Zweinutzungshuhn – eine Alternative zum Töten männlicher Küken
der Abgeordneten Stephan Protschka, Thomas Ehrhorn, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Männliche Küken aus Legelinien sind in einer kostenoptimierten Geflügelwirtschaft zum „Fehler im System“ in der Lebensmittelproduktion deklariert worden. Grund hierfür ist das ökonomisch suboptimale Verhältnis von Futterverbrauch und Dauer bzw. Menge des Fleischansatzes (vgl. https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/210441/kaum-geschlupft-schon-geschreddert-warum-millionen-kuken-im-hacksler-enden-und-wie-forscher-das-andern-wollen#gallery&0&0&210441, Damme und Ristic, Fattening performance, meat yield and economic aspects of meat and layer type hybrids: Meeting Report – Avian sex determination and sex diagnosis, World’s poultry science journal, 2003). Dieser Umstand führt dazu, dass jährlich allein in Deutschland ca. 45 Millionen Küken unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet werden (vgl. https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierwohl/_texte/Tierwohl-Forschung-In-Ovo.html).
Um das Töten der männlichen Küken zu beenden, werden seitens der Bundesregierung derzeit zwei Forschungsansätze gefördert: Die Geschlechtsbestimmung im Brutei (in ovo) und die Züchtung eines marktreifen Zweinutzungshuhns (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/millionenfaches-kuekentoeten-beenden-1547590). Bei der In-ovo-Geschlechtsbestimmung liegt der Fokus besonders auf dem endokrinologischen SELEGGT-Verfahren, das von der Firma SELEGGT und der REWE Group mit Hilfe von Fördergeldern seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entwickelt wurde (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/millionenfaches-kuekentoeten-beenden-1547590).
Der Ansatz der Geschlechtsbestimmung im Brutei wurde von dem BMEL mit 6,5 Mio. Euro gefördert (vgl. (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/millionenfaches-kuekentoeten-beenden-1547590). Für die Erforschung eines marktreifen Zweinutzungshuhns wurden lediglich 1,8 Mio. Euro vom BMEL zur Verfügung gestellt, obwohl dieses laut SELEGGT als Best-Practice-Ansatz bei Zuchterfolg anzusehen wäre (vgl. https://wissen.hannover.de/content/download/578501/13319953/file/Projekt_Integhof_TiHo-Anzeiger.pdf, http://www.seleggt.de/wp-content/uploads/2018/04/SELEGGT_FAQs_D.pdf).
Die Fragesteller sprechen sich gegen eine durch und durch industrialisierte Massenproduktion von tierischen Produkten aus und streben eine qualitätsbezogene, kleinteilige Produktionsform in der Landwirtschaft an. Neue Produktionsweisen und Züchtungsformen, die das jährliche Töten von Küken reduzieren, entsprechen aus Sicht der Fragesteller dem Zeitgeist und dem Willen der Verbraucher nach mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit. Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD hat die Bundesregierung sich dazu verpflichtet, das Töten von Eintagsküken bis zur Mitte der Legislaturperiode zu beenden (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/millionenfaches-kuekentoeten-beenden-1547590). Laut BMEL wird dies jedoch womöglich erst Ende 2021 geschehen, sobald den Brütereien ein praxistaugliches Verfahren für die Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung steht (vgl. https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie begründet die Bundesregierung die Förderungsasymmetrie zwischen den zwei Forschungsansätzen der In-ovo-Geschlechtsbestimmung und der des Zweinutzungshuhns, obwohl die Bundesregierung laut Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7559 keine Präferenz und keine Ziele in Bezug auf den Marktanteil der beiden Methoden hat (vgl. https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierwohl/_texte/Tierwohl-Forschung-In-Ovo.html, https://wissen.hannover.de/content/download/578501/13319953/file/Projekt_Integhof_TiHo-Anzeiger.pdf)?
Hat die Bundesregierung bereits Folgeforschungsprojekte zu Zweinutzungshühnern nach dem Auslaufen des „Integhof-Projekts“ in Aussicht (vgl. https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierwohl/_texte/Forschung-Integhof-Zweinutzungshuhn.html)?
Falls ja, welche, und wie sind diese konzeptioniert?
Sind der Bundesregierung neben dem Zweinutzungshybrid „Lohmann Dual“ weitere vielversprechende Züchtungen als Alternativen zum Töten männlicher Küken bekannt (vgl. https://www.lw-heute.de/-zweinutzungshuhn-geld-verdienen)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung derzeit jeweils die Fehlerrate bei den beiden In-ovo-Geschlechtsbestimmungen (endokrinologisch und spektroskopisch, vgl. https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierwohl/_texte/Tierwohl-Forschung-In-Ovo.html) ein?
Ist der Bundesregierung der Praxisversuch zur Akzeptanz von Konsumenten für Zweinutzungshühner der Schweizer Genossenschaft aus dem Jahre 2014 bekannt, und werden Erkenntnisse daraus in das Handeln der Bundesregierung einbezogen (https://www.taten-statt-worte.ch/de/unsere-taten/tat-nr-35.html)?
Für wie hoch erachtet die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand allgemein das Marktpotential für Zweinutzungshühner?
Sind der Bundesregierung neben diesen beiden Optionen, Zweinutzungshybrid Lohmann Dual und SELEGGT-Verfahren (Quellen wurden in der Vorbemerkung der Fragesteller und im Frageteil genannt), zur Vermeidung von Eintagsküken weitere Konzepte bekannt, die die Bundesregierung als umsetzbar einstuft?
Wie viele Gelder sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode nach Kenntnis der Bundesregierung aus der EU-Agrarinvestitionsförderung in Projekte geflossen, die sich dezidiert um eine Alternative zur Tötung von Eintagsküken kümmern (bitte nach Projekt und Fördersumme auflisten)?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Ergebnisse der Forschung in Bezug auf eine marktreife Anwendung der In-ovo-Geschlechtsbestimmung?
Welche Vorteile haben nach Kenntnis der Bundesregierung die SELEGGT GmbH und die REWE Group, die das SELEGGT-Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei entwickelt haben, wenn diese den Brütereien ihr Verfahren als kostenneutrale Dienstleistung anbieten (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2018/171-BMEL_Seleggt-Methode.html)?
Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung mit den männlichen Küken, die trotz SELEGGT-Verfahren, das in der Praxis eine Bestimmungsgenauigkeit von rund 98 Prozent hat (ca. 2 000 täglich falsch deklariert bei einer „Sortierkapazität“ von 100 000 Eier täglich), ausgebrütet werden (vgl. https://www.rewe-group.com/de/newsroom/pressemitteilungen/1681-gemeinsam-kuekentoeten-beenden)?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Brütereien beim Umsetzen des SELEGGT-Verfahrens unterstützen?
Wer wird aus Sicht der Bundesregierung die Kosten für die notwendigen Maschinen und Technologien für das SELEGGT-Verfahren übernehmen müssen?
Wie kann es nach Kenntnis der Bundesregierung sein, dass die SELEGGT GmbH sich Schutzrechte auf das SELEGGT-Verfahren von der Universität Leipzig sichern konnte, obwohl dieses Verfahren von der Bundesregierung gefördert wurde (vgl. https://www.topagrar.com/gefluegel/stand-der-dinge-bei-beendigung-des-kuekentoetens-10341975.html)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auch weibliche Eintagsküken?