Wirksamer Schutz der Anwohner des Flughafens Zürich auf deutschem Territorium vor Fluglärm
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Ulrich Maurer, Karin Binder, Heike Hänsel, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Belastung der Anwohner des Flughafens Zürich auf deutschem Territorium führt seit Jahren zu Streitigkeiten zwischen der Schweiz und Deutschland. Am 18. Oktober 2001 wurde ein Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet, der die Verteilung des vom Flughafen Zürich ausgehenden Fluglärms regeln sollte. Darin wurde auch vereinbart, dass es maximal 100 000 Nordanflüge über deutsches Territorium im Jahr geben dürfe. Die Ratifikation des Staatsvertrags wurde vom Schweizerischen Parlament abgelehnt.
Nach dem Scheitern des Staatsvertrages änderte das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die 213. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrs-Ordnung, in der die Flugverfahren für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich festgelegt werden. Es erfolgten innerhalb kurzer Zeit vier Änderungen dieser 213. DVO, so am 4. April 2003, am 1. Oktober 2003, am 24. März 2004 und am 1. Oktober 2004. Darin wurden jeweils Bestimmungen zur Zulässigkeit von An- und Abflügen über deutschem Territorium sowie entsprechende Ausnahmetatbestände festgelegt. Maximal zulässige Nordanflüge über deutsches Territorium wurden hingegen nicht festgelegt. Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, erklärte laut Neue Zürcher Zeitung vom 8. März 2006, dass es derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung gebe.
Zur Kontrolle der Bestimmungen der 213. DVO wurde laut Südkurier vom 23. Septmber 2004 ein „Betriebskoordinator und Sicherheitsmanager für den Süddeutschen Luftraum“ von der Deutschen Flugsicherungen (DFS) zum Flugsicherheitszentrum der Schweizer SkyGuide auf dem Flughafen Zürich abgeordnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Seit wann arbeitet dieser Betriebskoordinator der DFS im Flugsicherheitszentrum der Schweizer SkyGuide auf dem Flughafen Zürich, und dauert seine Tätigkeit noch an?
a) Wenn seine Tätigkeit nicht andauert, warum nicht?
b) Wenn seine Tätigkeit andauert, wie lange noch, und welche Auswirkungen hat diesbezüglich die Privatisierung der DFS?
Welche Aufgaben erfüllt dieser Koordinator im Einzelnen?
Wie kann durch eine einzige Person eine effektive Kontrolle gewährleistet sein in Anbetracht der Tatsache, dass deren Arbeitszeit nicht die komplette Betriebszeit des Flughafens abdecken kann?
Trifft es zu, dass der Koordinator auch Ansprechpartner für die SkyGuide ist, wenn diese Ausnahmen vom Nachtflugverbot beantragt?
Wenn ja, wie wird dies geregelt, wenn diese Person keinen Dienst hat?
Hat dieser Koordinator bzw. hat die DFS einen Bericht über dessen Tätigkeit vorgelegt?
a) Wenn ja, wo kann man diesen Bericht beziehen?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie erfolgt eine Kontrolle über die Tätigkeit und Wirksamkeit des Koordinators?
Wie hat sich die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen seit Dienstantritt des Koordinators entwickelt, und gibt es dabei einen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Koordinators?
Warum wurden in der 2. Verordnung zur Änderung der 213. DVO die Festlegungen für die Ausnahmen für Anflüge auf Piste 34 im Gegenzug zur 1. VO zur Änderung der 213. DVO dahin gehend verändert, dass die Sichtweiten größer und die Wolkenuntergrenzen höher sein dürfen?
Warum wurden die Regelungen für die Erteilung von Ausnahmen für Anflüge auf Piste 34 in der 3. und 4. Verordnung zur Änderung der 213. DVO erneut geändert, und welche Auswirkungen auf die Zahl der erteilten Ausnahmen hatte dies?
Wie hat sich die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen für Anflüge über deutsches Territorium seit dem 1. Juli 2003 bis heute entwickelt (Angaben bitte getrennt nach Pisten und in Monatsschritten)?
Wie hat sich die Zahl der Anflüge über deutsches Territorium seit dem 1. Juli 2003 bis heute entwickelt (Angaben bitte getrennt nach Pisten und in Monatsschritten)?
Wie hat sich die Zahl der Abflüge über deutsches Territorium seit dem 1. Juli 2003 bis heute entwickelt (Angaben bitte getrennt nach Pisten und in Monatsschritten)?
Welche Erfahrungen wurden mit dem so genannten gekröpften Nordanflug gemacht und lassen diese darauf schließen, dass der gekröpfte Nordanflug eine Lösung für die Lärmbelastung der Anwohner auf deutschem Territorium sein kann?
Ist mit den Änderungen der 213. DVO nach Auffassung der Bundesregierung ein wirksamer Schutz der Anwohner in Deutschland vor Fluglärm gewährleistet?
Schätzt die Bundesregierung die Belastungen der deutschen Anwohner aus den An- und Abflügen zum und vom Flughafen Zürich derzeit als unbedenklich ein?
Warum sieht die Bundesregierung nach Aussage von Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, laut Neue Zürcher Zeitung vom 8. März 2006 derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf zur Senkung der Fluglärmbelastung der Anwohner des Flughafens Zürich auf deutschem Territorium?
Wird die im gescheiterten Staatsvertrag vorgesehene Möglichkeit der Festschreibung der Zahl der Nordanflüge von der Bundesregierung weiter verfolgt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung dies umsetzen?
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Schweizer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Zusammenhang mit den Änderungen der 213. DVO, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem wegen der Klage vor dem EuGH ausgesetzten Verfahren in der gleichen Sache?