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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Relevanz des Frequenzbereichs bei 450 MHz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und die Energiewirtschaft

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

17.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1759905.03.2020

Relevanz des Frequenzbereichs bei 450 MHz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und die Energiewirtschaft

der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Monika Lazar, Tabea Rößner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vorbemerkung

Mit Mitteilung 700/2017 hat die Bundesnetzagentur eine Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung freiwerdender Frequenzen im Frequenzbereich bei 450 MHz eingeleitet und um Bedarfsanzeigen und Stellungnahmen bis zum 16. Februar 2018 gebeten (vgl. Amtsblatt BNetzA vom 20. Dezember 2017). In der Folge haben verschiedene Nutzergruppen Bedarfe angemeldet. Dazu zählten insbesondere Teile der Energiewirtschaft, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und die Bundeswehr (vgl. die „Zusammenfassung Bedarfsabfrage 450 MHz“, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/B%C3%BCndelfunk/20180419_Frequenzbedarfsabfrage_ZusammenfassungDerBedarfe_PDF.pdf, aufgerufen am 16. Januar 2020). Da im Rahmen der Vergabe nicht allen angemeldeten Bedarfen gleichzeitig entsprochen werden kann, war das Thema am 15. Januar 2020 bereits Gegenstand der Sitzungen des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur am 15. Januar 2020. Parallel zu den Diskussionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein erneutes Verfahren zur Nutzung der Frequenzen im Bereich 450 MHz mit Ende am 28. Februar 2020 gestartet (s. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/450MHz/450MHz-node.html).

Der Parlamentarische Beirat der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2019 zu diesem Thema einen Beschluss zugunsten der Vergabe an die Energiewirtschaft gefasst (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/BeiraeteundAusschuesse/Beirat/Beschluesse/BeschlussBeirat23092019.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Auch die Ministerkonferenzen zu den Themenbereichen Innen (für die Vergabe an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – BDBOS – , s. https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2019-12-04_06/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2) und Wirtschaft (für die Vergabe an die Energiewirtschaft, s. https://www.wirtschaftsministerkonferenz.de/WMK/DE/termine/Sitzungen/19-06-25-26-WMK/19-06-25-26-beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2) der Länder haben sich zu der Vergabe geäußert.

Vor dem Hintergrund der aus Sicht der Fragesteller immer noch ungeklärten Situation und der offenen Fragen, hat sich die fragenstellende Fraktion entschlossen, die folgenden Fragen an die Bundesregierung zu richten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Vergabe und weitere technische Abwicklung des Vergabeprozesses der 450-MHz-Frequenzen?

2

Spätestens zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, eine Entscheidung zur Vergabe der Frequenzen herbeizuführen (bitte ein genaues Datum nennen)?

3

In welchem Zeitrahmen wurden die unterschiedlichen Bedarfe (Energie- und Wasserwirtschaft, BDBOS und Bundeswehr) bei der BNetzA angemeldet (bitte für jede Gruppe die Zeiträume bzw. Zeitpunkte angeben)?

4

Wie viele Unternehmen aus den Bereichen der Energie- und Wasserwirtschaft haben im Rahmen der ersten Bedarfsabfrage bei der BNetzA Interesse bekundet (bitte nach kommunalen Unternehmen, freien Unternehmen und nach Geschäftsfeldern – Energieerzeuger, Netzbetreiber, Wasserwirtschaft etc. – aufschlüsseln)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Praxistauglichkeit für BOS – im Einsatz bei Polizei und Feuerwehr – im Hinblick auf die in der Sitzung des Innenausschusses am 15. Januar 2020 als „Klickschalen“-Lösung bezeichnete Konstruktion, bei der ein handelsübliches Smartphone durch einen Aufsatz die (sonst technisch nicht gegebene) Möglichkeit erhält, auf mehreren Frequenzen (einschließlich 450 MHz) eine Funkverbindung zum BOS-Digitalfunknetz herzustellen (vgl. Protokoll der 80. Sitzung des Innenausschusses vom 15. Januar 2020, Seite 54)?

