Repräsentativität des EU-Nitratmessnetzes
der Abgeordneten Peter Felser, Thomas Ehrhorn, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie und mit welcher Messstellenzahl überwacht die Bundesregierung den Nitratgehalt aus landwirtschaftlichen Quellen an Oberflächengewässern gemäß Artikel 5 Absatz 6 der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31991L0676&from=DE)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Messnetzdichte des EU-Nitratmessnetzes (bitte in Messstellen pro 1000 km² Landfläche)?
Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich Repräsentativität und Eignung des Überwachungsnetzes zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass das deutsche Messnetz zur Überwachung des Grundwassers (Teilmessnetz Landwirtschaft beziehungsweise EU-Nitratmessnetz) mit etwa 1,4 Messstellen je 1000 km² Landfläche deutlich unter der durchschnittlichen Dichte des Überwachungsnetzes in der EU-28 mit acht Messstellen je 1000 km² Landfläche liegt (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2016_bf.pdf, S. 38 f.; https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-257-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF, S. 5)?
In welchen Tiefenstufen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Überwachung des Grundwassers an den Grundwassermessstellen des EU-Nitratmessnetzes?
Was spricht nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine Überwachung des Grundwassers nach österreichischem Vorbild, wo das freie Grundwasser in den Tiefenstufen 0 bis 5 Meter, 5 bis 15 Meter, 15 bis 30 Meter, tiefer als 30 Meter, das gespannte Grundwasser sowie Karst- und Kluftgrundwasser an den Messstellen erfasst wird, und warum findet dies bei der deutschen Überwachung des Grundwassers keine Anwendung (http://www.wasseraktiv.at/resources/files/2012/7/11/2538/nitratbericht-2012-austria.pdf, S. 18)?
Wie viele Messstellen des alten Nitratmessnetzes (Belastungsmessnetz), welches sich nur auf Messstellen bezog, die bereits stark mit Nitrat belastet waren, wurden in das neue EU-Nitratmessnetz übernommen (https://www.umweltbundesamt.de/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser#textpart-6; https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2016_bf.pdf, S. 39)?
Wie viele der Messstellen des EU-Nitratnetzes befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter Ackerflächen, und wie viele unter Grasland, und welche Schlussfolgerungen bezüglich der Repräsentativität ergeben sich daraus für die Bundesregierung (in Prozent)?
Warum hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland von 2008/2011 bis 2012/2014 praktisch nicht verändert, obwohl in diesem Zeitraum zahlreiche Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung durchgeführt wurden (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2016_bf.pdf, S. 46)?
Welchen Einfluss auf die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Düngeprivilegierung der Biogasgülle gegenüber der Tiergülle seit 2004 (https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/opinion/nitratbericht-2016-eindokument-der-irrefuehrung/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Nachbesserung der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG hinsichtlich einheitlicher Messstandards?
Welche Möglichkeiten und Spielräume, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Staaten, hätte Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Messnetzes zur Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers hinsichtlich der Nitratwerte?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Nitratbericht 2020 veröffentlicht?
Welche wissenschaftlichen Studien, Berichte o. Ä. sind der Bundesregierung über die Wirksamkeit der, im Zuge der 2017 novellierten Düngeverordnung, verschärften Maßnahmen bekannt?
Wie viele Messstellen des EU-Nitratmessnetzes liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in Weinbaugebieten?
Wie viele Messstellen des EU-Nitratmessnetzes liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in Siedlungsgebieten oder in unmittelbarer Nähe zu Siedlungsgebieten?
Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung jahreszeitliche und jährliche Schwankungen bei den Messungen der Nitratwerte des oberflächennahen Grundwasserkörpers auf die Repräsentativität der Nitratwerte des Grundwasserkörpers (Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen vom 12. Dezember 1991 – 91/676/EWG)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die anderen EU-Mitgliedstaaten das EUA-Messnetz (EUA steht offiziell für Europäische Umwelt Agentur, https://www.eea.europa.eu/de/about-us, vgl. auch https://www.bmu.de/faqs/nitratbericht/ unter „Spiegelt der Nitratbericht die Belastung für ganz Deutschland wieder?“ ) für die EU-Nitratberichterstattung verwenden, und wenn ja, welche Staaten sind dies?
Welche EU-Mitgliedstaaten übermittelten oder übermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Nitratwerte anhand eines Belastungsmessnetzes an die EU?
Inwiefern erlaubt es nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit für die Bundesländer, passgenaue Qualitätsmessungen des Grundwassers und eine Binnendifferenzierung vorzunehmen, die Zahl der Messstellen zu erhöhen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/005-Messstellen.html)?