Emissionen von Behördenschiffen des Bundes
der Abgeordneten Claudia Müller, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Dem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 19/10149) war zu entnehmen, dass die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe „Beschaffung von Behördenschiffen“ eingesetzt habe. Dies wurde in dem Antrag seitens der Antragsteller begrüßt, um „qualitative, innovative und umweltbezogene Aspekte bei der Beschaffung durch den Bund zu stärken.“
Es ist nach Auffassung der Fragesteller fraglich, in welchem Rahmen und mit welchen zu erwartenden Ergebnissen die Sitzungen dieser Arbeitsgruppe stattfinden, welcher externe Sachverstand hinzugezogen und welche Ziele gesetzt werden. Ferner ist fraglich, ob alle zur Verfügung stehenden Mittel und Maßnahmen (im Rahmen des Haushaltsrechts) genutzt werden, die Bestandsflotte und neue Schiffe des Bundes umwelt- und klimafreundlich zu betreiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Ist eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Beschaffung von Behördenschiffen eingesetzt worden, und wenn ja, wann, und mit welchen konkreten Zielen und Aufträgen?
Welche Bundesministerien und untergeordneten Stellen und Behörden arbeiten darin mit, sofern eine solche Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist?
Wann tagte die Arbeitsgruppe, sofern eine solche eingesetzt worden ist, bisher jeweils (bitte tabellarisch auflisten), und für welche Dauer wurde sie eingesetzt?
Inwieweit bedient sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Arbeitsgruppe, sofern eine solche eingesetzt worden ist, externen Sachverstandes (falls dieser herangezogen wird, in welcher Form und ggf. unter Aufzählung von Personen, falls nicht, warum nicht)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Zwischen- oder einen Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, sofern eine solche eingesetzt worden ist, zu erstellen, wenn ja, bis jeweils wann, wenn nein, warum nicht?
Wie ist vorgesehen, dem Deutschen Bundestag von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe, sofern eine solche eingesetzt worden ist, zu berichten?
Welche Ziele zur Emissionsreduktion (schädliche Luftemissionen) steckt sich die Bundesregierung für ihre bestehende Schiffsflotte (See und Binnen)?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ihre eigene Flotte klimaneutral zu betreiben?
a) Wenn ja, mit welcher Strategie, bis zu welchem Zeitpunkt, und welche konkreten Maßnahmen sind dafür in welchen Schritten erforderlich?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Seeschiffe des Bundes sind nach Auffassung der Bundesregierung bis auf weiteres und aktuell ohne verfügbare Alternativen nur mit fossilen Treibstoffen zu betreiben, und wie begründet sie dies?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Konzept der „Flotte Hamburg“ (sog. 5-Säulen-Modell, https://www.hamburg-port-authority.de/de/wasser/hamburg-flotte/, ggf. weitere), wie es das Land Hamburg für die Organisation seiner Schiffe eingeführt hat, auf den Bund zu übertragen (bitte jeweils begründen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Ziele sich die Flotte Hamburg hinsichtlich umwelt- und klimafreundlichem Schiffsbetrieb gegeben hat (sog. 5-Säulen-Modell https://www.hamburg-port-authority.de/de/wasser/hamburg-flotte/, ggf. weitere), und inwieweit wäre dieses ambitionierte Vorhaben nach Auffassung der Bundesregierung auf den Bund übertragbar?
Hat die Bundesregierung aktuell eine einheitliche Stelle, die für alle Bundesministerien zur Durchführung sämtlicher Planungen, Ausschreibungen und Baubegleitungen für Schiffsneubauten (See und Binnen) sowie ggf. darüber hinaus für die Optimierung des Schiffsbetriebs beauftragt ist?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Erwägungen dazu angestellt, inwieweit die Abteilung der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Hamburg (Referat Schiffstechnik) zu Aufgaben aus Frage 12 zusätzliche Kompetenzen erhalten könnte, statt wie bisher nur über Verwaltungsvereinbarungen beauftragt zu werden?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
a) Welche seegängigen Schiffe wurden durch die Bundesregierung zwischen 2013 und 2019 zum Neubau ausgeschrieben (bitte nach Bundesministerien und Jahren getrennt tabellarisch aufführen)?
