Zahl der vollzogenen Abschiebungen bzw. "freiwilligen" Ausreisen und Aufnahme im Kosovo, Erwägung eines humanitären Bleiberechts für Roma, Diskriminierung von Roma im Kosovo

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/150423. 04. 2010

Forcierte Abschiebungen von Roma in den Kosovo

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Abschiebungen von Roma in den Kosovo werden in Vorgriff auf das vereinbarte und mittlerweile (14. April 2010) unterzeichnete deutsch-kosovarische Rückübernahmeabkommen verstärkt fortgesetzt – ungeachtet aller Kritik, öffentlicher Appelle, kommunaler Bleiberechts-Initiativen und Forderungen von fachkundigen Stellen und Personen, etwa des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), von Amnesty International, dem Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, der OSZE usw. Zuletzt setzten sich in einem von Christian Schwarz-Schilling initiierten „Oster-Appell 2010“ der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Otto Solms, weitere Bundestagsabgeordnete, Flüchtlingsräte, zahlreiche Verbände und prominente Einzelpersonen für ein humanitäres Bleiberecht der Roma aus dem Kosovo ein, auch in historisch-politischer Verantwortung. Die Fraktion DIE LINKE. hat eine solche Forderung im Februar 2010 bereits zum zweiten Mal in den Deutschen Bundestag eingebracht (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/784 und 16/9143).

Die verstärkte Abschiebung von Roma in den Kosovo hat unter den Betroffenen erhebliche Ängste und Verzweiflung ausgelöst.

PRO ASYL kritisierte in einer Pressemitteilung vom 16. März 2010, dass inzwischen „die letzten Hemmungen“ gefallen und auch alte und kranke, traumatisierte und hier geborene Roma von den regelmäßigen Charterabschiebungen betroffen seien. Tatsächlich nehmen die Bundesländer keine Staffelung bei der Abschiebung vor (zuerst „Straftäter“, dann Alleinstehende, dann Familien, dann Alte und Pflegebedürftige, dann langjährig Aufhältige und schließlich unbegleitete Minderjährige), wie es ursprünglich vereinbart war (vgl. Bundestagsdrucksache 17/423 zu Frage 14; die von Niedersachsen behauptete „möglichst behutsame Rückführung“ ist purer Euphemismus). Auch in dem „Oster-Appell 2010“ werden politisch unverantwortliche, „routinemäßige“ Abschiebungen von alten, kranken, hier aufgewachsenen oder geborenen Roma beklagt, die von jungen Menschen als „erste entsetzliche Vertreibung“, von den Älteren hingegen als „Schicksal, das sie nun zum Teil bereits mehrmals im Laufe ihres Lebens erdulden mussten“, erlebt würden.

Das Bundesministerium des Innern musste die Bundesländer angesichts der bisherigen Erfahrungen mit Schreiben vom 16. Februar 2010 an die gegenüber der Regierung im Kosovo gemachten Zusagen zu Art und Umfang der Rückübernahmeersuchen erinnern. Dies sei insbesondere „vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen und medialen Fokussierung auf das Thema ‚Rückführung Kosovo‘ und die seitens der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag in jüngster Zeit mehrfach erfolgte Bekräftigung einer schrittweisen Rückführung von besonderer Bedeutung“. Die für das Jahr 2010 vorliegenden Gesamtzahlen zu Rückübernahmeersuchen trügen den von Bund und Ländern abgestimmten Zusagen teilweise „nicht hinreichend Rechnung“, „insbesondere, was das Kriterium ‚angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien‘ betrifft“.

Von April bis Dezember 2009 wurden insgesamt 67 Roma in den Kosovo abgeschoben, konkrete „Abschiebungsaufträge“ gab es sogar für 239 Roma. Unter den abgeschobenen Roma waren 16 Personen, die als „Straftäter“ bezeichnet wurden (womöglich wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht), im Übrigen wurden 17 Einzelpersonen und 33 Familienangehörige sowie eine unbegleitete minderjährige Person mit Roma-Zugehörigkeit abgeschoben (Bundestagsdrucksache 17/423 zu Frage 17). Unter den zusätzlich im genannten Zeitraum in den Kosovo abgeschobenen 352 Personen dürften sich zahlreiche weitere Minderheitenangehörige befunden haben.

Soweit die Beantwortung einzelner Fragen längere Zeit benötigt, erklären sich die Fragestellerinnen und Fragesteller mit einer längeren Beantwortungsfrist vorsorglich einverstanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wann, wo und in welcher Form wird das Rückübernahme im Wortlaut und in welchen Sprachen veröffentlicht?

2

Was sind nach den Vereinbarungen des Abkommens die Voraussetzungen für eine „Rücknahme“ von in Deutschland aufhältigen Menschen durch die Regierung der „Republik Kosovo“?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland mit mutmaßlicher Herkunft aus dem Kosovo, die trotz fehlender (Pass-)Papiere auf Basis des nun geschlossenen Rückübernahmeabkommens in den Kosovo abgeschoben werden können, und von welcher Größenordnung wurde in den Verhandlungen über das Abkommen ausgegangen?

