Erreichen des 30-Prozent -Ziels für flexible humanitäre Hilfe im Jahr 2019
der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein wesentliches Problem für das internationale System der humanitären Hilfe ist nicht nur die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, sondern auch die mangelnde Flexibilität bei deren Verwendung (https://www.unocha.org/sites/unocha/files/OCHA_flexiblefunding_2017_20181024_lowres.pdf S. 7). Diese ergibt sich aus den Zweckbindungen der verschiedenen Geber. So kommt es immer wieder vor, dass für bestimmte humanitäre Notlagen, die viel Aufmerksamkeit genießen, reichlich Gelder zur Verfügung stehen, während die Hilfe in anderen Notlagen dramatisch unterfinanziert ist. Außerdem ist in Krisen oftmals nicht genügend Zeit für lange Verhandlungen von Finanzierungen auf Geberkonferenzen. Stattdessen müssen Gelder verfügbar sein, um schnell und unbürokratisch zu helfen. Ein höherer Anteil flexibler Mittel reduziert außerdem den Verwaltungsaufwand für das Einwerben von Mitteln und ermöglicht so, dass mehr Mittel für die operative Hilfe zur Verfügung stehen (https://www.unocha.org/sites/unocha/files/OCHA_flexiblefunding_2017_20181024_lowres.pdf S. 7).
Daher haben sich mehrere Geber, darunter auch Deutschland, beim Humanitären Weltgipfel 2016 in Istanbul dazu verpflichtet, den Anteil der flexiblen Gelder für humanitäre Hilfe bis 2020 auf mindestens 30 Prozent der Gesamthilfen zu erhöhen. Das Gipfeldokument „Grand Bargain“ klassifiziert nichtzweckgebundene (unearmarked) und geringfügig zweckgebundene (softly earmarked) Mittel als flexibel im Sinne dieses 30-Prozent-Ziels (https://www.agendaforhumanity.org/sites/default/files/resources/2018/Jan/Grand_Bargain_final_22_May_FINAL-2.pdf).
Nach Ansicht der Fragesteller macht Deutschland keine ausreichenden Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung des 30-Prozent-Ziels. So geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9913 hervor, dass das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) im Jahr 2018 von Deutschland lediglich ca. 15 Prozent seiner Mittel als flexible Mittel bekam und das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) sogar nur ca. 1 Prozent.
Entsprechende Änderungsanträge der Fraktion der FDP zur Flexibilisierung der Mittel wurden in den Beratungen für den Haushalt 2018, 2019 und 2020 abgelehnt. In der Haushaltsaufstellung des Deutschen Bundestages werden allerdings lediglich die nichtzweckgebundenen Sockelbeiträge an Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe festgelegt. Der Großteil der Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe erfolgt aber aus dem Sammeltitel 0501 687 32 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“. Die Entscheidung über die einzelnen Maßnahmen und Zweckbindungen erfolgt somit durch die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsdurchführung und kann vom Bundestag nur im Nachhinein überprüft werden. Aus diesem Grund erfolgt mit dieser Kleinen Anfrage die Abfrage der entsprechenden Zahlen für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2019.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Steht die Bundesregierung weiterhin zu den Zielen des „Grand Bargain“ vom Humanitären Weltgipfel 2016, und strebt sie insbesondere eine Erhöhung der flexiblen Mittel für humanitäre Hilfe auf mindestens 30 Prozent der Gesamthilfen für das aktuelle Haushaltsjahr 2020 an?
Warum gibt Deutschland bisher einigen Organisationen einen höheren Anteil und anderen Organisationen einen niedrigeren Anteil an flexiblen Mitteln für humanitäre Hilfe?
Welche Überlegungen liegen dieser Prioritätensetzung bei der Verteilung der flexiblen Mittel zugrunde?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ („unearmarked“, „softly earmarked“, „earmarked“ und „tightly earmarked“)?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an den Immediate Response Accounts (IRA) des WFP geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Sind diese Zahlungen an den IRA in den zuvor genannten Zahlungen an das WFP bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, UN-OCHA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund, CERF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Sind diese Zahlungen an den CERF in den zuvor genannten Zahlungen an UN-OCHA bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an welche humanitären Länderfonds (Country-based Pooled Funds, CBPF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Sind diese Zahlungen an die CBPFs in den zuvor genannten Zahlungen an UN-OCHA bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Children Emergency Fund, UNICEF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an den WHO-Notfallfonds (Contingency Fund for Emergencies/CFE) geleistet?
Sind diese Zahlungen an den CFE in den zuvor genannten Zahlungen an die WHO bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an die Internationale Organisation für Migration (IOM) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East, UNRWA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an den Dienst für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen (United Nations Mine Action Service, UNMAS) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organisation, FAO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (United Nations Population Fund, UNFPA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Programm für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women, UN-WOMEN) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Büro für Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen (United Nations Office for Disaster Risk Reduction, UNDRR) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Büro für Projektdienste der Vereinten Nationen (United Nations Office for Project Services, UNOPS) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an das Satellitenbeobachtungsprogramm des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der Vereinten Nationen (UNITARʼs Operational Satellite Applications Programme, UNOSAT) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an Organisationen der internationalen Rotkreuzbewegung und Rothalbmondbewegung geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an den Disaster Relief Emergency Fund (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuzgesellschaft und Rothalbmondgesellschaften geleistet?
Sind diese Zahlungen an den DREF in den zuvor genannten Zahlungen an die Organisationen der internationalen Rotkreuzbewegung und Rothalbmondbewegung enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an Nichtregierungsorganisationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe insgesamt geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Handelt es sich bei denen in der Antwort zu Frage 26 genannten Zahlen um die Summen der in den vorherigen Fragen erfragten Zahlen zu Zahlungen an einzelne Organisationen und Gruppen von Organisationen?
a) Wenn nein, welche zuvor genannten Organisationen fließen nicht in die Gesamtberechnung ein?
b) Wenn nein, welche zusätzlichen Organisationen fließen in die Gesamtberechnung ein?
Welche Zahlungen hat Deutschland im Jahr 2019 für humanitäre Hilfe an diese zusätzlichen Organisationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?