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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Halbzeitbilanz der Legislaturperiode - Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

01.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1747803.03.2020

Halbzeitbilanz der Legislaturperiode – Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben

der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung bisher nur eines der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben in den Deutschen Bundestag eingebracht, sodass dieses dort beschlossen werden konnte: die Musterfeststellungsklage. Der Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage wurde am Anfang der Legislaturperiode verabschiedet (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-06/musterfeststellungsklage-bundestag-verbraucherschutz-schadenersatz).

Seitdem hat die Bundesregierung viele von der Koalition im Koalitionsvertrag beabsichtigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben nur entweder angekündigt oder bislang lediglich Referentenentwürfe veröffentlicht.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1; die im Folgenden unter den Aufzählungspunkten angegebenen Randnummern beziehen sich auf den Koalitionsvertrag) verständigte sich die Koalition insbesondere auf folgende Verbraucherschutzvorhaben:

  • „Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen“ zu schützen (Rn. 5833–5834);
  • die „Aufsicht über die Inkassounternehmen“ zu verstärken und das „Inkassorecht verbraucherfreundlich“ weiterzuentwickeln (Rn. 5819–5823);
  • die Überprüfbarkeit von Algorithmen- und KI-basierten Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen (Rn. 6354–6358);
  • Transparenzregeln für dynamische Preisbildung einzuführen (Rn. 6360–6361);
  • eine Erhöhung der Transparenz auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen (Rn. 6377–6383);
  • die Sicherstellung des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt (Rn. 6393–6395).

In der im November 2019 veröffentlichten Bilanz für die erste Hälfte der Legislaturperiode (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1688860/abfbd1db9d2533dc07c51a2b8cc12e22/2019-11-06-bestandsaufnahme-data.pdf?download=1) bekräftigt die Bundesregierung ihre Absicht, diese Vorhaben umzusetzen. Unklar bleibt aus Sicht der Fragesteller jedoch, wann, und wie konkret dies erfolgen soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen57

1

Wie viele Musterfeststellungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eingereicht (Rn. 1898–1908 in der Halbzeitbilanz, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1688860/abfbd1db9d2533dc07c51a2b8cc12e22/2019-11-06-bestandsaufnahme-data.pdf?download=1)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über praktische Schwierigkeiten in der Durchführung der Musterfeststellungsklage, und falls ja, welche?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, bis wann die An- und Abmeldungen im Klageregister im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage durch das Bundesamt für Justiz vollständig verarbeitet und geprüft sein werden?

4

Plant die Bundesregierung eine Evaluation der Musterfeststellungsklage, und wenn ja, bis wann, und falls nein, wieso nicht?

5

Wann wurden die Eckpunkte für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verabschiedet (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherschutz-Gesetz-gegen-Kostenfallen-und-lange-Vertragslaufzeiten-4499266.html)?

6

Wann wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge in die Ressortabstimmung gegeben (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherschutz-Laufzeit-von-Handy-und-Internetvertraegen-soll-kuerzer-werden-4645830.html)?

7

Wann plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge im Kabinett zu beschließen?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Vorhaben für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann, und wie wird sie darauf konkret hinwirken? Falls nein, warum nicht?

9

Warum sieht der Referentenentwurf für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge für die Problematik der unerlaubten Telefonwerbung erneut nur eine Branchenlösung vor? Ist der Bundesregierung bekannt, dass die letzte Branchenlösung dazu geführt hat, dass untergeschobene Verträge und unerlaubte Telefonwerbung nur in dieser einen regulierten Branche wirksam gesenkt wurden, in anderen Branchen aber gestiegen sind und sich die Probleme auf andere Branchen verlagert haben, wie die Evaluation im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergeben hat?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es mehr Verbraucherbeschwerden über unaufgeforderte Anrufe im Telekommunikationsbereich gibt als im Energie-Bereich? Falls ja, wieso bezieht sich der Referentenentwurf für ein Gesetz für faire Verbraucherverträge dann nur auf den Energiebereich (Quelle: vzbv, Stellungnahme zur Bundestagsanhörung am 25. September 2019)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass eine Bestätigungslösung unter Ausschluss des Telekommunikationssektors das Problem unerlaubter Telefonanrufe und untergeschobenen Verträge nicht lösen wird (Quelle, vzbv, Stellungnahme zur Bundestagsanhörung am 25. September 2019)?

