Ersatzleistung für die Reisekunden des insolventen Unternehmens Thomas Cook sowie der dazugehörigen Subunternehmen (etwa Bucher Reisen und Öger Tours) durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Stefan Keuter, Albrecht Glaser, Franziska Gminder, Kay Gottschalk, Dr. Bruno Hollnagel, Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 11. Dezember 2019 ließ die Bundesregierung durch eine Pressemitteilung (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-laesst-thomas-cook-kunden-nicht-im-regen-stehen-1705836) mitteilen, dass Kunden nicht auf den Schäden, die durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind, sitzenbleiben sollen und Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, vom Bund ersetzt werden.
Weiter heißt es: „Es ist deshalb beabsichtigt, den Thomas-Cook-Kundinnen und -kunden anzubieten, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. (…) Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren.“
Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook samt Subunternehmen hat bei den Kunden in Deutschland einen Schaden von 287 Millionen Euro verursacht, von denen aber nur – nach vorläufigen Berechnungen – 17,5 Prozent von der Zurich erstattet werden, da die verpflichtende Absicherung der Kunden auf 110 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist (vgl. https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/thomas-cook-bundesregierung-muss-kunden-offenbar-entschaedigen-a-1300685.html). Die Haftungsobergrenze wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, das zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist, im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302 in Deutschland nur auf 110 Millionen Euro festgesetzt, weshalb das Unternehmen Thomas Cook die Kundengelder nur bis zu diesem Betrag absicherte.
Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts (Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe, Aktenzeichen 61 IN 89/19) vom 27. November 2019 werden die Reisekunden des insolventen Unternehmens Bucher Reisen & Öger Tours aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bei der Insolvenzverwalterin bis zum 12. Mai 2020 anzumelden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Plant die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen, um die Kundengeldabsicherung im Pauschalreisebereich zu verbessern?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant?
Welche Haftungsobergrenze wird aus Sicht der Bundesregierung notwendig sein, um ein zukünftiges Eintreten des Bundes und damit des Steuerzahlers ausschließen zu können?
Ist der Bundesregierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Beschluss des Insolvenzgerichts vom 27. November 2019 bekannt?
Wie ist der Satz („Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren“) aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Pressemitteilung der Bundesregierung vom 11. Dezember 2019 zu verstehen, insbesondere im Hinblick auf den Beschluss des Insolvenzgerichts vom 27. November 2019?
Auf welchem Weg sollen die Kunden von Thomas Cook vom Angebot der Bundesregierung, die Schäden, die durch die Insolvenz des Reiseveranstalters entstanden sind und nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, zu ersetzen, Gebrauch machen können?
Wie wird von Seiten der Bundesregierung sichergestellt, dass die Thomas-Cook-Kunden ihre Schäden, die sich aus der Differenz ihrer Zahlung an Thomas Cook und dem, was die von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, richtig und wahrheitsgemäß beziffern?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung ihr Ziel, die Thomas-Cook-Kunden unbürokratisch entschädigen zu wollen, bei derzeit drei Akteuren, die für die Schädigung eintreten (insolventer Reiseveranstalter, Reiseversicherung Zurich, Bundesregierung, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) verwirklichen?
Wird die Bundesregierung mit der Zahlung an die Thomas-Cook-Kunden so lange warten, bis die Insolvenzquote festgestellt worden ist, was – wie allgemein bekannt ist – mehrere Jahre dauern kann?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Bundesregierung die Zahlung an die Thomas-Cook-Kunden vornehmen?