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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Als vermisst gemeldete geflüchtete Minderjährige

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.04.2020

Aktualisiert

01.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514321.03.2025

Als vermisst gemeldete geflüchtete Minderjährige

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang 2019 galten in Deutschland nach Angaben des Bundeskriminalamts 3193 minderjährige Geflüchtete als vermisst. 884 von ihnen waren Kinder bis 13 Jahre, 2308 waren Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (http://gleft.de/3z0). Die Zahl der als vermisst gemeldeten geflüchteten Jugendlichen ist damit gegenüber 2016 stark zurückgegangen; im Oktober 2016 hatte diese Zahl noch bei 8020 gelegen. Die Zahl der als vermisst gemeldeten geflüchteten Kinder konnte im selben Zeitraum nur leicht reduziert werden; ihre Zahl hatte im Oktober 2016 bei 916 gelegen (Bundestagsdrucksache 19/4517, S. 32).

Die Bundesregierung betont, dass es sich bei diesen Zahlen um Vermisstenmeldungen handele und nicht um tatsächlich vermisste Personen. Daher könne aus den Daten keine pauschale Bewertung der Versorgungs- und Betreuungssituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland abgeleitet werden. So würden unbegleitete Minderjährige zum Teil als vermisst gemeldet, wenn sie eigenständig zu ihren Familien weiterreisten. Anschließend gebe es häufig keine Rückmeldung, wenn die Kinder bei ihren Verwandten angekommen seien. Die Betreffenden würden dann dauerhaft als vermisst gelten. Auch komme es häufig zu Mehrfachregistrierungen (Bundestagsdrucksache 18/11540, S. 57 bis 58).

Das Deutsche Kinderhilfswerks betont hingegen, dass bei als vermisst gemeldeten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen werden müsse. Die Organisation Missing Children Europe warnt ebenfalls, dass kriminelle Netzwerke sich immer stärker auf unbegleitete Flüchtlingskinder konzentrierten und psychischen oder physischen Druck auf sie ausübten, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen (http://gleft.de/3yZ). Auch der Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) erklärt, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der als vermisst gemeldeten Minderjährigen in Ausbeutungssituationen gelandet sei. So gebe es Hinweise, dass Minderjährige zu Prostitution und Diebstahl gezwungen würden, weil sie noch Schulden an Schlepper zurückzahlen müssten. Das Ausmaß sei dem BumF aber nicht bekannt (https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2018/01/160411_PM_VerschwundeneKinder_ne.pdf).

Das Kinderhilfswerk fordert vor diesem Hintergrund, intensiver als bisher nach den als vermisst gemeldeten Minderjährigen zu suchen. Außerdem würden gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme sowie verlässliche Aufenthaltsperspektiven und ein Anspruch auf Familiennachzug benötigt (KNA vom 19. Wahlperiode 24.03.2020 11. Juli 2018). Der BumF betont, dass die Gefahr von Untertauchen und Ausbeutung sich erhöhe, wenn unbegleitete Kinder und Jugendliche Angst vor Abschiebung hätten bzw. keine sichere Aufenthalts- und Zukunftsperspektive für sich sähen. Um dem Verschwinden vorzubeugen, müssten die politisch Verantwortlichen daher aufhören, eine „Rhetorik der Härte“ zu bedienen und somit Ängste unter geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu schüren (https://b-umf.de/p/vermisste-vietnamesische-jugendliche-hinweise-auf-gezielten-menschenhandel/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche sind aktuell im Informationssystem der Polizei als vermisst eingetragen (bitte zwischen Kindern bis 13 Jahre und Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sowie nach Geschlecht differenzieren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche wurden 2018 und 2019 als vermisst gemeldet (bitte zwischen Kindern bis 13 Jahre und Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren differenzieren, nach Quartalen aufschlüsseln und so darstellen, wie auf Bundestagsdrucksache 19/4517, Tabelle 17 auf S. 32)?

3

In wie vielen Fällen ließ sich der Verbleib als vermisst gemeldeter geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 aufklären (bitte zwischen Kindern bis 13 Jahre und Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sowie nach Geschlecht differenzieren)?

4

Inwieweit hielten sich die als vermisst gemeldeten Kinder und Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bzw. in anderen EU-Staaten auf?

5

Was ist der Bundesregierung über die häufigsten Gründe für das Verschwinden von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bekannt?

Inwieweit teilt sie die Einschätzung des Deutschen Kinderhilfswerks, dass insbesondere bei als vermisst gemeldeten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben auszugehen sei (siehe Vorbemerkung)?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass kriminelle Netzwerke unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Druck setzen, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Motive dieser Netzwerke?

