Stand der Umsetzung der zweiten Föderalismusreform
der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bundestag und Bundesrat haben 2009 die Föderalismusreform II beschlossen, deren Kern die Einführung der sogenannten Schuldenbremse ist. Die vorliegende Anfrage geht dem Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen, insbesondere der Schuldenbremse, nach.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Maßnahmen hat der Bund zur Umsetzung von Artikel 91c des Grundgesetzes – GG – (Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb informationstechnischer Systeme) ergriffen, und welche Planungen bestehen zur Errichtung und zum Betrieb des Verbindungsnetzes, und welche Maßnahmen laufen derzeit praktisch an?
Welches konkrete Berechnungsverfahren für die Anwendung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 i. V. m. Artikel 115 GG liegt dem geltenden Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 zugrunde, und wie sind seine Einzelheiten gemäß § 5 Absatz 4 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 GG geregelt worden?
Wie ist jeweils der konkrete Rechenweg bei der Bestimmung der Anteile der Struktur- und Konjunkturkomponente der Schuldenbremse in den Jahren 2011, 2012 und 2013 und ausgewiesenen Kreditbeträge- und Obergrenzen und der geplanten Nettokreditaufnahme auf nachvollziehbare Weise darzulegen?
a) Welche Veränderungen ergeben sich aus den Erkenntnissen der Bundesregierung über die zu erwartenden Steuereinnahmen bzw. der allgemeinen wirtschaftlichen Berechnung der Struktur- und Konjunkturkomponente der Schuldenbremse in den Jahren 2011, 2012 und 2017.
b) Welche Auswirkungen hätte eine Verminderung des Bruttoinlandsproduktes um 0,1 Prozent auf die Ergebnisse des angewandten Berechnungsmodells der Schuldenbremse?
Welche einnahme- und ausgabeseitigen Maßnahmen ergreift der Bund zur Umsetzung der in den Artikeln 109 und 115 GG formulierten Schuldenbegrenzungsregelung, insbesondere im Hinblick auf die Rückführung der Finanzierungsdefizite und der Neuverschuldung ab 2011?
Welche Saldi werden nach jetzigem Erkenntnisstand auf dem nach § 7 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 GG zu bildenden Kontrollkonto jeweils in den Jahren 2011 bis 2016 zu verzeichnen sein, und welcher finanzielle Handlungsbedarf leitetet sich daraus für den Finanzplanungszeitraum und die Folgejahre ab?
Wann wird der Stabilitätsrat gemäß Artikel 109a GG i. V. m. dem Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen konstituiert, und wann sind in diesem Jahr Sitzungen des Rates beabsichtigt?
Wann ist mit dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung entsprechend dem Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein zu rechnen, und bis wann müssen die genannten Länder ihre Sanierungsprogramme vorlegen?
Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung von Artikel 7 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes) ergriffen worden, insbesondere im Hinblick auf
a) den Übergang des Steuerabzugsverfahrens auf das Bundeszentralamt für Steuern;
b) die Übernahme des Personals der Länder, das bisher mit der Verwaltung der Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer beschäftigt war, bzw. wie viel Personal ist jeweils insgesamt und länderweise bzw. (bitte Stellen, Statusgruppen und Beschäftigtenzahlen nennen) übernommen worden;
c) die Verbesserung der Bund-Länder-Arbeitsteilung im Bereich der Betriebsprüfung, einschließlich die Zuständigkeitsregelungen effizient zu organisieren;
d) die vom Bundeszentralamt für Steuern vorzunehmenden Außenprüfungen;
e) das Benennungsrecht des Bundeszentralamts für Steuern;
f) die Anwendung der §§ 21 und 21a FVG und der vorgesehenen bilateral vereinbarten Vollzugsziele?
Welche Maßnahmen entsprechend den §§ 1 und 2 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) sind bereits ergriffen bzw. umsetzt worden?
Welche Maßnahmen hat das Bundesverkehrsministerium entsprechend der im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Gesetze zur zweiten Föderalismusreform verabschiedeten Entschließung für eine einvernehmliche Lösung beim Thema Bundesfernstraßen ergriffen? Wann hat das Bundesverkehrsministerium den Ländern mitgeteilt, welche Straßen aus seiner Sicht nicht mehr als Bundesstraßen einzustufen sind?
a) Welche Straßen sind jeweils in den einzelnen Ländern betroffen?
b) Welche Positionen nimmt der Bund derzeit zum Abstufungszeitpunkt und zu den sonstigen Abstufungs- und Kompensationsmodalitäten ein?
c) Hat der Bund Arbeitsstrukturen für die entsprechend der Entschließung des Bundesrates anzustrebenden einvernehmlichen Lösung gebildet?