Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität durch den Bund
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
17.04.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1802319.03.2020
Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität durch den Bund
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der
Fraktion der AfD
Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität durch den Bund
Nach einer „durchwachsenen“ Gesamtbilanz der Digitalen Agenda 2014–2017
(https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/digitale-agenda-durchwachsene-
bilanz-100.html; https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/zypries-fazit-digitale-
agenda-100.html) und dem gebrochenen Versprechen von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur (https://
www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-bei-Breitbandausba
u-10612139.html) wurde im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten
Digitalstrategie der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket entwickelt und in
einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (https://www.bundesregierung.de/
resource/blob/992814/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalis
ierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1), von der mittlerweile
mindestens drei Versionen vorliegen mit jeweils mehreren überarbeiteten
Auflagen.
In dieser Umsetzungsstrategie werden einzelne Vorhaben und die jeweils
verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne
für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden
Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine
Priorisierung von Vorhaben.
Maßnahmen zur Förderung von IT-Sicherheit und IT-Souveränität sind über
sieben Bundesministerien verteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Transfers neuer IT-Sicherheitskonzepte für Industrie 4.0 in die
wirtschaftliche Anwendung im Mittelstand sind im Nationalen
Referenzprojekt „IUNO“ (https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzu
ngsstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 81) bislang erfolgt?
a) Wie viele transferierte Konzepte und wie viele anwendende
Unternehmen werden angestrebt, um den Titel eines Nationalen
Referenzprojektes zu rechtfertigen?
b) Bis wann soll dieses Transferziel erreicht werden, damit die
entwickelten Lösungen nicht bereits wieder veraltet sind?
2. Wurde das in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ im März 2019 angekündigte „Pilotnetz“ im Rahmen des
Förderschwerpunktes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
„Anwendungsszenarien der Quantenkommunikation“ (https://www.bildun
g-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18023
19. Wahlperiode 19.03.2020
S. 81) zur Erprobung des Transfers in die Anwendung bereits
fertiggestellt?
a) Wenn nein, warum nicht, und mit welchen anderen Instrumenten soll
der Transfer in die Anwendung „frühzeitig“ erprobt werden?
b) Welche Beteiligte umfasst das Pilotnetz, und wie wurden diese
ausgewählt?
c) Liegen bereits Zwischenberichte zur Arbeit des Pilotnetzes vor?
3. Wie viele Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Fällen im
Jahr, die damit als kritische Infrastruktur (KRITIS) gelten, haben
pflichtgemäß auf Basis des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) bis zum 30. Juni 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen, um
ihre IT-Systeme auf den Stand der Technik zu bringen und haben dies bereits
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachgewiesen
(https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digit
alisierung-data.pdf, S. 35)?
a) Bis wann wurden die konkreten Anforderungen, die mit diesen
Vorkehrungen verbunden sind, von den entsprechenden Fachkreisen mit dem
BSI abgestimmt, und wann wurden die finalen Anforderungen
verabschiedet?
b) Welche Investitionen in die IT-Ausstattung und in erforderliche
bauliche Maßnahmen wurden in welcher Höhe aus Mitteln des
Krankenhausstrukturfonds gefördert?
c) Gibt es für diese KRITIS-Krankenhäuser weitere Förderungen oder
Unterstützungen durch den Bund, und wenn ja, welche, bis wann, und
unter welchen Auflagen?
d) Um welche „Rechtssetzungsmaßnahme“ (ebenda, S. 35) handelt es
sich, die in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ als Umsetzungsschritt zur Förderung von Investitionen
in IT-Sicherheit für Krankenhäuser, die als kritische Infrastruktur
identifiziert wurden, angekündigt wurde?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch Investitionen in die IT-
Ausstattung und in bauliche Maßnahmen durch Arztpraxen und
Zahnarztpraxen finanziell zu fördern, die durch die künftige Umsetzung des
Digitale-Versorgung-Gesetzes und der Richtlinie zur IT-Sicherheit in der
vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung ab Juni 2020
erforderlich werden (Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/15031 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf
Bundestagsdrucksache 19/14556, „Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung ‚Digitalisierung gestalten‘ – Maßnahmen zur Erhöhung
der IT-Sicherheit für Leistungserbringer, die nicht von der BSI-
Kritisverordnung erfasst werden“)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, bis zu welcher Höhe je Arztpraxis und Zahnarztpraxis?
