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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterschwellenvergabeverordnung bei kulturellen Leistungen

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

18.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1745902.03.2020

Unterschwellenvergabeverordnung bei kulturellen Leistungen

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Thomas Hacker, Otto Fricke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Jahr 2017 setzte der Bund die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) in Kraft, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 221 000 Euro regelt. Bei der Vergabeordnung werden im Gegensatz zu ihrem Vorgänger jedoch keine Ausnahmen für etwa kulturelle oder freiberufliche Leistungen gemacht. Der Deutsche Musikrat kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die reformierte Vergabeordnung dazu führe, dass „öffentliche und öffentlich geförderte Kultureinrichtungen auch künstlerische Leistungen ab einem Auftragswert von 1 000 Euro netto ausschreiben“ müssen (https://www.musikrat.de/globals-musikrat/aktuelles/detailseite/tx_news/vergabe-recht-gefaehrdet-das-kuenstlerische-schaffen/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=fa7b04d83af4927be5552e26fbad8498; zugegriffen: 29. Januar 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung zu dem Fakt, dass nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) für Aufträge für kulturelle Leistungen ab einem Auftragswert von 1 000 Euro für öffentliche und öffentlich geförderte Einrichtungen eine Ausschreibungspflicht besteht?

1

Wenn ja, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen an diese Ausschreibungspflicht?

1

Wenn ja, in wie vielen Fällen haben vom Bund geförderte Einrichtungen eine Ausschreibung für künstlerische Leistungen gemäß UVgO durchgeführt, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten, die dadurch zusätzlich für die vom Bund geförderten Einrichtungen entstehen?

1

Wenn nein, in wie vielen Fällen sind der Bundesregierung bislang Verstöße gegen die UVgO durch vom Bund geförderte Kultureinrichtungen bekannt?

1

Wenn nein, gibt es eine Bewertung der Bundesregierung zur rechtlichen Situation für öffentliche und öffentlich geförderte Einrichtung im Zusammenhang mit der UVgO?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung systematische Kenntnis über entsprechende Vergabeverfahren in den von ihr geförderten Einrichtungen?

3

Wie kann sichergestellt werden, dass in den von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen die Einhaltung der UVgO erfolgt?

Haben sich entsprechende Einrichtungen an staatliche Stellen mit der Bitte um Beratung und Unterstützung in der Vereinbarkeit der UVgO und dem künstlerischen Schaffen gewandt?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der UVgO auf die wirtschaftliche Lage freischaffender Künstlerinnen und Künstler?

5

Plant die Bundesregierung, eine Ausnahmeregelung der UVgO für künstlerische Leistungen zu schaffen, um der Besonderheit künstlerischer Leistungen, die vor allem in ästhetischer Weise den Ansprüchen genügen sollen, gerecht zu werden?

5

Wenn ja, wann wird diese in Kraft treten?

5

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 12. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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