6

Inwiefern sind der Bundesregierung für BOS geeignete, bereits existierende, tragbare Endgeräte bekannt, die nicht als „Klickschale“ konzipiert sind (vgl. Frage 5) und mit denen Dienste wie Short Message Service (SMS) und/oder Datenbankabfragen (einschließlich der Übertragung von Bilddaten) auf einer Frequenz von 450 MHz genutzt werden können (vgl. Offenen Brief an die Energiewirtschaft und ihre Unterstützer bei der 450-MHz-Frequenzvergabe, https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2019/190913_offener_brief.html, aufgerufen am 16. Januar 2020)?

7

Welche geplanten Anwendungen für BOS können nach Einschätzung der Bundesregierung für die Aufgabenerfüllung der BOS bei 450 MHz (bzw. im Frequenzbereich 451,00 bis 455,74 MHzoder 461,00 bis 465,74 MHz) jeweils realisiert werden (vgl. Zusammenfassung Bedarfsabfrage 450 MHz, a. a. O., aufgerufen am 16. Januar 2020), sollten (unter vollständiger oder teilweiser Beibehaltung der aktuellen Aufteilung in drei oder weniger Nutzungsbereiche) weniger als 2× 4,74 MHz Bandbreite zur Verfügung stehen?

8

Welche zusätzlichen Möglichkeiten entstehen, sofern die BOS, wie in der 80. Sitzung des Innenausschusses vorgetragen, nicht nur 2× 4,74 MHz Bandbreite, sondern 5 MHz zur Verfügung stehen (vgl. Protokoll der 80. Sitzung des Innenausschusses vom 15. Januar 2020, Seite 53)?

9

Welche Erkenntnisse gibt es mit Blick auf die für die BOS geplanten Nutzungen auf der 450-MHz-Frequenz (vgl. Offenen Brief an die Energiewirtschaft und ihre Unterstützer bei der 450-MHz-Frequenzvergabe, a. a. O.) seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Kosten für

a) notwendige Investitionen in die BOS-Netz-Infrastruktur (ggf. einschließlich Dienst- und Arbeitsleistungen für die Installation und Inbetriebnahme),

b) Endgeräte bei Bundesbehörden einschließlich Technisches Hilfswerk – THW – (ggf. bitte aufschlüsseln) und

c) den Betrieb der neuen Netzkomponenten, der weiteren Standorte und der Dienste für den Bundeshaushalt

(bitte je nach Kenntnis der Bundesregierung für Bundeshaushalt, Landeshaushalte, Kostenträger und Haushaltsplan separat aufschlüsseln)?

10

Welche dieser Kosten gemäß Frage 9 sind bereits durch die entsprechenden Aufgabenträger zugesagt bzw. eingeplant?

11

Inwiefern stehen für die BOS insbesondere im 700-MHz-Frequenzband

a) aktuell und

b) in den nächsten 10 Jahren

Frequenzen zur Verfügung, und welche Dienste und Angebote

a) werden bereits oder

b) können perspektivisch

für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in diesem Frequenzbereich realisiert und angeboten werden?

12

Wie erklärt sich die Zuweisung von Frequenzen im Bereich 700 MHz, wenn diese durch die BOS als nicht geeignet für die vorgesehene Nutzung bewertet bzw. nicht genutzt werden (https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/200131_BMI_450-MHz.html?nn=8285366 und https://fragdenstaat.de/anfrage/bos-digitalfunk-im-700-mhz-bereich-breitband-public-protection-and-disaster-relief-ppdr/310104/anhang/doc06309720190506125134_geschwaerzt.pdf, beide abgerufen am 4. Februar 2020)?

13

Wie kommen die stark abweichenden Einschätzungen zu dem, mit der Nutzung der 700-MHz-Frequenzen verbundenen, Aufbau von Sendestationen durch die BOS im Vergleich zwischen dem Gutachten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den öffentlichen Verlautbarungen zustande (vgl. Gutachten WIK Consult & Umlaut Communications und https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/200131_BMI_450-MHz.html?nn=8285366, abgerufen am 4. Februar 2020)?

