Verbote oder gesetzliche Einschränkungen von Handelspraktiken der grauen Liste im Zuge der Umsetzung der UTP-Richtlinie
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD plant, die Richtlinie 1 : 1 umzusetzen (Bundestagsdrucksache 19/17009).
Den Mitgliedstaaten steht es gemäß der o. g. Richtlinie frei, strengere Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken einzuführen, sofern diese nationalen Vorschriften mit den Regeln für das Funktionieren des Binnenmarkts vereinbar sind (Richtlinie (EU) 2019/633 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, Artikel 9 Absatz 1).
Ein Ergebnis des Treffens von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner und des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier mit Vertretern des Handels und der Lebensmittelindustrie Anfang Februar dieses Jahres im Bundeskanzleramt war, dass die problematischen Handelspraktiken der sogenannten grauen Liste mittels einer Selbstverpflichtung des Handels abgestellt werden könnten. Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass vielen Erzeugern häufig keine Wahl bleibe, als diesen Forderungen des Handels zuzustimmen, wenn sie nicht ausgelistet werden wollen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen ein Verbot der Handelspraktik, dass unverkaufte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse vom Käufer an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises zurückgegeben werden können (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen gesetzliche Einschränkungen der Handelspraktik, dass unverkaufte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse vom Käufer an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises zurückgegeben werden können (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen ein Verbot der Handelspraktik, dass der Käufer für Listung, Angebot, Lagerung und Bereitstellung der Erzeugnisse auf dem Markt Zahlungen vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen gesetzliche Einschränkungen der Handelspraktik, dass der Käufer für Listung, Angebot, Lagerung und Bereitstellung der Erzeugnisse auf dem Markt Zahlungen vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen ein Verbot der Handelspraktik, dass der Käufer die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für Preisnachlässe im Rahmen von Verkaufsaktionen vom Lieferanten fordern darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen gesetzliche Einschränkungen der Handelspraktik, dass der Käufer die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für Preisnachlässe im Rahmen von Verkaufsaktionen vom Lieferanten fordern darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen ein Verbot der Handelspraktik, dass der Käufer für Werbemaßnahmen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse Zahlungen vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen gesetzliche Einschränkungen der Handelspraktik, dass der Käufer für Werbemaßnahmen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse Zahlungen vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen ein Verbot der Handelspraktik, dass der Käufer für die Vermarktung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen Zahlungen vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen gesetzliche Einschränkungen der Handelspraktik, dass der Käufer für die Vermarktung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen Zahlungen vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen ein Verbot der Handelspraktik, dass der Käufer für das Personal im Zusammenhang mit dem Einrichten von Verkaufsräumen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für und gegen gesetzliche Einschränkungen der Handelspraktik, dass der Käufer für das Personal im Zusammenhang mit dem Einrichten von Verkaufsräumen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse vom Lieferanten verlangen darf (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/027-Handel.html)?