Die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2019 sowie die wirtschaftlichen und politischen Perspektiven des Friedensprozesses in der Ukraine
der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) führt schon seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine durch. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten Schwerpunkten. Durch die Anwesenheit von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung abgebaut und die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der politischen Vereinbarungen zur Lösung des militärischen Konflikts zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den bewaffneten Aufständischen in den abtrünnigen Donbass-Regionen im Südosten des Landes, die von Russland unterstützt werden.
Laut den Angaben der OSZE waren im Jahresverlauf 2019 die Waffenstillstandsverletzungen an der militärischen Kontaktlinie leicht rückläufig, wobei sich die bewaffneten Zwischenfälle vor allem auf fünf Hotspots konzentrierten. Insgesamt sind in dem Konflikt bislang über 13 000 Tote zu beklagen. Die Zahl der getöteten oder verletzten Zivilistinnen und Zivilsten ist im Jahr 2019 verglichen mit den Vorjahren deutlich zurückgegangen (vgl. https://www.osce.org/special-monitoring-mission-to-ukraine/444745?download=true, abgerufen am 11. März 2020).
Auf der politischen Ebene nimmt die Bundesregierung im Rahmen des „N4-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) schon seit geraumer Zeit eine zentrale Vermittlerrolle wahr. Auf dem Pariser N4-Gipfel im Dezember 2019 konnten nach längerem Verhandlungsstillstand erstmals wieder konkrete Vereinbarungen zur Konflikteindämmung erzielt werden. Dazu zählen: die Erneuerung des Waffenstillstands an der Kontaktlinie, die Einrichtung von drei weiteren entmilitarisierten Zonen, die Umsetzung eines Plans zur Minenräumung, ein beiderseitiger Gefangenenaustausch nach dem Prinzip „alle gegen alle“ sowie die Schaffung von neuen Übergangspunkten für die Bevölkerung an der Frontlinie. Zudem wurde verabredet, bereits nach vier Monaten einen N4-Folgegipfel durchzuführen (vgl. https://www.welt.de/politik/ausland/article204180224/Ukraine-Gipfel-in-Paris-Wir-haben-heute-die-Zeit-des-Stillstands-ueberwunden.html, abgerufen am 11. März 2020).
Darüber hinaus leistet die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag der Bundesregierung umfassende Stabilisierungsarbeit in der Ukraine. Die GIZ ist einer der wichtigsten wirtschaftlichen Akteure in der Ukraine sowie auch in den von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten im Osten des Landes tätig (vgl. https://www.giz.de/de/leistungen/63804.html, abgerufen am 11. März 2020). Hierbei stellt sich die Frage, wie sich die von der Bundesregierung angestrebte Überarbeitung der Länderliste im neuen Konzept für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf die Fortführung des Stabilisierungsengagements der GIZ in der Ukraine auswirkt, wenn dies möglicherweise mit Statusveränderungen der bisherigen EZ-Partner einhergeht (vgl. https://www.evangelisch.de/inhalte/165891/12-02-2020/kurswechsel-entwicklungspolitik-zulasten-der-aermsten-befuerchtet, abgerufen am 11. März 2020).
Davon abgesehen bleibt nach Ansicht der Fragesteller die Beendigung des militärischen Konflikts im Donbass die wichtigste Voraussetzung für die nachhaltige wirtschaftliche Stabilisierung der Ukraine.
Angesichts dessen ist nach Ansicht der Fragesteller die SMM der OSZE weiterhin ein unverzichtbares Instrument ziviler Konfliktbearbeitung, um Fortschritte bei der politischen Konfliktlösung zu unterstützen, die Vertrauensbildung zwischen den Konfliktparteien zu stärken sowie der Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken entgegenzuwirken. Deshalb stellt die Fraktion DIE LINKE. in regelmäßigen Zeitabständen Anfragen an die Bundesregierung zur Konfliktentwicklung in der Ukraine (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/8129, 19/1366, 18/10010, 18/3770).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM teil, und wie viele davon sind derzeit in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt?
Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter hat aktuell Deutschland für die SMM in die folgenden Einsatzgebiete entsandt:
a) Kiew und Kharkiv,
b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,
c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
d) Odessa und Cherson
e) und in sonstige Einsatzstandorte?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen an der SMM insgesamt sowie an dem von Deutschland für die SMM sekundierten Personalkontingent?
Wie viele der aktuell an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über militärische Vorerfahrung?
Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 außerhalb des Expertenpools des Zentrums für internationale Friedenseinsätze (ZIF) für die SMM rekrutiert, und wie viele davon befinden sich aktuell im Einsatz (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Mit welchen Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die für die SMM eingesetzten OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter ohne militärische Vorerfahrung bzw. ohne hinreichende einschlägige Fachkenntnisse üblicherweise auf ihre Einsatztätigkeit vorbereitet?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Zugangsmöglichkeiten der OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter zu ihren Einsatzgebieten entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter durch wen an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb der Einsatzgebiete gezielt eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte erläutern)?
Wie viele Überprüfungsbesuche und Inspektionsbesuche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich Deutschland daran beteiligt?
Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, und in wie vielen Fällen wurden Aufklärungsdrohnen von wem im Verlauf des Jahres 2019 angegriffen oder aktiv gestört (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Wie viele Angehörige von bewaffneten Kräften beider Konfliktparteien (reguläre ukrainische Streitkräfte sowie paramilitärische Gruppen der abtrünnigen Donbass-Regionen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Positionsgefechten getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktparteien angeben, ggf. auch Schätzungen)?
Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bei Kampfhandlungen der Konfliktparteien getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktparteien und Geschlecht angeben)?
Wie viele verwundete Angehörige der ukrainischen Streitkräfte bzw. von ukrainischen Sicherheitskräften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 aus Mitteln des Bundeshaushalts in Deutschland medizinisch behandelt (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Wie viele verwundete Zivilistinnen und Zivilisten aus der Ukraine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 15. März 2019 aus Mitteln des Bundeshaushalts in Deutschland medizinisch behandelt (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Welche Vereinbarungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Konfliktparteien zur kampflinienüberschreitenden medizinischen Notfallversorgung bzw. humanitären Bergung von verwundeten Personen (Zivilbevölkerung sowie Angehörige bewaffneter Gruppen) getroffen, wie werden diese Vereinbarungen von den Konfliktparteien in der Praxis umgesetzt, wie viele verwundete Personen aus den abtrünnigen Donbass-Regionen konnten im Rahmen dieser Vereinbarungen aus den umkämpften Gebieten evakuiert werden, und wie viele von ihnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus Mitteln des Bundeshaushalts in Deutschland medizinisch behandelt (bitte erläutern)?
An welchen Abschnitten der militärischen Kontaktlinie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 in welchem Umfang Truppenentflechtungen vorgenommen und schwere Waffensysteme abgezogen?
In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Konfliktparteien an welchen Frontabschnitten ihr militärisches Personal verstärkt, zuvor abgezogene Waffensysteme zurückverlegt oder mit zusätzlichen schweren Waffensystemen verstärkt, und in welchem Ausmaß konnte die Situation um die Hotspots bewaffneter Zwischenfälle deeskaliert werden?
Welche Ortschaften haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 durch Frontbewegungen die militärische Kontrolle gewechselt, und welche Folgen haben sich daraus für die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Ortschaften ergeben?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der regulären Streitkräfte der Ukraine mit konventionellen Waffensystemen im Jahr 2019 entwickelt, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach Teilstreitkräften auflisten)?
Über wie viele Angehörige verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Nationalgarde, und für welche sonderpolizeilichen Aufgaben (Grenzsicherung, Terrorabwehr und Gefahrenabwehr für die innere Sicherheit) wurde sie im Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt?
Wann, und mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat die Bundespolizei im Jahr 2019 mit welcher Zielstellung Schulungsmaßnahmen für die ukrainische Nationalpolizei und Nationalgarde durchgeführt, und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe für die Ukraine getroffen (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)
In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen oder fremden nachrichtendienstlichen Quellen – welche NATO-Partner im Jahr 2019 welche Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten bzw. erläutern)?