12

Hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Länge der Vertragslaufzeiten bzw. der Laufzeitverlängerungen selbst oder durch Dritte untersuchen lassen? Falls ja, welche Branchen wurden untersucht, durch wen, und was war das Ergebnis dieser Untersuchungen? Falls nein, warum nicht?

13

Wann lag der Bundesregierung die Evaluation der letzten gesetzlichen Reform zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Inkassobereich vor, und welches Ergebnis hatte die Evaluation?

14

Wann wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich in die Ressortabstimmung gegeben (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/geplante-gebuehrensenkung-anwaelte-gegen-inkassoreform-16397920.html)?

15

Wann plant die Bundesregierung einen Beschluss im Kabinett über den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich?

16

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Vorhaben für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann, und wie wird sie darauf konkret hinwirken? Falls nein, warum nicht?

17

Warum ist im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich keine einheitliche Aufsicht für Inkassounternehmen im Entwurf vorgesehen?

18

Warum wurde sich im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich nicht für eine Regelung entschieden, der zufolge es einer ersten Mahnung bedarf, bevor Inkassokosten durch Dritte ersatzfähig sind?

19

Wann wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen in die Ressortabstimmung gegeben (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherungen-provisionsdeckel-bei-lebensversicherungen-steht-auf-der-kippe/25283816.html?ticket=ST-118750-2vclBjXtTY36UOrDBTIk-ap3)?

20

Wann plant die Bundesregierung einen Beschluss im Kabinett über den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen?

21

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Vorhaben für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann, und wie möchte sie darauf konkret hinwirken? Falls nein, warum nicht?

22

Wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen auf die Thematik der Restschuldversicherung begrenzen und ihn zeitnah in den Bundestag einbringen, wenn anderenfalls in der Koalition keine Einigung über den Gesetzentwurf bzw. den darin enthaltenen Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen erzielt wird?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission (https://datenethikkommission.de/gutachten/)?

24

Wie plant die Bundesregierung, mit den Empfehlungen der Datenethikkommission umzugehen? Hat die Bundesregierung einen Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt? Falls ja, wie sieht dieser konkret aus?

25

Plant die Bundesregierung, zu von der Datenethikkommission vorgeschlagenen Maßnahmen Gesetzentwürfe vorzulegen, und wenn ja, zu welchen, und wann?

26

Welche der von der Datenethikkommission vorgeschlagenen Maßnahmen plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, und wie soll dies konkret sichergestellt werden?

27

Zu welchen der von der Datenethikkommission vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Bundesregierung Initiativen auf europäischer Ebene anstoßen?

28

Wird die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, um Vorschläge der Datenethikkommission auf EU-Ebene einzubringen, und wenn ja, welche konkret?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission („Wettbewerbsrecht 4.0“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/bericht-der-kommission-wettbewerbsrecht-4-0.pdf?__blob=publicationFile&v=12)?

30

Wie plant die Bundesregierung, mit dem Empfehlungen der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ umzugehen? Hat die Bundesregierung hierfür bereits einen Zeit- und Maßnahmenplan entwickelt? Falls ja, wie sieht dieser konkret aus?

31

Plant die Bundesregierung, zu von der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ vorgeschlagenen Maßnahmen, Gesetzentwürfe vorzulegen, und wenn ja, wann?

32

Welche der von der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ vorgeschlagenen Maßnahmen plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, und wie wird sie dies sicherstellen?

33

Zu welchen der vorgeschlagenen Maßnahmen wird die Bundesregierung Initiativen auf europäischer Ebene anstoßen?

34

Wird die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, um Vorschläge der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ auf EU-Ebene einzubringen, und wenn ja, welche konkret?

35

Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass das seit geraumer Zeit angekündigte IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bis heute nicht vorgelegt wurde (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Rn. 1902–1905 und 1969–1977)?

36

Wann wird die Bundesregierung das von ihr seit geraumer Zeit angekündigte IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vorlegen?

37

Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitsstandards mit einem Gütesiegel für IT-Sicherheit transparent zu machen (Koalitionsvertrag, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Rn. 1986–1997), und wenn ja, wann?

38

Plant die Bundesregierung, verbindliche Fristen für Sicherheits-Updates durch die Hersteller von Hard- und Software festzulegen (Koalitionsvertrag, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Rn. 1986–1997), und wenn ja, wann?

39

Plant die Bundesregierung, die Haftung für Hersteller und Dienstleister digitaler Produkte zu konkretisieren (Koalitionsvertrag, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Rn. 1986–1997), und wenn ja, wann?

40

Sind die hier in den Fragen 37 bis 39 genannten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag Gegenstand des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0?

