Entsendung deutscher Beamter nach Lampedusa (Italien)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Sevim Dagdelen, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Insel Lampedusa ist ein häufiges Ziel von Flüchtlingen aus Afrika, die versuchen nach EU-Europa überzusetzen. Allein in den letzten zwei Wochen landeten nach Angaben der italienischen Behörden etwa 2 000 Personen an der Küste Lampedusas. Die Flucht übers Mittelmeer ist mit vielen Gefahren verbunden, so dass eine große Anzahl von Menschen bei dem Versuch die abgeschotteten EU-Außengrenzen zu überwinden, zu Tode kommt.
Angesichts der Fluchtbewegungen richtete der Innenminister Italiens, Giuliano Amato, einen Hilfsappell an die EU-Mitgliedstaaten und forderte sie vor dem Hintergrund des Frontex-Programms zum Eingreifen auf, da die Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge stark überlastet seien. Der Bundesminister des Innern, Wolfgang Schäuble, sicherte die Entsendung zweier deutscher Grenzpolizisten zu, die in beratender Funktion tätig werden sollen (vgl. taz, 31. Juli 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Was sind die spezifischen Aufgaben der beiden Beamten, die nach Lampedusa entsandt wurden?
Aus welchen Aufgabenbereichen kommen diese?
Für welchen Zeitraum werden sie dort tätig sein?
Wer hat diesen Beamten gegenüber Weisungsbefugnisse, und wie wirkt sich die Tätigkeit auf ihre rechtliche Stellung aus (Remonstrationsrecht, Haftbarmachung etc.)?
Sind den entsandten Bundespolizisten Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik zugeordnet, um sie in ihrer Arbeit in Lampedusa zu unterstützen und gegebenenfalls zu kontrollieren?
Wenn ja, welche Behörden sind dies konkret, und wie viele Mitarbeiter sind mit diesen Unterstützungsarbeiten betraut?
Wenn ja, welche Aufgaben haben diese?
Welche spezifischen Kompetenzen bringen die beiden Beamten für die Beratung der italienischen Seite mit, und mit welchen militärischen und zivilen Behörden arbeiten die Beamten vor Ort zusammen?
Plant die Bundesregierung die Entsendung weiterer Personen bzw. Sicherheitsorgane nach Lampedusa?
Wenn ja, welche Aufgaben werden diese haben?
Welche deutschen Behörden sind in welcher Form mit der Problematik der Flüchtlingsbewegungen aus Afrika nach Südeuropa beschäftigt?
Sind bereits Beamte bzw. Sicherheitsorgane der Bundesrepublik in anderen europäischen Staaten (auch in Einrichtungen der EU) in diesem Zusammenhang tätig?
Wenn ja, was sind die Aufgaben der abgestellten Beamten (bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Land, Stellen und Einrichtungen, in denen diese Beamten tätig sind, und spezifischem Aufgabenbereich)?
Gibt es Anfragen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die Bundesregierung auf Amtshilfe oder zur Entsendung weiterer Beamter?
welche Staaten tätigten diese Anfragen, und auf welche Gebiete beziehen sie sich,
um welche Form der Hilfe wurde ersucht,
auf welche dieser Anfragen ist die Bundesregierung bereit, den Ersuchen nachzukommen, und ggf. in welcher Form?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen – nationales und internationales Recht, Verträge, Abkommen – kooperiert die Bundesrepublik Deutschland seit 1990 unmittelbar mit anderen europäischen Staaten zur Bewältigung der Flüchtlingsbewegungen aus Afrika (bitte detailliert auflisten nach Land, wesentlichen Inhalten und Zielsetzungen, Zeitpunkt des Abschlusses)?
Welche humanitären Beiträge in Form von Katastrophenschutz- oder medizinischer Hilfe an südeuropäische Länder leistet die Bundesregierung, um die schlechten Lebensbedingungen der ankommenden Flüchtlinge zu verbessern?
Von wessen Initiative gingen ggf. derartige Beiträge jeweils aus, und welche hat die Bundesregierung mit welcher Begründung abgelehnt?
Sind humanitäre Aspekte (medizinische Hilfe, Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln etc. in Flüchtlings- bzw. Auffanglagern) Teil der Solidarität unter den Mitgliedstaaten in der Migrations- und Flüchtlingspolitik, wenn nein, wird sich die Bundesregierung in ihrer Ratspräsidentschaft dafür einsetzen (bitte ausführen)?
Wird das Thema der Flüchtlingsbewegungen aus Afrika nach EU-Europa Gegenstand der Tagesordnung in der Union während der bevorstehenden deutschen Ratspräsidentschaft sein, und wenn ja, in welcher Form wird das Thema durch die Bundesregierung aufgegriffen?