c) Welche weitere Unterstützung organisatorischer, technischer,
personeller oder sonstiger Natur beabsichtigt die Bundesregierung?
d) In welcher Form ist die Bundesregierung in die derzeit laufende
Erarbeitung der Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und
vertragszahnärztlichen Versorgung durch die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
eingebunden (ebenda), und wie kann sie eine Fertigstellung der Richtlinie
bis zum Juni 2020 gewährleisten?
5. Wie viele KMU-Projekte (KMU = kleine und mittlere Unternehmen)
wurden bislang im Rahmen der Ende 2018 veröffentlichten
Förderbekanntmachung zur IT-Sicherheit in der Wirtschaft, wie in der Umsetzungsstrategie
der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ angekündigt (https://ww
w.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-
data.pdf, S. 63), durch das federführende Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) bewilligt?
a) Wie viele KMU-Projekte sollen insgesamt im Rahmen der
Förderbekanntmachung zur IT-Sicherheit bewilligt werden?
b) Wurde die Transferstelle „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“, wie in der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14791 auf
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14205,
„Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
‚Digitalisierung gestalten‘ – Unterstützung des Mittelstands bei der
digitalen Transformation“ für „Ende 2019“ angekündigt, bereits
eingerichtet, wenn nein, warum nicht?
c) Welche Gründe haben zu der bisher schon existierenden Verzögerung
der Einrichtung der Transferstelle geführt, da diese in der
September-2019-Version der Umsetzungsstrategie bereits für „Herbst
2019“ angekündigt war (https://www.bundesregierung.de/resource/blo
b/975292/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisieru
ng-gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1, S. 83)?
d) Sind weitere Maßnahmen zur praxisnahen Aufbereitung von
Unterstützungsangeboten sowie unternehmensnahe Handlungsanleitungen zu
mehr IT-Sicherheit des BMWi geplant, und wenn ja, welche?
e) Ist die Ausschreibung eines Projektträgers für das neue
Förderprogramm „Investitionszuschuss Digitalisierung im Mittelstand“ bereits
abgeschlossen, sodass, wie in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/14791 auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion
auf Bundestagsdrucksache 19/14205, „Stand der Umsetzung der
Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚Digitalisierung gestalten‘ –
Unterstützung des Mittelstands bei der digitalen Transformation“
angekündigt, dessen Beauftragung „Anfang 2020“ (ebd.) erfolgen kann?
f) Welche Gründe haben zu der bisher schon existierenden Verzögerung
des Programmstarts geführt, da dieser, und nicht erst die
Ausschreibung des Projektträgers, in der November -2018-Version der
Umsetzungsstrategie bereits für „Ende 2019“ angekündigt war (https://www.
bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Digitalisierung/2
018-11-15-Digitalisierung-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
S. 56)?
g) Wie soll sich der in der Umsetzungsstrategie angekündigte „Fokus auf
Investitionen in die IT-Sicherheit“ (https://www.bildung-forschung.digi
tal/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 63) in
Höhe und Anteil der Fördersummen ausdrücken?
h) In welchem Umfang werden in dem Förderprogramm „go-digital“
KMU bis 100 Mitarbeiter im Programmbereich „IT-Sicherheit“ (ebd.)
durch Beratungsleistungen und Umsetzungsleistungen unterstützt?
i) Welche quantitativen und qualitativen Kriterien werden von den
Anbietern der Beratungsleistungen und Umsetzungsleistungen zu deren
Messung erhoben (bitte diese Kriterien zur Beantwortung der Frage 5i)
nutzen)?
j) Wurden die Anbieter der Beratungsleistungen und
Umsetzungsleistungen in den jeweiligen Bewilligungsbescheiden mit
Mindestanforderungen hinsichtlich dieser quantitativen und qualitativen Kriterien
beauflagt, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, werden die
Mindestanforderungen bis zum Ende des Förderzeitraums Ende 2021 nach
derzeitigem Planungsstand erfüllt werden?
k) Wie sind die Nutzungsstatistiken zum Digitalisierungsthema
„Sicherheit“ auf der zentralen Website www.mittelstand-digital.de,
insbesondere des Sicherheitstools Mittelstand (SiToM), z. B. zu den Merkmalen
Anzahl Seitenaufrufe, Verweildauer etc.?
