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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungen beim Bundeseisenbahnvermögen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

06.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1800718.03.2020

Entwicklungen beim Bundeseisenbahnvermögen

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Matthias Gastel, Lisa Badum, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist ein im Zuge der Bahnreform 1994 entstandenes Sondervermögen des Bundes. Das BEV ist eine Bundeseinrichtung, die unter anderem Grundstücke verwaltet, die nicht mehr von der Deutschen Bahn AG genutzt werden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bewirtschaftet das BEV im Jahr 2020 ca. 5,6 Mrd. Euro und damit über 18 Prozent des Haushaltes des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mitte 2019 wurde diskutiert, die Verwaltung der Flächen des BEV zu verändern, sodass ein verbilligter Verkauf von Grundstücken an Kommunen als Bauland für preisgünstige Wohnungen erfolgen kann (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eisenbahnvermoegen-155-000-quadratmeter-fuer-wohnungen-16232503.html). Seit dem 1. Januar 2020 gilt die „Verbilligungsrichtlinie“ der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch für das BEV.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie hat sich die Mietfläche, die durch das BEV verwaltet wird, zwischen 2009 und 2019 entwickelt, und in welchem Umfang waren die Mietflächen jeweils vermietet (bitte jahresscheibengenau sowie nach Bundesländern aufschlüsseln und die jeweiligen Leerstände in Quadratmetern angeben)?

2

Wie viele der 2019 leerstehenden Wohnungen lagen in strukturschwachen Regionen außerhalb der Einzugsgebiete von Ballungsräumen?

3

Bei wie vielen der 2019 leerstehenden Wohnungen war rechtlich eine Wohnnutzung nicht mehr rechtlich zulässig?

4

Bei wie vielen der 2019 leerstehenden Wohnungen wurde eine Wohnnutzung nur noch im Zuge des Bestandsschutzes geduldet (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Wohnimmobilien des BEV liegen derzeit (Stand: Februar 2020) in Wohnraummangelgebieten, und wo genau befinden sie sich (bitte nach Bundesland, Gemeinde, Anzahl der Wohneinheiten und Flächen aufschlüsseln)?

6

Welches Durchschnittsalter haben die BEV-Liegenschaften und Wohnimmobilien derzeit (Stand: Februar 2020)?

Wie viele Wohnimmobilien des BEV sind älter als 30, 40, 50, 60 und 70 Jahre?

7

In wie vielen Wohnimmobilien des BEV gibt es barrierefreie oder für Rollstuhlnutzer geeignete Wohnungen nach DIN 18040-2 bzw. Vorgängernormen?

Wie viele barrierefreie und wie viele für Rollstuhlnutzer geeignete Wohnungen befinden sich im Besitz des BEV (bitte getrennt ausweisen)?

8

Welche Investitionen hat der Bund in die BEV-Liegenschaften und die Wohnungen, die vom BEV verwaltet werden, zwischen 2009 und 2019 geleistet (bitte jahresscheibengenau sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Inwieweit wurden dadurch barrierefreie bzw. für Rollstuhlnutzer geeigneter Wohnraum geschaffen (bitte diese Investitionen getrennt ausweisen)?

9

Wie hat sich die Anzahl und Größe der Flächen und Liegenschaften, die im BEV für Neubauten zur Verfügung stehen, zwischen 2009 und 2019 verändert, und in welchen Städten und Gemeinden befinden sich diese Flächen jeweils (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?

10

Wie viele der Grundstücke des BEV sind bauplanungsrechtlich als Wohnbebauungsflächen ausgewiesen (Stand Februar 2020)?

11

Wie viele der Grundstücke des BEV sind für jeweils welche Zwecke zweckgebunden (Stand: Februar 2020)?

12

Welchen Umfang haben die Grundstücksflächen des BEV und der DB AG insgesamt, die sich laut Koalitionsausschuss vom 18. August 2019 als Bauland mobilisieren lassen (bitte Umfang der Flächen in Quadratmetern angeben)?

13

In welchem Umfang wurden zwischen August 2019 und Februar 2020 Grundstücksflächen des BEV und der DB AG als Bauland mobilisiert (bitte Umfang der Flächen in Quadratmetern angeben)?

14

Bei wie vielen Flächen der DB AG und des BEV wurden 2019 festgestellt, dass die Betriebsnotwendigkeit nicht mehr gegeben ist?

Wie viele dieser Flächen wurden 2019 in einer öffentlichen Ausbietung oder auf anderem Wege veräußert?

Auf wie vielen der 2019 veräußerten Flächen sollen Wohnungen gebaut werden (bitte sozialen Wohnungsbau gesondert ausweisen)?

15

Welche Kommunen hat das BEV wann über die in Kraft getretene Verbilligungsrichtlinie informiert?

16

Für wie viele und welche Liegenschaften hat das BEV bereits konkrete Anfragen von Kommunen zur Anwendung der Verbilligungsrichtlinie erhalten (bitte nach Gemeinde, bei bebauten Grundstücken Art der Bebauung hinsichtlich Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und die jeweils dazugehörigen Quadratmeter Nutzfläche und Grundstück, bei Wohnbebauung Quadratmeter Wohnfläche, bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken Quadratmeter des Grundstücks und vorgesehene oder mögliche Bebauung aufschlüsseln)?

17

Welcher berechtigte Erwerberkreis hat für welche Liegenschaften aus der Antwort zu Frage 15 Interesse bekundet (bitte nach Gebietskörperschaften, Privatrechtliche Gesellschaften bzw. Unternehmen, Stiftungen und Anstalten, an denen die Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt sind, wenn sich eine Gebietskörperschaft dieser zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bedient, Größe und Art der Bebauung des Grundstücks gemäß Frage 15 aufschlüsseln)?

Berlin, den 24. Februar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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