b) Welche seegängigen Schiffsneubauten sind durch die Bundesregierung ab 2020 beabsichtigt (bitte nach Bundesministerien getrennt tabellarisch aufführen)?
c) Inwieweit sollen die in diesen Schiffsneubauten verwendeten Antriebstechnologien über die internationalen, europäischen oder nationalen Emissionsanforderungen jeweils durch welche Maßnahmen hinausgehen?
a) Welche Binnenschiffe wurden durch die Bundesregierung zwischen 2013 und 2019 zum Neubau ausgeschrieben (bitte nach Bundesministerien und Jahren getrennt tabellarisch aufführen)?
b) Welche Binnenschiffsneubauten sind durch die Bundesregierung ab 2020 beabsichtigt (bitte nach Bundesministerien getrennt tabellarisch aufführen)?
c) Inwieweit sollen die in diesen Schiffsneubauten verwendeten Antriebstechnologien über die internationalen, europäischen oder nationalen Emissionsanforderungen jeweils durch welche Maßnahmen hinausgehen?
Plant die Bundesregierung den Einsatz von Pilotprojekten (Antriebe) bei der von ihr betriebenen Flotte (See- und Binnenschiffe)?
Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Forschungsvorhaben, und welchem voraussichtlichen Zeitplan?
a) Sollen vorhandene Schiffe des Bundes für emissionsärmeren Betrieb nachgerüstet werden?
Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, bei welchen Schiffen sollen dabei Rußpartikelfilter sowie Stickoxidkatalysatoren bzw. weitere Maßnahmen zum Einsatz kommen bzw. sollen zukünftig bei neuen Schiffen jeweils zum Einsatz kommen (bitte jeweils auflisten)?
Inwieweit werden Schiffsführer durch die Bundesregierung einmalig oder regelmäßig Schulungen für energieeffizientes Fahren unterzogen?
Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich Nummer 19 des Antrags der Koalitionsfraktionen (Bundestagsdrucksache 19/10149, S. 6), wonach „auch Behördenschiffe für den Nachweis der Praxistauglichkeit [ Anmerkung der Fragesteller: von umweltrelevanten Innovationen] genutzt werden können“ sollen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Forderung umzusetzen?
Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich Nummer 25 des Antrags der Koalitionsfraktionen (Bundestagsdrucksache 19/10149, S. 6), wonach „qualitative, innovative, soziale und umweltbezogene Aspekte bei der Beschaffung von Behördenfahrzeugen ins Ausschreibungsverfahren“ einbezogen werden sollen, „sofern ein direkter Bezug zum Auftragsgegenstand gegeben ist“, des Weiteren sei zu prüfen, „ob und wie bei komplexeren Projekten die Lebenszykluskosten einbezogen werden können“, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Forderungen umzusetzen?
Wie viele, und welche Landstromanlagen werden durch die angekündigte neue Bundesförderung (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191010-luft-in-deutschen-hafenstaedten-soll-sauberer-werden.html) in jeweils welcher finanziellen Höhe voraussichtlich innerhalb welchen Zeitraums gefördert?
An welchen dieser Landstromanlagen werden auch Behördenschiffe sich mit Strom versorgen können, und welche Behördenschiffe sind für den Bezug von Landstrom ausgerüstet?
Inwieweit wird in der Debatte um Umweltfreundlichkeit und geringe Emissionen von Behördenschiffen auch die Bundesmarine verpflichtet, Doppelhüllentanker einzuführen und neue Schiffe mit neuen Technologien auszustatten, welche über die internationalen, europäischen oder nationalen Emissionsanforderungen hinausgehen (bitte jeweilige konkrete Maßnahmen inklusive Nennung von Zeitpunkt der Einführung und Kosten – ggf. auch für Einzelmaßnahmen – tabellarisch auflisten)?