6. Welche Maßnahmen sieht die in der Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ zur Unterstützung der Umsetzung von
Industrie 4.0 beschriebene internationale Kooperationsvereinbarung mit der
Volksrepublik China zu den Themen IT- und Cybersicherheit im Einzelnen
vor?
a) Wurde vor Abschluss dieser Vereinbarung mit der Volksrepublik China
eine Risikoanalyse zu möglichem Technologieabfluss und
Industriespionage durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Behörde, und mit
welchem Ergebnis?
b) Werden im Rahmen der Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen
sowie Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Mitarbeiter und Wissenschaftler ausgetauscht, und wenn ja, in
welchem Umfang?
c) Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich zu einem
Austausch vereinzelter Mitarbeiter und Wissenschaftler oder auch zu einem
Austausch ganzer Mitarbeitergruppen oder Forschergruppen?
d) Werden die ausgetauschten chinesischen Mitarbeiter und
Wissenschaftler nach Kenntnis der Bundesregierung vorab sicherheitsüberprüft, und
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
e) Wie wird sichergestellt, dass die chinesischen Mitarbeiter und
Wissenschaftler nicht im Rahmen des Austausches einer
nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgehen oder Industriespionage oder
Industriesabotage betreiben?
f) Wie viele Fälle von Industriespionage oder Industriesabotage oder
Technologieabfluss hat es bereits in öffentlich geförderten Projekten,
Kooperationen oder sonstigen Formaten mit chinesischer Beteiligung
gegeben?
g) Wie viele Fälle von Industriespionage oder Industriesabotage oder
Technologieabfluss betrafen das Themengebiet IT-Sicherheit und
Cybersicherheit und Industrie 4.0?
h) Wurden diese Vorfälle von Industriespionage oder Industriesabotage
oder Technologieabfluss bereits adressiert, z. B. im Rahmen der
Deutsch-Chinesischen Jahrestagung der Staatssekretäre und
Vizeminister im November 2019 in Berlin?
i) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des US-chinesischen
No-Spy-Abkommens von 2015 (https://www.wired.com/2015/09/us-ch
ina-reach-historic-agreement-economic-espionage/) hinsichtlich einer
möglichen Vorbildfunktion für ein deutsch-chinesisches No-Spy-
Abkommen?
7. Welche der zahlreichen, teilweise seit März 2017 als „laufend“
deklarierten Maßnahmen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1
605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-do
wnload-bpa-data.pdf?download=1, S. 90) zur Förderung der
Digitalisierung der Finanzindustrie innerhalb der Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ haben bislang zu Ergebnissen
hinsichtlich der angekündigten „Stärkung der Cyber- und IT-Sicherheit im
Finanzsektor“ (ebd.) geführt?
a) Wie wurde diese „Stärkung der Cyber- und IT-Sicherheit im
Finanzsektor“ gemessen?
b) Zu welchen Ergebnissen haben die nationale und internationale
Cyberübung im Finanzsektor im September 2018 bzw. im Juni 2019
(Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15901 auf
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/15410,
„Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
‚Digitalisierung gestalten‘ – Förderung der Digitalisierung der
Finanzindustrie“) hinsichtlich der Cybersicherheit und IT-Sicherheit des
Finanzsektors sowie des Schutzes und der Integrität von Finanzdaten
geführt?
c) Welche Handlungsempfehlungen wurden aus den Ergebnissen der
nationalen und internationalen Cyberübung im Finanzsektor im September
2018 bzw. im Juni 2019 hinsichtlich der Cybersicherheit und IT-
Sicherheit des Finanzsektors sowie des Schutzes und der Integrität von
Finanzdaten abgeleitet?
d) Hat die Bundesregierung bereits mit der Umsetzung möglicher
Handlungsempfehlungen aus diesen Übungen begonnen, und wenn nein,
warum nicht?