4

Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden den Koordinierungsstellen im Jahr 2010 bislang übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen

– Straftäter,

– alleinreisende Erwachsene,

– Familien,

– alleinerziehende Elternteile,

– Alte und Pflegebedürftige,

– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),

– unbegleitete Minderjährige,

– Roma-Angehörige,

– andere Minderheitenangehörige,

– Empfänger von Sozialleistungen,

– Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen

(bitte in der Form ähnlich wie zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/423 antworten und nach Bundesländern differenzieren, und soweit zu den vier zuletzt genannten Gruppen Erkenntnisse vorliegen, diese auch für das Jahr 2009 benennen)?

5

Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu bewerten, dass die entscheidenden Bundesländer laut Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/423 „bewusst darauf verzichten“, „Reihenfolgen, Kontingentierungen oder einen zeitlichen Rahmen festzulegen“ (so beispielhaft Niedersachsen, auf das zahlreiche andere Länder verweisen), obwohl ein solches Verfahren (Beachtung einer Reihenfolge) laut Erlass des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2009 zwischen Bund und Ländern vereinbart worden ist – und ist letztere Aussage aus Sicht des Bundes überhaupt zutreffend (bitte erläutern)?

6

Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2010 bislang „Fluganmeldungen/ Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte ähnlich wie zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/423 antworten und gesondert differenzieren nach: Roma-Angehörige, Ägypter/ Ashkali, andere Minderheitenangehörige, serbische Volkszugehörige, albanische Volkszugehörige sowie nach: „Straftäter“, alleinstehende Erwachsene, Familien (Personen), Alte/Pflegebedürftige, unbegleitete Minderjährige); und was ist über die genaueren Gründe zum Scheitern geplanter Abschiebungen bekannt?

7

Wie viele der erfolgten Abschiebungen wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte für 2009 und 2010 die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Roma- Angehörigen, Kosten je Flug auflisten)?

8

Bedeutet die auf Bundestagsdrucksache 17/423 zu Frage 12a genannte Auflistung vorrangig zu stellender Rückübernahmeersuchen, dass für alle vier genannten Personengruppen (Personen in Straf- und Abschiebehaft, Alleinstehende, bei denen Straftaten oder Ausweisungsgründe vorliegen, Arbeitslose und Empfänger von Sozialleistungen, in letzter Zeit eingereiste Personen) gleichermaßen „vorrangig“ Ersuchen gestellt werden sollen, und wenn ja, welcher Effekt einer „Vorrangigkeit“ ist dann damit verbunden angesichts des Umstands, dass eine übergroße Mehrheit der potentiell Betroffenen zur Gruppe der Empfänger von Sozialleistungen gehören dürfte (bitte begründen)?

9

Welche Reaktionen der Länder gab es auf das Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar 2010 (siehe Vorbemerkung)?

a) Auf welche Zahlen oder Umstände stützte sich das Bundesministeriums des Innern bei seiner Feststellung, dass ein „angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ im Jahr 2010 von „einer der beiden koordinierenden Stellen“ nicht gewahrt worden sei, und welche der beiden Stellen war dies?

b) Auf welche Zahlen oder Umstände stützte sich das Bundesministeriums des Innern bei seiner Antwort auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler vom 29. März 2010, wonach „die Länder“ die gegenüber dem Kosovo „gegebenen Zusagen inzwischen wieder ein[hielten]“ (Bundestagsdrucksache 17/1342 zu Frage 14)?

10

Was ist konkreter unter einem „angemessenen Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ zu verstehen, und ungefähr welchen Anteil sollten beispielsweise Ersuchen in Bezug auf Roma-Angehörige haben?

11

Ist die Bundesregierung bereit, vor dem Hintergrund der vom Bundesministerium des Innern im Schreiben vom 16. Februar 2010 selbst gesehenen „derzeitigen politischen und medialen Fokussierung auf das Thema ‚Rückführung Kosovo‘“ eine Neubewertung der geplanten Abschiebungen insbesondere von Roma-Angehörigen bzw. eines entsprechenden humanitären Bleiberechts für diese Gruppe vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

12

Inwieweit sieht sich die Bundesregierung durch den in der Vorbemerkung genannten, überparteilichen „Oster-Appell 2010“ veranlasst, die Frage der Abschiebung von bzw. eines Bleiberechts für Roma aus dem Kosovo neu zu bewerten (bitte begründen)?

13

Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo leben nach dem letzten bekannten Stand in Deutschland (bitte wie zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/423 antworten, d. h. nach Bundesländern und Personengruppen differenziert), und falls es diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse geben sollte, für wann ist eine entsprechende Erhebung geplant?