41

Ist es zutreffend, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zukünftig eine sehr viel stärkere Rolle beim „digitalen Verbraucherschutz“ einnehmen soll? Wenn ja, welche konkret, und wie soll eine konkrete Abgrenzung zu bestehenden Aufsichtsstrukturen aussehen (Koalitionsvertrag, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Rn. 1969–1977)?

42

Ist im Zuge einer etwaigen Neuausrichtung der Aufgaben des BSI und Plänen eines zukünftig stärkeren Engagements des BSI auf dem Feld des digitalen Verbraucherschutzes (Koalitionsvertrag, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Rn. 1969–1977) auch geplant, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängel bislang laut Bundesregierung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Marktüberwachungsbehörden fallen und die Bundesnetzagentur (BNetzA) beispielsweise im Zusammenhang mit Verstößen gegen § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für die Behebung von IT-Sicherheitsrisiken keine rechtliche Grundlage hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/10090)? Wenn ja, wie konkret?

43

Ist geplant, dass das BSI zukünftig regelmäßig Internetrecherchen und anonyme Testkäufe durchführt, um Produkte zu prüfen oder Verbraucherbeschwerden nachzugehen, wie es heute beispielsweise zum Teil schon die BNetzA macht (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Marktueberwachung/StatistikMarktueberwachung2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?

44

Ist geplant, dass das BSI zukünftig auch den Markt für Apps für Smartphones hinsichtlich etwaiger datenschutz- und IT-sicherheitstechnischer Risiken analysiert? Falls ja, ist eine Schwerpunktsetzung geplant (beispielsweise im Bereich Gesundheits-, Finanz-, Video-Ident-Apps oder sog. „Stalker-Apps“)?

45

Hat das BSI bereits in der Vergangenheit einzelne Apps hinsichtlich etwaiger Risiken analysiert? Wenn ja, welche, und mit welchem konkreten Ergebnis (bitte möglichst genau aufschlüsseln)?

46

Wurde bei bisherigen Bewertungen auch betrachtet, wo Daten, auch und vor allem biometrische, gespeichert werden; und wer durch entsprechende gesetzliche Regelungen ggf. Zugriff auf sie hat, oder ist dies zukünftig geplant?

47

Wie häufig wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Portal „BSI für Bürger“ genutzt, und ist geplant, das Portal, ggf. im Zuge einer etwaigen Neuausrichtung des BSI auszubauen? Falls ja, wie konkret?

48

Plant die Bundesregierung auch weiterhin nicht, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängig zu stellen, damit Interessenkonflikte vermieden und tatsächlich unabhängige Beratung gewährleistet werden kann?

49

Wann plant die Bundesregierung, einen gesetzlichen Anspruch auf Datenportabilität und Interoperabilität (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Rn. 2094) vorzulegen, und wie soll dieser konkret ausgestaltet sein?

50

Wie will die Bundesregierung einen „gerechten Interessensausgleich“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Rn. 6220–6221) im Urheberrecht und insbesondere bei der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sicherstellen?

51

Wie konkret sehen sind die Planungen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Nationalen Programms Nachhaltiger Konsum aus, und welchen Beitrag wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dabei leisten (Koalitionsvertrag https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Rn. 6476-6482)?

52

Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Rahmen des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum?

53

Plant die Bundesregierung, einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (sogenannte „Omnibus-Richtlinie“, Richtlinie (EU) 2019/2161) vorzulegen, und wenn ja, wann soll dieser im Kabinett beschlossen werden?

54

Plant die Bundesregierung, einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Warenhandelsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) vorzulegen, und wenn ja, wann soll dieser im Kabinett beschlossen werden?

55

Führt die Bundesregierung Gespräche mit Verbändevertretern und Verbändevertreterinnen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die Nutzung der nationalen Umsetzungsspielräume hinsichtlich einer Ausweitung der Beweislastumkehr und Einführung längerer Gewährleistungsfristen für langlebige Produkte? Wenn ja, mit wem, und was ist das bisherige Ergebnis dieser Gespräche?

56

Plant die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (TK-Kodex) (Richtlinie (EU) 2018/1972) vorzulegen, und wenn ja; wann soll dieser im Kabinett beschlossen werden?

57

Welche Themenschwerpunkte, Arbeitsprogramme, Veranstaltungen und Termine plant die Bundesregierung im Bereich Verbraucherschutz für die EU-Ratspräsidentschaft?

Berlin, den 28. Januar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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