Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland
der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, Beatrix von Storch, Jens Maier, Martin Hess, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2018 die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-12/personenstandsrecht-geburtenregister-geschlecht-divers-bundestag).
Die Bundesvereinigung Trans* hatte sich zum Urteil wie folgt geäußert: „Wir begrüßen diesen erdbebenhaften Beschluss als einen Leuchtturm der Hoffnung für jede Person außerhalb der Normen von Körper und Geschlecht in Deutschland und Europa. Es gibt mehr als zwei biologische und soziale Geschlechter. Es ist sehr an der Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von körperlichen Merkmalen. Diese Menschen sind besonders von Gewalt, Diskriminierung und Ungleichbehandlung betroffen, in einem System, das nur ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ kennt.“ (vgl. https://www.gwi-boell.de/de/2017/11/09/erdbebenhafter-push-fuer-die-rechte-von-inter-nicht-binaeren-und-trans-menschen?page=3).
Den Entwurf für diese Entscheidung verfasste die Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Gabriele Britz (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVRin-Prof-Dr-Britz/bvrin-prof-dr-britz_node.html, https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorschau/vs_2017/vorausschau_2017.html). An der Entscheidung mitgewirkt hat die Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Susanne Baer (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVRin-Prof-Dr-Baer/bvrin-prof-dr-baer_node.html;jsessionid=FC4652B10A8514B1D180E82EA4717F34.1_cid370, https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20171010_1bvr201916.html).
Beide Richterinnen kennen sich schon aus der Zeit vor der Berufung an das Bundesverfassungsgericht. Prof. Dr. Gabriele Britz übernahm im Jahr 2001 eine Lehrstuhlvertretung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/BVRin-Prof-Dr-Britz/bvrin-prof-dr-britz_node.html). Im selben Jahr hatte dort Prof. Dr. Susanne Baer eine Vertretungsprofessur für Öffentliches Recht. Beide wurden 2011 an das Bundesverfassungsgericht berufen (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/profdrbaer/lebenslauf-prof-dr-susanne-baer-llm/index.html). Prof. Dr. Gabriele Britz auf Vorschlag der SPD, Prof. Dr. Susanne Baer auf Vorschlag der Grünen (vgl. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gerichte-gabriele-britz-zur-bundesverfassungsrichterin-gewaehlt/). Letztere ist Vertreterin der Gender-Theorien.
Im Jahr 2002 wurde Prof. Dr. Susanne Baer als Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien an die Humboldt-Universität zu Berlin berufen. Dort lehrte sie Feministische Rechtswissenschaft. In den Jahren 2003 bis 2010 war Prof. Dr. Susanne Baer Direktorin des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität zu Berlin, das bis zum Sommer 2010 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert wurde. Aufgabe des Gender KompetenzZentrums war und ist es, das Programm des Gender Mainstreaming, auf das sich die deutsche Bundesregierung im Jahr 2000 festgelegt hat, politisch und gesellschaftlich in die Praxis umzusetzen (vgl. https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/Regime-der-Heterosexualitaet;art315,121757).
Die Verfassungsbeschwerde, die zur oben erwähnten Entscheidung führte, wurde 2016 eingereicht und durch die 2013 gegründete Kampagne „Dritte Option“ vorbereitet und unterstützt (vgl. http://dritte-option.de/juristisches/ und http://dritte-option.de/erfolg-vor-dem-bundesverfassungsgericht/). Das Ziel der Kampagne war die juristische und politische Begleitung eines personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden soll (vgl. http://grundundmenschenrechtsblog.de/dritte-option-ein-beispiel-fuer-strategic-litigation-in-deutschland/).
Prozessbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Prof. Dr. Konstanze Plett und Prof. Dr. Friederike Wapler, seinerzeit Privatdozentin (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20171010_1bvr201916.html). Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer und die beiden Prozessbevollmächtigten kennen sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Prof. Dr. Konstanze Plett ist Professorin im Zentrum Gender Studies an der Universität Bremen. Prof. Dr. Konstanze Plett und Prof. Dr. Susanne Baer waren gemeinsam im Vorstand der „Vereinigung für Recht und Gesellschaft e. V.“ (vgl. https://rechtssoziologie.info/wp-content/uploads/2019/10/Socio-Legal-Newsletter-17.pdf, S. 20). Prof. Dr. Friederike Wapler war seinerzeit Privatdozentin und hat die Professur von Prof. Dr. Susanne Baer im Wintersemester 2015/2016 an der Humboldt-Universität zu Berlin vertreten (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/team/ehemalige-mitarbeitende/friederike-wapler). Prof. Dr. Susanne Baer und Prof. Dr. Friederike Wapler haben unter anderem im Januar 2016 gemeinsam für den Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/403232/de395a1d2d0eeb46f580d73647da6234/18-13-68g-wapler-data.pdf).
Im November 2017 hielt Prof. Dr. Friederike Wapler anlässlich eines Thementages zu Intergeschlechtlichkeit im Recht einen Vortrag mit dem Titel „Die ‚Dritte Option‘ vor dem Bundesverfassungsgericht – ein Beispiel für strategische Prozessführung“ (vgl. http://hlcmr.de/thementag-intergeschlechtlichkeit-kaempfe-reformen-reformbedarf/2017-10-26-programm-intertag-2/). Ort der Veranstaltung war die „Humboldt Law Clinic“, die von Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer mitbegründet wurde (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/humboldt-law-clinic/konzept/index.html).
