Reform der Grundsteuer
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das System der Einheitswerte im Zusammenhang mit der Berechnung der Grundsteuer behandelt gegenwärtig die Grundstückseigentümer ungleich, weshalb es überarbeitet werden soll. Insbesondere soll die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht mehr gegeben sein.
In den neuen Bundesländern wird die Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte von 1935 berechnet (in den alten Bundesländern gelten die Einheitswerte von 1964). Diese Einheitswerte wurden zwar fortgeschrieben, jedoch sehr differenziert.
Die Finanzminister der Länder beschlossen, die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der aktuellen Verkehrswerte der Immobilien in einer Arbeitsgruppe zu prüfen. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein.
Die geplante Reform soll aufkommensneutral erfolgen.
Die zu diskutierende Neufassung soll auch zu einer Verwaltungsvereinfachung bei der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer führen.
Die Basisinformationen zur Berechnung der Grundsteuern sollen elektronisch erfasst und künftig automatisiert aktualisiert werden. Die Anlaufkosten hierfür sollen 1,8 Mrd. Euro betragen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. Januar 2010).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung das gegenwärtige Berechnungssystem für die Grundsteuer?
Welche „Verzerrungen“ bei der Berechnung der Grundsteuer bedürfen aus Sicht der Bundesregierung aus welchen Gründen einer Korrektur im Rahmen einer Grundsteuerreform?
Welche Ziele strebt die Bundesregierung im Rahmen einer Reform der Grundsteuer an, und wie werden diese begründet?
Inwieweit stimmen diese Ziele mit den Zielstellungen der Bundesländer überein, bzw. in welchen Punkten gibt es welche Abweichungen?
Welche Modelle werden zurzeit im Rahmen der Grundsteuerreform diskutiert?
Welche finanziellen Auswirkungen haben die zurzeit im Rahmen der Grundsteuerreform diskutierten Modelle auf die Bundesländer (bitte für jedes Modell einzeln aufführen)?
Wie würde sich das Aufkommen der Grundsteuer der Kommunen in Bezug auf die diskutierten Modelle entwickeln (bitte jeweils nach Modellen, nach allen, neuen und alten Bundesländern sowie nach Ballungsräumen, Großstädten, Umlandgemeinden und ländlichen Räumen auflisten)?
Inwieweit führen diese Modelle dazu, dass unterschiedliche Grundstücksgruppen (beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien, Wohneigentum, Verwaltungsgebäude, Industrieimmobilien) unterschiedlich belastet werden?
Welche Vereinbarungen haben die Finanzminister der Länder in Bezug auf eine Reform der Grundsteuer getroffen?
Welcher Zeitplan zur Umsetzung der Reform wurde vereinbart?
Wie sollen die kommunalen Spitzenverbände in die Diskussion zu einer Reform der Grundsteuer einbezogen werden?
Welche wesentlichen Ergebnisse, Inhalte und Vorschläge hat die erstellte Machbarkeitsstudie zur Reform der Grundsteuer, und wie bewertet die Bundesregierung diese Inhalte?