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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirtschaftlicher Nutzen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen am Arbeitsmarkt

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1797717.03.2020

Wirtschaftlicher Nutzen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen am Arbeitsmarkt

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, Martin Sichert, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Zuge der Flüchtlingskrise ein Programm zur Förderung von Integrationsmaßnahmen für Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt im Jahre 2016 eingeführt (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/richtlinie-arbeitsmarktprogramm-fim.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Das Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) hatte eingangs das von der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, erklärte Ziel, jährlich mindestens 100 000 Flüchtlinge durch Beschäftigung in einfachen Tätigkeiten (Hausmeistertätigkeiten, Reinigungskräfte etc.; Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus196113293/Integration-in-Deutschland-Der-Flop-mit-den-100-000-Asylbewerber-Jobs.html) leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren, bis eine Entscheidung über ihr Asylverfahren gefällt wurde. Akteure dieser bis zu sechs Monate dauernden Maßnahmen sind gemäß „Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm ‚Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen‘ vom 20. Juli 2016“ (ebd.) die jeweiligen Maßnahmenträger, die Bundesagentur für Arbeit und die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständige Behörde.

Im Zeitraum von September 2016 bis Februar 2019 wurden gemäß einer statistischen Auswertung der Bundesagentur für Arbeit gerade einmal insgesamt rund 32 000 Asylbewerber in eine solche FIM vermittelt (https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1405502/Statischer-Content/Rubriken/Arbeitsmarkt-im-Ueberblick/Personen-im-Kontext-von-Fluchtmigration.html), also durchschnittlich ca. 12 500 Asylbewerber pro Jahr und weitaus weniger als die avisierten und vorgegebenen 100 000 Leistungsempfänger pro Jahr.

Im Monat Januar 2017 nahmen noch knapp 2 000 Asylbewerber eine solche Tätigkeit auf, was die Bundesregierung dazu veranlasste, das Ziel von „100 000 jährlich“ ersatzlos aus der Richtlinie zu streichen (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/aenderung-richtlinie-arbeitsmarktprogramm-fim.pdf?__blob=publicationFile&v=2), im Januar des darauffolgenden Jahres waren es dann noch lediglich 514 Asylbewerber, die eine Maßnahme nach dieser Richtlinie antraten.

Wir fragen insofern die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch ist der für das Programm FIM bereitgestellte Fördermittelbedarf (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

2

Wie hoch ist der von den gemäß der o. g. Richtlinie zuständigen Stellen abgerufene Anteil an Fördermitteln gemäß Frage 1 (bitte nach Jahr und Träger aufschlüsseln)?

3

Wie viele Asylbewerber haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis August 2019 an Maßnahmen nach dieser Richtlinie teilgenommen, und wie vielen davon ist ein dauerhaftes Bleiberecht zuerkannt worden?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Asylbewerber, die an Maßnahmen nach dieser Richtlinie teilgenommen haben im Verhältnis zu der Gesamtzahl Schutzsuchender für die Jahre 2016 bis 2019?

5

Wie hoch ist der absolute Verwaltungsaufwand auf Bundesebene im Rahmen dieses Programms und anteilig pro mitwirkendem Asylbewerber in dieser Maßnahme?

6

Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Teilnehmer nach Nationalität?

Berlin, den 11. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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