e) Aus welchem Grund wurde eine Big Data und Artifical-Intelligence-
Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als
Umsetzungsschritt der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ von
November 2018 ausgewiesen, obwohl diese Studie laut Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15901 auf Kleine
Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/ 15410, „Stand
der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚
Digitalisierung gestalten‘ – Förderung der Digitalisierung der
Finanzindustrie“, bereits am 15. Juni 2018 und damit vor Verabschiedung der
Umsetzungsstrategie, veröffentlicht wurde?
f) Welche weiteren digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung
wurden vor November 2018 umgesetzt und wurden dennoch als
„Umsetzungsschritt“ der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ deklariert, die im November 2018 veröffentlicht
wurde?
g) Wie definiert die Bundesregierung das Instrument „Umsetzungsschritt“
im Rahmen der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“?
8. Ist es bereits, wie in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ für 2019/2020 angekündigt (https://www.bildung-for
schung.digital/files/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf,
S. 82), zu ersten Ideenwettbewerben und Vergaben von gezielten
Forschungsaufträgen durch die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
gekommen, die den Erhalt von Technologiesouveränität Deutschlands im
Cyberraum und Informationsraum sicherstellen soll?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche konkreten Projektziele verfolgen diese
Forschungsaufträge im Einzelnen?
c) Bis wann ist mit dem Abschluss dieser Forschungsaufträge zu rechnen?
d) Wie soll grundsätzlich die in der Wissenschaftssprache „impact“
genannte Wirkung der beauftragten Forschungsaufträge durch die
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit hinsichtlich des Erhalts von
Technologiesouveränität im Cyberraum und Informationsraum
gemessen werden?
9. Welche Bereiche, in denen der Einsatz von algorithmenbasierten Systemen
für Verbraucher besonders sensibel ist, wurden von der Bundesregierung
in der seit November 2018 „laufenden“ Maßnahme „Algorithmenbasierte
Entscheidungen überprüfbar machen“ im Rahmen der
Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ wie angekündigt identifiziert (https://www.
bundesregierung.de/resource/blob/975292/1605036/61c3db982d81ec0b46
98548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf?downlo
ad=1, S. 124)?
a) Auf welches Ziel hin, mit welchem Aufwand (gemessen in
Vollzeitäquivalenten) und mit welchen bisherigen Ergebnissen wird die
gegenwärtige Rechtslage „laufend“ überprüft, wie in der Maßnahme
„Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen“ im Rahmen der
Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ ausgewiesen?
b) Welche Handlungsoptionen wurden, wie in der Maßnahme
„Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen“ im Rahmen der
Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ angekündigt, bislang
erarbeitet?
c) In welchem rechtlichen, organisatorischen oder finanziellen
Zusammenhang steht die Maßnahme „Algorithmenbasierte Entscheidungen
überprüfbar machen“ im Rahmen der Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ mit der Datenethikkommission
der Bundesregierung?
d) Bis wann sollen die Empfehlungen der Datenethikkommission
ausgewertet und entschieden werden, „ob und welche konkreten Maßnahmen
auf nationaler und europäischer Ebene unter Einbeziehung
internationaler Diskussionen unter anderem in Bezug auf die Regulierung von
algorithmischen Systemen erforderlich sind“, wie in der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14838 auf Kleine
Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14307, „Stand
der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚
Digitalisierung gestalten‘ – Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar
machen“, angekündigt?
10. Wie viele der 34 bislang existierenden Digital-Kompass-Standorte
(Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14994, auf Kleine
Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14448, „Stand
der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚
Digitalisierung gestalten‘ – Digitale Kompetenzen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern fördern“) wurden durch das Projekt „Digital-Kompass plus“
innerhalb der Maßnahme „Digitale Kompetenzen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern fördern“ der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ neu erschlossen, und wie viele bereits bestehende
Standorte wurden lediglich ausgebaut?
a) Um welche bestehenden Standorte, z. B. Volkshochschulen, handelt es
sich dabei (bitte jeweils nach Städten oder Gemeinden auflisten)?
b) Welche Materialien, z. B. Anleitungen, und Dienstleistungen, z. B.
