Osmanen Germania und ähnliche Rockerclubs
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix v. Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 10. Juli 2018 hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, die rockerähnliche Gruppierung „Osmanen Germania BC“ (Osmanen Germania) verboten. Bereits im November desselben Jahres meldete die „Stuttgarter Zeitung“, dass die verbotene Organisation weiterhin im Geheimen aktiv sei (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.osmanen-germania-boxclub-osmanen-versetzen-politik-in-alarmstimmung.91320d50-3847-4d32-89c9-8a1f11b4ef6e.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten der verbotenen Osmanen Germania über das Verbot hinaus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründung von Nachfolgeorganisationen der Osmanen Germania oder ein Ausweichen in andere bestehende Organisationen?
Soweit Aktivitäten der Osmanen Germania im Sinne der Fragen 1 und 2 verbotswidrig fortgeführt werden, wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Personenkreis derer, die diese Aktivitäten fortführen?
Welche den Osmanen Germania ähnlichen, in denen viele Mitglieder einen Migrationshintergrund haben, Rockerclubs sind der Bundesregierung gegenwärtig bekannt (bitte unter Nennung der Mitgliederzahlen aufzählen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die von Rockerclubs im Sinne der Frage 4 ausgehende Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen von Rockerclubs im Sinne der Frage 4 zu ausländischen Regierungen, Geheimdiensten oder anderen staatlichen Stellen vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen von Rockerclubs im Sinne der Frage 4 insbesondere zur türkischen Regierung, zu türkischen Geheimdiensten oder anderen staatlichen türkischen Stellen vor?
Soweit Verbindungen von ausländischen Regierungen, insbesondere der türkischen zu Rockerclubs im Sinne der Frage 4 bekannt sind, welche Arten der Einflussnahme auf diese Rockerclubs sind der Bundesregierung im Einzelnen bekannt?
Welche Ziele verfolgen ausländische Regierungen, insbesondere ggf. die türkische, nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihrer Unterstützung oder Beeinflussung von Rockerclubs im Sinne der Frage 4?
Welche Gefahren der Einflussnahme fremder Staaten, insbesondere der Türkei, auf die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland erkennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Prüft die Bundesregierung derzeit das Verbot weiterer Rockerclubs, und wenn ja, welcher, aus welchen Gründen und wenn nein, warum nicht?