14

Wie viele geduldete bzw. (vollziehbar) ausreisepflichtige Personen (bitte differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand 31. März 2010 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit ihrer Politik eines angeblichen Vorrangs der freiwilligen Rückkehr vor Zwangsabschiebungen, wenn die Zahl der Abschiebungen in den Kosovo seit 2004 jährlich jeweils etwa doppelt so hoch war wie die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehr, und wie viele Abschiebungen bzw. „freiwillige“ Rückreisen in den Kosovo gab es im Jahr 2009 insgesamt (bitte den Anteil der Roma- und Minderheitenangehörigen gesondert angeben)?

16

Wo finden die Rückkehrer und Abgeschobenen im Kosovo nach ihrer Ankunft Aufnahme, wie lange dauert es durchschnittlich bis sie eine feste Wohnung vermittelt bekommen oder gefunden haben, und bis wann wurden Rückkehrer und Abgeschobene in Flüchtlings- und Aufnahmelager wie das Camp Osterode gebracht oder fanden dort Unterkunft?

17

Wie viele Mitarbeiter welcher (Bundes-)Behörden sind dauerhaft oder zeitweise in den Kosovo abgeordnet, die dort im weitesten Sinne Aufgaben in Zusammenhang mit der Rückkehr oder Rückführung in den Kosovo wahrnehmen, von welchen Behörden kommen diese Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und welche Aufgaben nehmen sie genau wahr?

18

Ist der Zugang zu Leistungen des Rückkehrprojektes „URA II“ daran gebunden, dass die potenziellen Leistungsempfänger aus den beteiligten Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) abgeschoben wurden bzw. zurückgekehrt sind, und worin besteht die genaue Motivation gerade der genannten Bundesländer, sich an diesem Projekt mit finanziellen Mitteln zu beteiligen?

19

Inwieweit wird bei der Bewertung der internationalen Schutzbedürftigkeit von Roma im Kosovo durch die Bundesregierung berücksichtigt, dass nach Artikel 9 Absatz 1b der EU-Qualifikationsrichtlinie als Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention auch eine „Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen“, die im Ergebnis eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, angesehen werden muss, und dazu auch „gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden“, gehören (Artikel 9 Absatz 2b), und wie werden diese Grundsätze konkret auf die Situation der Roma im Kosovo übertragen?

20

Entsprechen die „Erkenntnisse der Projektleitung“ des Rückkehrprojekts „URA“, wonach „eine Ausgrenzung von Roma oder Angehörigen anderer ethnischer Minderheiten grundsätzlich weder bei Arbeitgebern noch Vermietern festzustellen“ sei und „vielmehr objektive Kriterien wie Arbeits- und Leistungsbereitschaft oder die pünktliche und vollständige Zahlung der Wohnungsmiete“ entscheidend seien (vgl. Bundestagsdrucksache 17/423 zu Frage 7), der Auffassung der Bundesregierung (bitte begründen)?

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Arbeitgeber im Kosovo die „Arbeits- und Leistungsbereitschaft“ von Arbeit suchenden Roma- Angehörigen vorurteilsfrei bewerten, und nach welchen Kriterien wird dies in der Praxis geschehen?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Obdachlosigkeit von Roma im Kosovo für die Betroffenen weniger belastend ist, wenn sie vor allem darauf beruhen sollte, dass sie ihre Miete nicht „pünktlich und vollständig“ bezahlen können?

21

Bedeutet die Aussage auf Bundestagsdrucksache 17/423 zu Frage 8, wonach „sehr viele im Kosovo lebende Menschen, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, im täglichen Leben mit wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten konfrontiert werden“, dass nach Auffassung der Bundesregierung die besondere soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung der Roma im Kosovo nicht mit deren ethnischer Zugehörigkeit erklärt werden kann (bitte begründen)?

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Roma im Kosovo die gleichen „wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten“ im Leben haben wie andere Menschen im Kosovo auch, d. h. dass es keine relevanten Unterschiede in der konkreten Lebenssituation von Roma- und Nicht- Roma-Angehörigen gibt (bitte begründen, auch vor dem Hintergrund der besonders hohen Arbeitslosenquote der Roma im Kosovo und der zahlreich vorliegenden, gegenteiligen Berichte über die verzweifelte Lage der Roma)?

b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt eine Diskriminierung der Roma im Kosovo im täglichen Leben, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, worauf stützt sich die Bundesregierung hierbei?

c) Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen in den Beschäftigungsverhältnissen, in die Rückkehrer und Abgeschobene durch URA II vermittelt werden, und wie hoch ist generell das Durchschnittseinkommen im Kosovo?

d) Wie hoch sind die durchschnittlichen Ausgaben einer vierköpfigen Familie im Kosovo für Miete, Nahrungsmittel und Kleidung (verglichen mit dem Preisniveau in Deutschland)

Berlin, den 22. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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