Die Initiative „Dritte Option“ ist nicht die einzige Organisation, die strategische Prozessführung betreibt. Ein Verein hat sich explizit zur Bearbeitung dieses Geschäftsfelds gegründet. Er nennt sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.“. Vereinszweck ist die strategische Prozessführung. Nach eigener Darstellung des Vereins geht es darum, Klagen vor die Gerichte bringen, um über den Weg der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus weiterreichende Ziele zu erreichen. Dafür sucht man ideale Fälle und Kläger sowie geeignete Gerichte gezielt aus und begleitet die Klagen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, die Aufmerksamkeit für die zugrundeliegenden Grundrechtsfragen mobilisiert (vgl. https://freiheitsrechte.org/strategische-klagen/). Zum Vorstand dieses Vereins gehört Prof. Dr. Nora Markard. Sie gründete 2010 mit Prof. Dr. Susanne Baer die Humboldt Law Clinic (vgl. https://freiheitsrechte.org/team/).
Anzumerken ist noch, wen das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren unter anderem als Sachverständigen angehört hat: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html). Es ist Kooperationspartner des Gender-Lehrstuhls von Prof. Dr. Susanne Baer an der Humboldt-Universität zu Berlin (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/kooperationenundnetzwerke). In einem Beirat (des Projekts „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“) dieses Instituts sitzt die Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer (vgl. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/projekt-anwaltschaft-fuer-menschenrechte-und-vielfalt/empfehlungen-beirat/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil von Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland?
Auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 die Anzahl sowie der Anteil der Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung jeweils entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?
Auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 gemäß § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht gestrichen werden soll (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
a) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 stattgegeben?
b) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 nicht stattgegeben?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 gemäß § 45b PStG gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine andere in § 22 Absatz 3 PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt werden soll (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
a) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 stattgegeben?
b) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 nicht stattgegeben?
Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 jeweils ohne Angabe zum Geschlecht registriert (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit dem Geschlecht „divers“ registriert (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 die Eintragung ihres Geschlechtes wie folgt ändern lassen:
a) von männlich zu weiblich,
b) von männlich zu „kein Eintrag“,
c) von männlich zu divers,
d) von weiblich zu männlich,
e) von weiblich zu „kein Eintrag“,
f) von weiblich zu divers
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 die Eintragung ihres Geschlechtes
a) einmal,
b) zweimal,
c) dreimal und häufiger
ändern lassen (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 45b Absatz 3 PStG
a) durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung,
b) durch Versicherung an Eides statt
nachgewiesen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele elektronische Gesundheitskarten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 ausgestellt, bei denen
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
angegeben wurde (vgl. § 291 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB V) (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 bei der Deutschen Rentenversicherung mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Pässe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 jeweils ausgestellt, bei denen
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
angegeben wurde (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Passgesetzes – PassG –) (bitte nach Bund, Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 im Ausländerzentralregister registriert, bei denen
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
angegeben wurde (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG – und der AZRG-Durchführungsverordnung – AZRG-DV) (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) registriert, bei denen
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
angegeben wurde (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
bislang eingestellt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, Studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)?
Inwieweit und in welcher Form fanden bzw. finden diversgeschlechtliche Personen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahren in den
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
eine besondere Berücksichtigung?
Bei wie vielen Einstellungen in den
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
war die Diversgeschlechtlichkeit ein relevanter Entscheidungsfaktor?
Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
aktuell beschäftigt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, Studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)?
Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
bislang entlassen (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, Studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 in einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
eingestellt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, Studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 in einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
beschäftigt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, Studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 in einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
entlassen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, Studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)?
Welche staatlichen Zuwendungen bzw. Förderungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2019 an folgende Vereine bzw. Institutionen ausgereicht:
a) Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e. V. (DGfS) (https://dgfs.info/impressum/),
b) Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) (https://www.dgti.org/impressum.html),
c) Intersexuelle Menschen e. V. (https://www.im-ev.de/impressum/),
d) Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. (https://www.lsvd.de/de/service/impressum),
e) Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*) (https://www.bundesverband-trans.de/impressum/),
f) Trans-InterQueer e. V. (TrIQ) (https://www.transinterqueer.org/impressum/),
g) Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie e. V. (VLSP) (https://www.vlsp.de/impressum),
h) freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e. V. (https://www.fzs.de/impressum/),
i) Gender/Queer e. V. (http://gender-queer.de/impressum.html),
j) GenderKompetenzZentrum (Drittmittelprojekt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Susanne B., LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin) (http://www.genderkompetenz.info/impressum.html),
k) Dritte Option, c/o edition assemblage (http://dritte-option.de/Impressum/),
l) Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (https://freiheitsrechte.org/impressum/)
(bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebaute Onlineinformationsportal „Regenbogenportal – das Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt“ (https://www.regenbogenportal.de/impressum/) bislang angefallen, und mit welchen zukünftigen Ausgaben rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Welche Zugriffszahlen verzeichnete das vom BMFSFJ aufgebaute Online-Informationsportal „Regenbogenportal – das Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt“ (https://www.regenbogenportal.de/impressum/) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher (bitte insgesamt sowie für die einzelnen Monate seit Bestehen des Portals getrennt ausweisen)?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom BMFSFJ initiierte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (https://www.demokratie-leben.de/servicemenue/impressum.html) bislang angefallen, und mit welchen zukünftigen Ausgaben rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Welche Firmen, Institutionen sowie Vereine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des vom BMFSFJ initiierten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (vgl. Link in Frage 34) bislang mit welchen Beträgen jeweils finanziell unterstützt (bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)?