Prognosen zum Stromverbrauch und Anteil erneuerbarer Energien
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Dr. Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorbemerkung
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland bis 2030 einen etwa gleich bleibenden Stromverbrauch von ca. 590 Terawattstunden im Vergleich zu 2018 haben wird und berechnet auf dieser Basis auch die Erreichung ihres Ziels eines Anteils der erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch bis 2030 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 49 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Plenarprotokoll 19/117; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Oliver Krischer auf Bundestagsdrucksache 19/14492). Dem stehen Untersuchungsergebnisse im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energien ebenso gegenüber wie eine jüngst erschienene Untersuchung des Energiewirtschaftlichen Institutes der Universität Köln (EWI) (https://www.energate-messenger.de/news/ 199290/ewi-heizt-debatte-ueber-gruenstromluecke-an), die einen Verbrauch von 748 Terawattstunden annimmt, also eine Steigerung um 26 Prozent gegenüber 2018 prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt nach Einschätzung des EWI bei nur 46 Prozent. In diesem Szenario würde das Ziel der Bundesregierung (siehe oben) also um fast 20 Prozentpunkte unterschritten. Auch die Prognosen des Stromverbrauchs für 2035 im Szenariorahmen 2021 bis 2035 der Übertragungsnetzbetreiber sind mit 638–729 Terawattstunden deutlich höher und legen damit nahe, dass auch bis 2030 mit einem deutlich höheren Verbrauch zu rechnen ist, als dies derzeit von der Bundesregierung angenommen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass der Bruttostromverbrauch 2030 leicht unter dem Verbrauch in 2018 liegen wird, also bei rund 590 Terawattstunden?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine Steigerung des Bruttostromverbrauches um rund 80 Terawattstunden zwischen 2030 und 2035 zu erwarten ist, wie dies die Verbindung der bisherigen Annahmen der Bundesregierung mit dem Szenariorahmen der Übertragungsnetzbetreiber (welcher im Szenario B 2035 von einem Bruttostromverbrauch von 670 Terawattstunden ausgeht) nahelegt, und ist aus Sicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Verbrauchssteigerung ausschließlich zwischen 2030 und 2035 stattfindet, oder wird auch bis 2030 ein steigender Verbrauch erwartet (ggf. bitte konkretisieren, in welchen Bereichen und welchem Umfang diese kurzfristigen Steigerungen stattfinden können)?
Wo unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Annahmen der Bundesregierung für die Ermittlung des Strombedarfs 2030 von jenen der EWI-Studie, und wie stützt die Bundesregierung ihre Annahmen?
Sofern sich die niedrigen Annahmen der Bundesregierung zum Stromverbrauch auf die Annahmen des Netzentwicklungsplanes 2030 (2019), kurz NEP 2030 (2019), stützen, wird die Bundesregierung ihre Annahmen nun entsprechend des deutlich gestiegenen Stromverbrauch im Szenariorahmen 2035 ebenfalls anpassen?
Welche Energieeffizienzfortschritte wurden in den letzten zehn Jahren in Deutschland erreicht?
Wie hat die Bundesregierung auf die Erhöhung des EU-Ziels für Energieeffizienz von 27 auf 32,5 Prozent reagiert (bitte die Maßnahmen auflisten)?
Von welchem Umfang an Energieeinsparung geht die Bundesregierung bis 2030 aus?
In welchen Bereichen erwartet die Bundesregierung welche Energieeinsparungen und in welchen jeweiligen Größenordnungen, und auf welcher Grundlage kommt sie zu ihren Einsparungserwartungen?
Hält die Bundesregierung die bisherigen Anreize und die regulatorischen Rahmenbedingungen für ausreichend, um diese Effizienzziele zu erreichen, und wenn ja, auf Basis welcher Untersuchungen kommt sie zu dieser Einschätzung (bitte die Quelle nennen)?
Welcher jährliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist aus Sicht der Bundesregierung für die Erreichung des 65-Prozent-Zieles (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bei einem angenommenen Stromverbrauch von rund 590 Terawattstunden nötig (bitte nach Technologien aufgeschlüsselt angeben)?
Welcher jährliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist aus Sicht der Bundesregierung für die Erreichung des 65-Prozent-Zieles (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bei einem angenommenen Stromverbrauch zwischen 638–729 Terawattstunden nötig (bitte nach Technologien aufgeschlüsselt angeben)?
Plant die Bundesregierung, ihre Ausbaupfade in einer ähnlichen Dimension zu erhöhen, wie dies im Szenario B 2030 des NEP 2030 (2019) angenommen wird, welches für den von der Bundesregierung bisher angenommenen Stromverbrauch von 582,7 Terawattstunden und zur Erreichung des 65-Prozent-Zieles (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit Ausbaupfaden von jährlich durchschnittlich notwendigen Bruttozubaugmengen mit 4,1 Gigawatt Wind onshore, 840 Megawatt Offshore, 4,1 Gigawatt Photovoltaik und 0,18 Gigawatt Biomasse rechnet?
Von welchen Stilllegungszahlen geht die Bundesregierung für die ab 2021 aus der Finanzierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallenden Erneuerbare-Energien-Anlagen aus (bitte nach Wind onshore, Solar und Bioenergie aufschlüsseln)?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, möglichst viel von der installierten Leistung beziehungsweise den ausgeförderten Altanlagen im Netz zu behalten, und wenn ja, wann und wie wird sie damit beginnen, die speziellen Herausforderungen der Vermarktung des Stroms aus diesen Anlagen außerhalb des EEG zu adressieren und sich für eine praktikable, volkswirtschaftlich sinnvolle Lösung einzusetzen?