Aktuelle Daten und Entwicklungen beim „Pflege-Darlehen“
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Sichert, Jörg Schneider, Uwe Witt, Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Anfang 2015 in Kraft getretene Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id='bgbl114s2462.pdf']#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27b gbl114s2462.pdf%27%5D__1583332483326) sieht die Möglichkeit eines Darlehens vor, welches Angehörigen von Pflegebedürftigen dabei helfen soll, die Arbeitszeit zu reduzieren und den Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu sichern. Bei der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und Pflegezeit können die Beschäftigten das zinslose Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen (vgl. https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Vereinbarkeit-Familie-Pflege-Beruf/vereinbarkeit-familie-pflege-beruf.html). Es soll dabei helfen, das mit der Arbeitszeitreduzierung verbundene niedrigere Gehalt besser abfedern zu können. Das sogenannte Pflege-Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss nach dem Ende der Pflegezeit in Raten wieder zurückgezahlt werden (vgl. https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html). Wie die Süddeutsche Zeitung am 19. Juli 2019 berichtet, wurde das „Pflege-Darlehen“ seit seiner Einführung kaum in Anspruch genommen (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pflege-darlehen-flop-1.4529957).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der jährlichen Veränderungen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Alter und Geschlecht sowie nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf insbesondere mit Blick auf das „Pflege-Darlehen“, und auf der Grundlage welcher Zahlen und Kriterien kommt sie zu Ihrer Einschätzung?
Mit wie vielen Darlehensanträgen („Pflege-Darlehen“) hatte die Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 gerechnet, und wie viele Anträge wurden bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt gestellt (bitte die absoluten Zahlen für Bund und Bundesländer differenziert aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein zinsloses Darlehen („Pflege-Darlehen“) beantragt (bitte getrennt nach Pflegezeit und Familienpflegezeit, Geschlecht, Alter, Bund und Bundesländern für die Jahre 2015 bis 2019 aufschlüsseln)?
Wie viele der bewilligten „Pflege-Darlehen“ standen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen (bitte die absoluten und relativen Zahlen differenziert für die Jahre 2015 bis 2019 sowie für Bund und Bundesländer ausweisen)?
In welcher Höhe sind die in den Jahren 2015 bis 2019 im Bundeshaushalt jährlich vorgesehenen Mittel für die zinslosen Darlehen zur Pflegezeit sowie zur Familienpflegezeit abgeflossen (bitte nach Pflegezeit und Familienpflegezeit für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert aufschlüsseln)?
Ist der in Frage 6 erfragte Mittelabfluss für das Jahr 2019 hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurückgeblieben?
Wenn ja,
a) welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür, und
b) welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Mittelabfluss zu erhöhen?
Wie viele der Darlehensnehmer konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aufgrund der Härtefallregelung hinsichtlich ihrer Rückzahlungsverpflichtung
a) eine Teilfreistellung,
b) einen Teilerlass oder
c) einen vollständigen Erlass des Darlehens
erwirken (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der jährlichen Veränderungen für die Jahre 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Alter, Geschlecht, Bund und Bundesländern ausweisen)?
Wie viele der ausgegebenen „Pflege-Darlehen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dessen Einführung
a) vollständig zurückgezahlt oder
b) teilweise zurückgezahlt
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der jährlichen Änderungen für die Jahre 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Alter, Geschlecht, Bund und Bundesländern ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus Darlehens-Rückzahlungen seit Einführung des „Pflege-Darlehens“ entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert aufschlüsseln)?
Für welchen Zeitraum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das „Pflege-Darlehen“ im Durchschnitt beantragt bzw. bewilligt (bitte jeweils für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Geschlecht, Alter, Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Einkommensverluste von Arbeitnehmern, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und deshalb ihre Arbeitszeit reduziert haben (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 je nach Pflege- und Familienpflegezeit sowie nach Geschlecht, Bund und Bundesländern differenziert aufschlüsseln)?
Welche Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung das bewilligte „Pflege-Darlehen“ im Durchschnitt (bitte für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Geschlecht, Alter, Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche der zentralen Handlungsempfehlungen des Berichtes des unabhängigen Beirates für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (nach § 14 des Familienpflegezeitgesetzes) wurden von der Bundesregierung seit dessen Erscheinen in konkrete politische Maßnahmen überführt bzw. umgesetzt?
Plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode eine Überarbeitung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf?
Wenn ja, inwiefern?