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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hintergründe zu den geplanten Änderungen der Düngeverordnung und anderer Vorschriften

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

24.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1782611.03.2020

Hintergründe zu den geplanten Änderungen der Düngeverordnung und anderer Vorschriften

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung rechtfertigt die geplanten Änderungen der Düngeverordnung und anderer Vorschriften seit dem 25. Juli 2019 damit, dass die EU-Kommission gegenüber Deutschland das Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eröffnet habe und es ohne die Änderungen zu hohen Strafzahlungen für die Bundesrepublik Deutschland käme (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/161-Nitratrichtlinie.html). Am 21. Februar 2020 verkündet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dann, dass die EU-Kommission auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten werde (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/200221-duengevo.html). Den Medien ist jedoch zu entnehmen, dass die EU-Kommission eine Entscheidung für ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren erst treffen könne, wenn das neue Gesetz in Kraft getreten sei, und jegliche Garantie dafür ablehne, dass es zu keinem Zweitverfahren kommen werde (https://www.agrarheute.com/politik/duengeverordnung-eu-kommission-widerspricht-agrarministerium-565426).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Auf welche konkreten Mängel bei den Maßnahmen der 2017 novellierten Düngeverordnung bezieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-Umweltkommissar K. V. (https://ec.europa.eu/germany/news/20190725-nitrat_de), wie lautet die jeweilige Begründung und Grundlage in der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG)?

2

Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller vorliegenden Widerspruch zwischen der Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 25. Juli 2019, dass die EU-Kommission gegenüber Deutschland das Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eröffnet habe und der Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 21. Februar 2020, dass die EU-Kommission auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten werde (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/161-Nitratrichtlinie.html; https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/200221-duengevo.html)?

3

Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller vorliegenden Widerspruch zwischen der Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 21. Februar 2020, dass die EU-Kommission auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten werde und der anschließenden Aussage einer Sprecherin der EU-Kommission, dass die EU-Kommission erst eine Entscheidung zu einem Vertragsverletzungsverfahren treffen könne, wenn das neue Gesetz in Kraft sei (https://www.agrarheute.com/politik/duengeverordnung-eu-kommission-widerspricht-agrarministerium-565426)?

4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, ob die EU-Kommission das Zweitverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Maßnahmen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 automatisch einleiten werde, falls der Bundesrat im April keinen Beschluss zur Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften fasst (https://www.agrarheute.com/politik/duengeverordnung-eu-kommission-widerspricht-agrarministerium-565426)?

5

Auf welche Daten zu Nitratgehalten im Grundwasser, die belegen, dass die Maßnahmen der 2017 novellierten Düngeverordnung nicht ausreichen, um die gemäß EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte Gewässerverschmutzung zu verringern, bezieht sich die Bundesregierung für die geplanten Änderungen der Düngeverordnung und anderer Vorschriften?

6

Auf welcher Grundlage oder Einschätzung rechnet die Bundesregierung damit, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei erneuter Anrufung durch die EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der Maßnahmen aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 zu der Feststellung gelangen könnte, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Urteil des Gerichtshofs nicht nachgekommen sei und deshalb die Zahlung eines Pauschalbetrags oder Zwangsgelds verhängt werden würde (https://ec.europa.eu/germany/news/20190725-nitrat_de)?

7

Wie begründet die Bundesregierung die geplanten Änderungen der Düngeverordnung und anderer Vorschriften vor dem Hintergrund, dass im Nitratbericht 2016 steht, dass aufgrund der kurzen Zeitreihe des neuen EU-Nitratmessnetzes noch keine zuverlässige Prognose über die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser durchgeführt werden kann und eine Abschätzung der Entwicklung der Nitratgehalte vom Beginn des ersten Aktionsprogramms (1992 bis 1995) bis heute aufgrund der Neugestaltung des Messnetzes nicht möglich sei (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2016_bf.pdf, S. 1, 39)?

8

Inwiefern kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Juni 2018 wegen des Verstoßes der Bundesrepublik Deutschland gegen die Verpflichtungen der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) auf einer korrekten Datengrundlage beruht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Nitratbericht 2016 festgestellt wurde, dass es im Gegensatz zu den früheren Berichten erst jetzt möglich sei, bundesweit repräsentative Aussagen über die Belastung des Grundwassers durch den Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen zu treffen (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2016_bf.pdf, S. 1)?

9

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die geplanten Änderungen der Düngeverordnung und anderer Vorschriften vor dem Hintergrund, dass die Novelle der Düngeverordnung 2017 nach Ansicht der Fragesteller bereits Wirkung zeigt, wie beispielsweise der neue Nährstoffbericht aus Niedersachsen zeigt (https://www.topagrar.com/acker/news/7-naehrstoffbericht-niedersachsen-zeigt-starke-reduktion-der-stickstoffueberschuesse-11987334.html)?

Berlin, den 9. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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