digitale Sprechstunden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von
den Standorten jeweils in welchen Quantitäten erbracht (bitte jeweils
nach Städten oder Gemeinden auflisten)?
c) Wie viele Verbraucherinnen und wie viele Verbraucher wurden durch
die Materialausgabe und durch die Erbringung von Dienstleistungen
von allen Standorten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
erreicht (bitte nach den im Projekt gewählten soziodemographischen
Merkmalen Alter und Migrationsstatus aufgliedern)?
d) Aus welchen Gründen wurden zur Ausgestaltung des
Beratungsangebotes der Standorte die Verbraucher und Verbraucherinnen nach den
soziodemographischen Merkmalen Alter und Migrationsstatus
diskriminiert und nicht z. B. nach den Merkmalen Geschlecht oder
Einkommen?
e) Welche empirischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die
einen überproportionalen Mangel an „grundlegenden digitalen
Kompetenzen“, wie sie laut Umsetzungsstrategie der Bundesregierung
„Digitalisierung gestalten“ im Rahmen der Maßnahme „Digitale
Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern fördern“ vermittelt
werden sollen (https://www.bildung-forschung.digital/files/pdf-umsetzung
sstrategie-digitalisierung-data.pdf, S. 20), bei Personen mit
Migrationshintergrund belegen?
f) Wie viele ehrenamtliche Akteure unterstützen derzeit die Digital-
Kompass-Standorte nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach
Geschlecht, Migrationsstatus und Standorten aufschlüsseln)?
g) Wie viele ehrenamtliche Akteure haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ihr Engagement bereits wieder eingestellt, und aus welchen
Gründen?
11. Welche konkreten Ergebnisse haben die bisherigen drei Veranstaltungen
(Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15102 auf
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14278,
„Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚
Digitalisierung gestalten‘ – Allgemeine Compliance-Standards für
Telemedien entwickeln“) des Formats „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ zu den
in der Maßnahme „Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien
entwickeln“ der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ definierten
Projektzielen der „Stärkung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer bei
sozialen Netzwerken vor unberechtigten Löschungen und Sperrungen“ sowie
der „Stärkung der Datenportabilität und Interoperabilität bei Sozialen
Netzwerken und Messenger-Diensten“ beigetragen?
a) Aus welchem Grund widmeten sich, wie aus der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/15102 auf Kleine Anfrage der
AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/14278, „Stand der
Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ‚Digitalisierung
gestalten‘ – Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien
entwickeln“, hervorgeht, die bisherigen drei Veranstaltungen des Formats
„Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ ausschließlich der Bekämpfung
von Hassrede, obwohl die übergeordnete Maßnahme auf die
„Entwicklung allgemeiner Compliance-Standards für Telemedien“ abzielt und
deren Projektziele eindeutig als „Stärkung der Rechte der Nutzerinnen
und Nutzer bei sozialen Netzwerken vor unberechtigten Löschungen
und Sperrungen“ sowie als „Stärkung der Datenportabilität und
Interoperabilität bei Sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten“
definiert sind?
b) Welche technischen und rechtlichen Detailfragen werden derzeit im
Rahmen des im März 2019 begonnenen schriftlichen
Konsultationsmechanismus des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) (ebenda) besprochen?
c) Zu welchen Ergebnissen hat der schriftliche
Konsultationsmechanismus geführt?
d) Bis wann soll die Auswertung der Ergebnisse des schriftlichen
Konsultationsmechanismus durch das BMJV abgeschlossen sein?
e) Bis wann soll die „Entwicklung von Konzept-/Eckpunktepapieren zu
Handlungsoptionen“, wie sie in der Umsetzungsstrategie der
Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ seit November 2018 (https://ww
w.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Digitalisierun
g/2018-11-15-Digitalisierung-gestalten.pdf?__blob=publicationFile
&v=2, S. 55) angekündigt wird, im Rahmen der Maßnahme
„Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien entwickeln“ abgeschlossen
sein?
Berlin, den 11. Februar 2020
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
AfD09.04.2026
Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte
AfD24.04.2026
Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Mongolei
AfD21.04.2026
Ehrenamtliche Richter am Bundesarbeitsgericht
AfD24.04.2026