Restriktive Bewilligung der Arbeitsagenturen bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Persönlichen Budgets
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget gemäß § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistungsart, sondern tritt als Geldleistung an die Stelle von Sach- oder Dienstleistungen und ist somit eine zusätzliche Art der Leistungserbringung. Das entspricht der beabsichtigten Personenzentriertheit und einem gestärkten Wunsch- und Wahlrecht des Bundesteilhabegesetzes. Die anspruchsberechtigte Person wird in den Mittelpunkt der Hilfeplanung gerückt und dies in ihrem Verhältnis zu den Leistungsanbietern und Leistungsträgern ausgedrückt.
Für junge Menschen mit Behinderungen, z. B. einer Lernbehinderung, bietet das Persönliche Budget u. a. auch die Möglichkeit, über Leistungsanbieter nach eingehender Beratung, Bedarfsfeststellung und Leistungsbewilligung geeignete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Das Ziel ist, dass der Leistungsempfänger selbst entscheidet, welche Ausbildung er absolvieren will. Über einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme soll der Weg in den ersten Arbeitsmarkt führen. Auch nach der Rechtsprechung liegt dem Persönlichen Budget die Vorstellung zugrunde, dass dem Leistungsberechtigten ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung ermöglicht werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011 – B 11 AL 7/10R). Der Berechtigte soll in die Lage versetzt werden, die für ihn notwendigen Leistungen selbst zu bestimmen und sich frei zu verschaffen.
Die Bewilligung des Persönlichen Budgets durch die Agenturen für Arbeit verläuft enttäuschend, wie aus diversen Kleinen Anfragen der Fraktion der FDP u. a. auf Bundestagsdrucksache 19/12263 und aus dem ersten Teilhabeverfahrensbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gemäß § 41 SGB IX (vgl. https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/THVB/1_Teilhabeverfahrensbericht_2019.pdf) hervorgeht.
Im Land Brandenburg musste ein zugelassener zertifizierter Bildungsträger Insolvenz anmelden, da die Arbeitsagenturen aus Sicht der Fragesteller aus nicht nachvollziehbaren Gründen immer wieder die Persönlichen Budgets, sogar gegen den Schlichtungsvorschlag der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, ablehnten (vgl. https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1769241/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie vielen jungen Menschen wurden seit 2008 in der Reha-Beratung der Agenturen für Arbeit eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme empfohlen?
In wie vielen Fällen wurde eine Maßnahme bewilligt?
In wie vielen Fällen wurde für die Maßnahme ein Persönliches Budget bei der Agentur für Arbeit beantragt, wie viele wurden abgelehnt, und wie viele wurden bewilligt (bitte auch nach trägerübergreifenden Budgets aufschlüsseln)?
Wie viele Jugendliche, deren Persönliches Budget für eine berufsvorbereitende Maßnahme bei einem Bildungsträger abgelehnt wurde, erhielten eine andere berufsvorbereitende Maßnahme?
Wie viele dieser alternativen Angebote an die jungen Menschen führten zu einem Abschluss (bitte absolut und prozentual angeben)?
Wie viele berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen im Rahmen eines Persönlichen Budgets führten zu einem Abschluss (bitte absolut und prozentual angeben)?
Entscheiden die Arbeitsagenturen vor Ort selbständig oder im Rahmen einer von der Bundesagentur (BA) vorgegebenen Zielsetzung?
Ist der Bundesregierung der inzwischen insolvente zugelassene Bildungsträger Gemeinnützige Gesellschaft für regionale Sozialentwicklung mbH (ggs) aus Frankfurt/Oder bekannt, und welche Gespräche gab es zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur hinsichtlich der an die Bundesregierung herangetragenen Beschwerden dieses Trägers über die Arbeitsagenturen?
Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zum Persönlichen Budget bei berufsvorbereitenden Maßnahmen bei einem Bildungsträger und der Ansprüche an deren Fachkonzepte, und entspricht sie heute der in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12263 geäußerten Auffassung?
Welches Controlling der BA findet in Hinsicht auf die flächendeckende Ablehnung von Persönlichen Budgets durch die Arbeitsagenturen in Brandenburg statt?