7

In welchem Ausmaß sind geflüchtete Minderjährige nach Kenntnis der Bundesregierung von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen bzw. werden von kriminellen Netzwerken zur Prostitution oder zum Diebstahl gezwungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Was sind die Hauptherkunftsländer der als vermisst eingetragenen geflüchteten Kinder und Jugendlichen (bitte für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 getrennt auflisten)?

9

Handelt es sich bei den als vermisst eingetragenen Kindern und Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung vor allem um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder sind auch Kinder und Jugendliche betroffen, die mit ihren Eltern bzw. sonstigen Angehörigen nach Deutschland gekommen sind?

10

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zahl der als vermisst gemeldeten geflüchteten Jugendlichen seit 2016 stark zurückgegangen ist, die der als vermisst gemeldeten geflüchteten Kinder sich aber im selben Zeitraum nur leicht reduziert hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Warum war die Datenlage zu vermissten unbegleiteten Minderjährigen im September 2018 nach wie vor „nur sehr eingeschränkt belastbar“ (Bundestagsdrucksache 19/4517, S. 31), obwohl die Bundesregierung bereits Anfang 2016 eine Verbesserung dieser Datenlage als vordringliches Ziel bezeichnet und ferner erklärt hatte, dass das erste Datenaustauschverbesserungsgesetz (in Kraft getreten am 3. Februar 2016) und das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung, Unterbringung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (in Kraft getreten am 1. November 2015) wichtige Schritte seien, um diesem Ziel näherzukommen (Bundestagsdrucksache 18/8087, Antwort zu Frage 8)?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gemeinsam mit den Ländern auf Basis des jährlichen Berichts zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgung, Unterbringung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in die Wege geleitet, um dem Verschwinden von minderjährigen Geflüchteten vorzubeugen, und wie erfolgreich waren diese Maßnahmen (Bundestagsdrucksache 18/8087, Antwort zu Frage 11)?

Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung gegebenenfalls?

13

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass unbegleitete geflüchtete Minderjährige bereits im Rahmen der Inobhutnahme durch die Jugendämter verschwinden bzw. untertauchen?

14

Wer ist in solchen Fällen dafür verantwortlich, eine Vermisstenanzeige zu stellen bzw. eine solche weiterzuverfolgen, vor dem Hintergrund, dass gemäß der Auslegungshilfe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher die Zuständigkeit des Jugendamts endet, wenn ein unbegleiteter Minderjähriger länger als 48 Stunden abwesend ist (http://gleft.de/3yV)?

Inwieweit ist gewährleistet, dass den Vermisstenanzeigen in solchen Fällen hinreichend engagiert nachgegangen wird?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass unbegleitete geflüchtete Minderjährige aus Angst vor einer Abschiebung bzw. aus dem Gefühl heraus, in Deutschland keine sichere Aufenthaltsperspektive zu haben, untertauchen bzw. sich in die Abhängigkeit krimineller Netzwerke begeben (https://b-umf.de/p/vermisste-vietnamesische-jugendliche-hinweise-auf-gezielten-menschenhandel/)?

16

Wie wird damit umgegangen, wenn unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits einen Vormund haben, aber in andere europäische Länder weiterwandern, um dort zu Verwandten gelangen?

17

Ist die von Praktikerinnen und Praktikern an die Fragestellerinnen und Fragesteller herangetragene Einschätzung zutreffend, dass die Vormundschaften in solchen Fällen zwar nicht enden, aber mangels Ressourcen häufig nicht weitergeführt werden (bitte ausführen)?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus, und welche Schritte plant sie, um Verantwortungen und Zuständigkeiten klarer zu definieren?

18

Was ist der Bundesregierung über die Zahl der als vermisst gemeldeten geflüchteten Minderjährigen in anderen EU-Staaten bekannt, und welche Anstrengungen hat sie gegebenenfalls auf EU-Ebene unternommen, um dem Verschwinden von unbegleiteten Minderjährigen vorzubeugen?

19

In welchen europäischen Datenbanken tauschen die EU-Staaten Informationen über die als vermisst gemeldeten geflüchteten Minderjährigen aus?

20

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Auftrag gegebenen Bericht „Missing refugee and migrant children in Europe“ (http://gleft.de/3yX)?

21

Plant die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels, und falls nein, warum nicht (http://gleft.de/3yW)?

22

Welche Schulungs- und Weiterbildungsangebote zu den Themen Menschenhandel und Ausbeutung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die regelmäßig mit unbegleiteten Minderjährigen in Kontakt sind?

Wer bietet die Schulungen an?

Berlin, den 5. März 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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