Über wie viele Kämpfer und welche Ausstattung mit konventionellen Waffensystemen verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die paramilitärischen Kampfverbände in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und wie viele Angehörige der regulären Streitkräfte der Russischen Föderation oder von irregulären Spezialkräften russischer Herkunft sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig unter den Hoheitszeichen der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ bzw. unter fehlenden Hoheitszeichen in die paramilitärischen Formationen integriert, und welche militärischen Funktionen üben sie dort aus?
In welchem Umfang hat die Russische Föderation nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell welche schweren Waffensysteme an den westlichen Grenzabschnitten zur Ukraine disloziert, und in welcher Truppenstärke wird dort zum gegenwärtigen Zeitpunkt ggf. eine operative Sofortreserve in militärischer Einsatzbereitschaft gehalten?
In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung, ggf. auch aus eigenen oder fremden nachrichtendienstlichen Quellen, die Russische Föderation im Jahr 2019 welche Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die dortigen paramilitärischen Formationen geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten bzw. erläutern)?
Mit welchen Maßnahmen und mit wessen Unterstützung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/9403 der Aufbau von quasi-staatlichen Strukturen sowie eines professionellen Sicherheitsapparats und Militärapparats in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ weiter forciert (bitte erläutern)?
Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2019 die humanitäre Minenräumung und Kampfmittelräumung in der Ukraine unterstützt, und wo befanden sich die geografischen Dekontaminierungsschwerpunkte?
In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2019 finanzielle Mittel für die humanitäre Unterstützung der unmittelbar konfliktbetroffenen Zivilbevölkerung auf beiden Seiten der Kontaktlinie zur Verfügung gestellt, und welche internationalen Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den nicht regierungskontrollierten Gebieten der Ostukraine aktiv (vgl. Antwort zu den Fragen 32 und 33 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Welche Mittel wurden im Auftrag der Bundesregierung 2019 im Rahmen der Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) für die Ukraine verausgabt, und welche wesentlichen FZ-Vorhaben wurden damit realisiert (bitte nach FZ-Vorhaben, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?
Welche Mittel wurden im Auftrag der Bundesregierung 2019 im Rahmen der Technischen Entwicklungszusammenarbeit (TZ) für die Ukraine verausgabt, und welche wesentlichen TZ-Vorhaben wurden damit fortgeführt oder neu begonnen (bitte nach TZ-Vorhaben, Laufzeit, Standort und Finanzvolumen auflisten)?
Wie hat sich die Zahl der bei der GIZ in der Ukraine beschäftigten nationalen und internationalen Projektfachkräfte seit der letzten Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 b) auf Bundestagsdrucksache 19/9403 entwickelt?
Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute mit dem von der GIZ im Bereich Krisenbewältigung durchgeführten Projekt „Stärkung der sozialen Infrastruktur für die Aufnahme von Binnenflüchtlingen“ in der Ostukraine erzielt werden (vgl. Antwort zu Frage 38 d) auf Bundestagsdrucksache 19/9403, bitte erläutern)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die Einnahmen der kommunalen Haushalte in den regierungskontrollierten Verwaltungsgebieten der Oblaste Donezk und Luhansk entwickelt, und welche Maßnahmen waren hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich verantwortlich (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit den von der GIZ durchgeführten Projekten zur psychosozialen Betreuung von traumatisierten Menschen erzielt werden?
Wie viele Personen wurden im Rahmen des 2018 gestarteten Pilotprojekts mit dem Einsatz von Trauma-Hunden zu Hundeführerinnen und Hundeführern sowie zu Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ausgebildet, wie viele Therapiesitzungen konnten bislang durchgeführt werden, und wie ist es um die Laufzeit und Weiterfinanzierung des Projekts bestellt (vgl. Antwort zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Welche Projekte zur Prävention und Unterstützung von besonders konfliktbetroffenen Frauen und Mädchen als Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt werden von der GIZ aktuell in der Ukraine durchgeführt bzw. sind geplant (vgl. Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/9403)?
Mit welchen finanziellen Mitteln hat das Auswärtige Amt im Jahr 2019 friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfen für die Ukraine weiter unterstützt bzw. erstmals bewilligt (vgl. Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 19/9403, bitte nach Projekt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?