14

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung für die BOS, bei einer Nichtberücksichtigung hinsichtlich der Vergabe der 450-MHz-Frequenzen?

15

Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei einer, wie von den BDBOS vorgeschlagenen, Mitnutzung der BOS-Infrastruktur durch die Energiewirtschaft für die Digitalisierung der Energiewende und zum Smart-Meter-Rollout (insbesondere die Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur)?

16

In der Veröffentlichung der BNetzA „Eckpunkte und Bedarfsermittlung zur zukünftigen Nutzung der Frequenzen im Bereich 450 MHz“ schreibt die BNetzA auf Seite 5, dass die aktuelle Aufteilung der Bänder nicht beibehalten werden soll. Inwieweit steht, bei einer Vergabe an die BOS, diese Neuaufteilung einer möglichen Mitnutzung der BOS-Infrastruktur durch die Energiewirtschaft im Wege?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen einer möglichen Nichtzuteilung der Frequenzen an die Energiewirtschaft vor dem Hintergrund der Aussagen des Gutachtens von WIK Consult und Umlaut Communication und der Bekräftigung einer zeitnah funktionierenden Steuerungselektronik von Smart-Meter-Gateways, wie im „Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende“ beschrieben (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/fahrplan-fuer-die-weitere-digitalisierung-der-energiewende.pdf?__blob=publicationFile&v=8)?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Energiebranche, dass eine „erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit“ (https://www.energate-messenger.de/news/200309/energiebranche-appelliert-im-450-mhzstreit-an-seehofer?utm_source=twitter) bei einer nicht ausreichenden Berücksichtigung der Bedarfe der Energiebranche droht, insbesondere mit Blick auf die sichere und stabile Bereitstellung der kritischen Infrastrukturen im Bereich Wasser- und Stromversorgung?

19

Welche Folgen für den Smart-Meter-Rollout erwartet die Bundesregierung bei einer Nichtberücksichtigung der Energiewirtschaft bei der Frequenzvergabe?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Festlegung der Bundesnetzagentur auf eine bundesweite, einheitliche Vergabe der Frequenzen im Bereich 450 MHz, im Zusammenhang mit den Bedarfsanmeldungen für regionale bzw. lokale Netze, durch die unterschiedlichen Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft ein?

21

Mit welchen Mehrkosten für die Stromkundinnen und Stromkunden rechnet die Bundesregierung, sollte es zu einer Nichtberücksichtigung der Energiewirtschaft kommen (ausgehend von einer Umlage der entstehenden Kosten für die Netzbetreiber zur Sicherstellung der Anforderungen nach geltenden Gesetzen durch die Netzentgelte), und warum?

22

Welche Bandbreite hält die Bundesregierung für die Energiewirtschaft zur Erbringung ihrer geplanten Leistung für notwendig, und mit welcher Begründung?

23

Woraus leitet die Bundesregierung ab, dass es keinen einheitlichen Bedarfsträger im Bereich der Energiewirtschaft gibt (s. Protokoll der 80. Sitzung des Innenausschusses vom 15. Januar 2020, Seite 46)?

24

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung für die Unternehmen der Energiewirtschaft bei einer Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der 450-MHz-Frequenzen?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die bereits getätigte Beschaffung von Endgeräten im Rahmen der Zellulare Netze Verlegbar (ZNV) durch die Bundeswehr, die auf die Frequenzbänder im Bereich 450 MHz angewiesen sind?

26

Welche Kosten entstehen der Bundeswehr, wenn die Frequenzen im Bereich 450 MHz für ihre Aufgaben im Rahmen der ZNV nicht zur Verfügung stehen?

27

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer lokal und zeitlich begrenzten Mitnutzung der Frequenzen im Bereich 450 MHz durch die Bundeswehr bei Vergabe an die Energiewirtschaft ein?

Berlin, den 24. Februar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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