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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lohndumping-Leiharbeit von Redakteurinnen und Redakteuren in Zeitungsverlagen

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich der Gefahr des Missbrauchs des Arbeitsmarktsinstruments Leiharbeit, Auswirkungen auf Pressefreiheit und Qualität der journalistischen Arbeit, Lohnabstand und aufstockende Sozialleistungen, Nichtberücksichtigung bei der Bildung von Betriebsräten, Qualität der Tarifverträge, Maßnahmen zur Unterbindung der Ersetzung von Stammbelegschaften durch Leiharbeit

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/152828. 04. 2010

Lohndumping-Leiharbeit von Redakteurinnen und Redakteuren in Zeitungsverlagen

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Leiharbeit ist in Deutschland in die Kritik geraten als Lohndumping-Instrument für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Aber nicht nur in Niedriglohnbereichen wird Leiharbeit als Lohndumpingstrategie eingesetzt. Im Zeitungsverlagswesen sind nach Angaben des Deutschen Journalisten-Verbands e. V. (DJV) in folgenden Zeitungen Fälle von Leiharbeit bekannt: „Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten“, „Allgemeine Zeitung“ (Mainz), „Augsburger Nachrichten“ (bis 2009), „Bremer Tageszeitungen/Weserkurier“ (bis 2007), „Delmenhorster Kreisblatt“, „Donaukurier“ (Ingolstadt), „Frankfurter Rundschau“, „Goslarsche Zeitung“, „Leipziger Volkszeitung“ (Madsack-Hannover), „Märkische Oderzeitung“ (Frankfurt/Oder), „Main-Post“ (Würzburg), „Nordwest-Zeitung“ (Oldenburg), „Oberhessische Presse“ (Marburg), „Oldenburgische Volkszeitung“, „Sächsische Zeitung“ (Dresden, SPD-Medienholding der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft mbH/Gruner + Jahr AG & Co. KG), „Waldeckische Landeszeitung“, „Westfälische Nachrichten“, „Wiesbadener Kurier“, „Wilhelmshavener Zeitung“. Es sind große Printkonzerne, wie Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG (Leipzig, Goslar, Marburg und Waldeck), Gruner + Jahr AG & Co. KG (Dresden) und Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH (Würzburg) – aber auch die SPD-Medienholding (Dresden, Bielefeld, Frankfurt/Main) beteiligt.

Im Unterschied zu unbefristet beschäftigten Redakteurinnen und Redakteuren, die tarifvertraglich gesicherte Arbeitsbedingungen haben, bekommen die als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigten keine Altersversorgung.

Die Gehälter der leiharbeitenden Journalistinnen und Journalisten liegen etwa 30 Prozent unter dem Tarifniveau, weil sie im Gegensatz zu den Festangestellten auf dem Niveau des Einstiegsgehalts verbleiben.

Der Fall der „Märkischen Oderzeitung“ zeigt, wie weit diese Praxis gehen kann. Dort ist die gesamte Redaktion von rund 100 Beschäftigten in der hauseigenen Leiharbeitsfirma MOZ Redaktions-GmbH beschäftigt (an der „Märkischen Oderzeitung“ sind u. a. die „Stuttgarter Nachrichten“ und die „Süddeutsche Zeitung“ beteiligt).

Beängstigend sind die Auswirkungen dieser Lohnsparpolitik der Zeitungsverlage auch auf die sogenannte interne Pressefreiheit der Redakteurinnen und Redakteure. Der Entleihbetrieb kann die Tätigkeit jederzeit beenden, was erhebliche disziplinierende Wirkung auf die Leiharbeiter hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung bei Redakteurinnen und Redakteuren den Einsatz von Leiharbeit? Ist der dauerhafte Ersatz von Redakteurinnen und Redakteuren durch Leiharbeiter legal und mit geltendem Recht vereinbar, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit dann konstatiert, wenn dauerhaft Stammbeschäftigte durch Zeitarbeiter ersetzt werden (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/1321; bitte begründen)?

2

Entspricht der geschilderte Einsatz von Leiharbeitskräften den politischen Intentionen, die mit der Schaffung des Arbeitsmarktinstrumentes Leiharbeit verbunden waren? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

3

Inwiefern finden solche Fälle Eingang in die derzeit stattfindende Prüfung notwendiger gesetzgeberischer Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz? Leitet die Bundesregierung aus den geschilderten Fällen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

4

Ist es der Bundesregierung möglich zu beziffern, wie viele Beschäftigte jeweils in den geschilderten Fällen zusätzlich zu ihrem Lohn Aufstockungsleistungen aus der Grundsicherung für Arbeit erhalten? Wie hoch sind die Finanzmittel, mit denen die Grundsicherungsträger die Niedriglöhne der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter aufstocken, um deren Existenz zu sichern?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Leiharbeit und unsicheren Arbeitsverhältnissen in Hinsicht auf die innere Pressefreiheit und die Autonomie journalistisch-redaktioneller Arbeit?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Leiharbeit und unsicheren Arbeitsverhältnissen in Hinsicht auf die Sicherung des Qualitäts- und Vielfaltsniveaus der Zeitungsmedien?

7

Wie bewertet die Bundesregierung, dass sog. Leiharbeiter bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes im Hinblick auf Betriebsratsgröße usw. auch dann nicht mitgezählt werden, wenn sie zu den „in der Regel Beschäftigten“ gehören?

8

Wie will die Bundesregierung in der gegenwärtigen Gesetzeslage, die auch dauerhafte und unbefristete Leiharbeit ermöglicht, sicherstellen, dass Leiharbeit nur für die Bewältigung von vorübergehendem Personalbedarf verwendet wird?

9

Hält die Bundesregierung die (Wieder-)Einführung einer maximalen Ausleihdauer für notwendig? Wenn ja, wie lang soll eine maximale Ausleihdauer nach Meinung der Bundesregierung sein? Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten der Regulierung sieht die Bundesregierung, die Leiharbeit ausschließlich auf die Bewältigung von vorübergehendem Personalbedarf zu beschränken?

10

Haben die Leiharbeitsfirmen der genannten Zeitungen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit? Wenn ja, welche? Wenn nein, welche?

11

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Entleihermarkt, d. h. keine exklusive Verleihung, wenn, wie bei den meisten regionalen Tageszeitungen der Fall, nur eine Zeitung als Entleiherbetrieb in Frage kommt (bitte begründen, warum)?

12

Wie hoch ist der Lohnabstand in den genannten Fällen zwischen den regulär Beschäftigten und den Leiharbeitskräften? Welche Art von Tarifvertrag gilt jeweils für die Leiharbeitskräfte (Haustarifvertrag, Branchentarifvertrag)? Im Falle eines Branchentarifvertrags: Welche Gewerkschaft hat ihn mit welchem Arbeitgeberverband abgeschlossen, und wie hoch sind die vereinbarten Stundenlöhne? Mit welcher Gewerkschaft wurde im Falle eines Haustarifvertrags der Tarifvertrag abgeschlossen, und wie hoch sind die vereinbarten Stundenlöhne?

13

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den strategischen Einsatz von Leiharbeit zum Lohndumping und zur Ersetzung von Stammbelegschaften zu unterbinden, damit u. a. dem systematischen Einsatz von Steuergeldern zur Existenzsicherung von Leiharbeitsbeschäftigten ein Riegel vorgeschoben wird? Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?

Berlin, den 28. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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