Mit welchen finanziellen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Jahr 2019 die zivile Konfliktbearbeitung, den innerukrainischen Dialog und den Wiederaufbau von sozialen Infrastrukturen in der Ukraine unterstützt, und welche neuen Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das laufende Jahr geplant (vgl. Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 19/9403, bitte nach Projekt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?
Mit welchen finanziellen Mitteln hat das Auswärtige Amt im Jahr 2019 die Arbeit des OSZE-Projektkoordinators für die Ukraine unterstützt?
Welche Umsetzungsergebnisse konnten bislang nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Einhaltung des Waffenstillstands in der Ostukraine erreicht werden, der auf dem Pariser N4-Gipfel im Dezember 2019 erneut bekräftigt wurde?
In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Konfliktparteien den auf dem Pariser N4-Gipfel im Dezember 2019 verabredeten gegenseitigen Austausch von Gefangenen tatsächlich durchgeführt, wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) oder Zivilpersonen werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. immer noch von wem festgehalten bzw. sind nach einem durchgeführten Gefangenenaustausch neu in Haft geraten?
Welche konkreten Umsetzungsschritte haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang unternommen, um die auf dem Pariser N4-Gipfel im Dezember 2019 verabredete Etablierung von drei weiteren entmilitarisierten Sicherheitszonen vorzunehmen sowie zusätzliche sichere Übergangspunkte für die Bevölkerung an der Frontlinie einzurichten?
Welche konkreten Schritte haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang unternommen, um die auf dem Pariser N4-Gipfel im Dezember 2019 getroffenen Vereinbarungen zur humanitären Minenräumung umzusetzen?
In welcher Weise ist die US-Regierung in die Vorbereitungen des Pariser N4-Gipfels im Dezember 2019 eingebunden gewesen, bzw. worüber hat sich die Bundesregierung im Vorfeld mit der US-Regierung politisch abgestimmt (bitte erläutern)?
Wie ist der aktuelle Stand bei dem am 4. Oktober 2018 von der Werchowna Rada (ukrainisches Nationalparlament) für ein Jahr verlängerten Sonderstatusgesetzes für die Ostukraine, welche konkreten Sonderrechte sind darin festgeschrieben, und welche diesbezüglichen Umsetzungsfortschritte konnten hierbei im Jahr 2019 erzielt werden (vgl. Antwort zu Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 19/9403, bitte erläutern)
Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen auf dem Pariser N4-Gipfel im Dezember 2019 erzielt werden, um die gegensätzlichen Positionen der Konfliktparteien über eine Föderalisierung des Staatsaufbaus der Ukraine sowie zu der bereits im politischen Teil der Minsk-II-Vereinbarungen vorgesehenen Durchführung von Lokalwahlen in den abtrünnigen Donbass-Regionen nach ukrainischem Recht weiter anzunähern, und durch wen wurden ggf. etwaige Lösungsfortschritte blockiert (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/ukrainekonflikt-gipfel-105.html, abgerufen am 12. März 2020; bitte erläutern)?
Welchen eigenen Lösungsansatz verfolgt die Bundesregierung innerhalb des N4-Formats im Hinblick auf die umstrittene Statusfrage für die Ostukraine, und mit welchen Partnern hat sie sich hierüber in der Vergangenheit ausgetauscht oder abgestimmt (bitte erläutern)?
Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung bislang für die Durchführung des nächsten N4-Gipfels getroffen, und welche Personalressourcen sind in welchen Bundesministerien für die Konfliktvermittlung und die Konfliktbearbeitung des Ukraine-Konflikt insgesamt vorhanden (bitte unter Angabe der Organisationseinheit ausführen)?
Wie ist der aktuelle Stand zur Fortführung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine im Rahmen des überarbeiteten Konzepts für die EZ und der neuen Länderliste, welchen künftigen Partnerstatus soll die Ukraine darin bekommen, und welche entwicklungspolitischen Schwerpunktthemen will die Bundesregierung künftig in der EZ mit der Ukraine verfolgen (bitte erläutern)?