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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Klärung des Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/11368 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10529)

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1771710.03.2020

Klärung des Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368)

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrer Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368 informierte die Bundesregierung, dass „mehrere Gerichtsverfahren anhängig“ seien, die den Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreffen und die Frage klären sollen, ob die KfW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Um welche Gerichtsverfahren zu welchen konkreten einzelnen Sachverhalten handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Wie lauten die Aktenzeichen der anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren?

3

Welche dieser Gerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte öffentliche Fundstelle angeben)?

4

Welche Rechtspositionen bezüglich der Anwendbarkeit des IFG vertritt die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung in den abgeschlossenen Gerichtsverfahren?

Teilt die Bundesregierung die von der KfW vertretenen Rechtspositionen?

5

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch die abgeschlossenen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Frage der Anwendbarkeit des IFG bei der KfW oder dem Bund entstanden (bitte nach Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten sowie sonstigen angefallenen Kostenarten aufschlüsseln)?

6

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das durch die KfW in Auftrag gegebene Rechtsgutachten „Zur Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau“ entstanden (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 20. November 2019 – Az.: 11 K 5067/17.F – Rn. 13)?

Durch welches Vergabeverfahren wurde das gegenständliche Rechtsgutachten nach Kenntnis der Bundesregierung in Auftrag gegeben?

7

Ist die KfW nach Auffassung der Bundesregierung öffentlich-rechtlich tätig, wenn diese als Durchführungsorganisation im Auftrag der Bundesregierung im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit oder sonstigen internationalen Zusammenarbeit tätig wird?

8

Ist Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere die technische und finanzielle Zusammenarbeit, nach Auffassung der Bundesregierung eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe?

9

Wann ist Entwicklungszusammenarbeit nach Auffassung der Bundesregierung keine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit?

Berlin, den 21. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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