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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Befristete Beschäftigungsverhältnisse in Wirtschaft und Verwaltung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1772410.03.2020

Befristete Beschäftigungsverhältnisse in Wirtschaft und Verwaltung

der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Martin Sichert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Abgrenzung zu Normalarbeitsverhältnissen haben befristete Beschäftigungsverhältnisse nur eine begrenzte Laufzeit und gelten deshalb als atypisch (vgl. http://www.iwak-frankfurt.de/wp-content/uploads/2020/01/IAB-Panel_HE_2019_Abschlussbericht_IAB.pdf, S. 15). Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf (ebd.). Die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Arbeitsbeziehung zu ihren Beschäftigten zu flexibilisieren (ebd.). Befristet Beschäftigte haben hingegen nicht selten mit negativen Konsequenzen wie geringerem Verdienst, verringerten Karrierechancen sowie größerem Risiko arbeitslos zu werden, zu kämpfen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der unbefristeten sowie der befristeten Beschäftigungsverhältnisse jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Bundesländern, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der mit Sachgrund befristeten Beschäftigungsverhältnisse jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der befristeten Neueinstellungen an allen Neueinstellungen jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der ohne Sachgrund befristeten Neueinstellungen an allen Neueinstellungen jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der mit Sachgrund befristeten Neueinstellungen an allen Neueinstellungen jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995 bis 2019 jeweils der Anteil der befristet Beschäftigten an allen Beschäftigten in der Altersgruppe der

a) unter 25-Jährigen,

b) 25- bis 35-Jährigen,

c) 35- bis 55-Jährigen,

d) 55- bis 65-Jährigen,

e) 65-Jährigen und älter (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt] getrennt ausweisen)?

8

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der befristeten Neueinstellungen an allen Neueinstellungen in der Altersgruppe der

a) unter 25-Jährigen,

b) 25- bis 35-Jährigen,

c) 35- bis 55-Jährigen,

d) 55- bis 65-Jährigen,

e) 65-Jährigen und älter jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995 bis 2019 der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse in Unternehmen bzw. Betrieben mit

a) unter 20 Beschäftigten,

b) 20 bis unter 100 Beschäftigten,

c) 100 bis unter 250 Beschäftigten,

d) 250 bis unter 500 Beschäftigten,

e) 500 und mehr Beschäftigten jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt] getrennt ausweisen)?

10

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich des Anforderungsniveaus gemäß Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit

a) Helfer,

b) Fachkraft,

c) Spezialist und Experte jeweils entwickelt?

11

Wie viele der in 10a genannten Beschäftigungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019

a) wegen öffentlicher Förderung (z. B. Lohnkostenzuschüsse),

b) ohne Angabe eines sachlichen Grundes,

c) mit Angabe eines anderen sachlichen Grundes,

d) aufgrund sonstiger Regelung (z. B. Wissenschaftszeitvertragsgesetz) befristet?

12

Wie viele der in Frage 10b genannten Beschäftigungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019

a) wegen öffentlicher Förderung (z. B. Lohnkostenzuschüsse),

b) ohne Angabe eines sachlichen Grundes,

c) mit Angabe eines anderen sachlichen Grundes,

d) aufgrund sonstiger Regelung (z. B. Wissenschaftszeitvertragsgesetz) befristet?

13

Wie viele der in Frage 10c genannten Beschäftigungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019

a) wegen öffentlicher Förderung (z. B. Lohnkostenzuschüsse),

b) ohne Angabe eines sachlichen Grundes,

c) mit Angabe eines anderen sachlichen Grundes,

d) aufgrund sonstiger Regelung (z. B. Wissenschaftszeitvertragsgesetz) befristet?

14

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse entwickelt, die nach dem Auslaufen

a) in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden,

b) durch eine erneute Befristung fortgeführt wurden (neues befristetes Beschäftigungsverhältnis),

c) nicht verlängert wurden?

15

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse mit einer Befristungsdauer

a) von weniger als 6 Monaten,

b) zwischen 6 und 12 Monate,

c) zwischen 12 und 24 Monate,

d) zwischen 24 und 36 Monate,

e) von länger als 36 Monaten jeweils entwickelt (bitte nach Bund, neuen Bundesländern [insgesamt], alten Bundesländern [insgesamt], Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?

16

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die durchschnittliche Befristungsdauer von befristeten Beschäftigungsverhältnissen jeweils entwickelt, die

a) mit Sachgrund befristet,

b) ohne Sachgrund befristet wurden?

17

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der befristet Beschäftigten in den einzelnen Bundesministerien sowie deren nachgeordneten Bundesbehörden (bitte nach befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Sachgrund sowie ohne Sachgrund getrennt ausweisen)?

18

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 sowie 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der befristeten Neueinstellungen in den einzelnen Bundesministerien sowie deren nachgeordneten Bundesbehörden (bitte nach befristeten Neueinstellungen mit Sachgrund sowie ohne Sachgrund getrennt ausweisen)?

19

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 die durchschnittliche Befristungsdauer von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den einzelnen Bundesministerien sowie deren nachgeordneten Bundesbehörden jeweils entwickelt, die

a) mit Sachgrund befristet,

b) ohne Sachgrund befristet wurden?

Berlin, den 26. Februar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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