Unterstützung der „Reform des Sicherheitssektors“ zur Grenzüberwachung in Tunesien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2016 hat die Europäische Union (EU) ein Treuhandfondsprogramm zur „Reform des Sicherheitssektors und der integrierten Grenzverwaltung“ in Tunesien verabschiedet (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-reg-07.pdf). Ein Jahr später billigte der tunesische Präsident eine „nationale Strategie zur Grenzsicherheit“. Ein hierzu begonnenes „Unterstützungsprogramm für die Integrierte Grenzverwaltung“ (IBM Tunesien) der EU, das auch die internationale Zusammenarbeit fördern soll, wird durch das Internationale Zentrum für migrationspolitische Entwicklung (ICMPD) aus Österreich umgesetzt (vgl. https://www.icmpd.org/fileadmin/user_upload/IBM_Tunisia_Factsheet_EN-Dec_2017.pdf). Hinsichtlich der Landgrenzen hat die Organisation unter anderem drei Lagezentren bei der Nationalgarde eingerichtet.
Auch die Bundesregierung unterstützt seit 2015 die Reform des Sicherheitssektors in Tunesien (Bundestagsdrucksache 19/6338, Antwort zu den Fragen 6 und 7). Die Anstrengungen basieren auf einem „breiten Ansatz, […] der auf zivile, militärische und polizeiliche Maßnahmen angelegt ist“ und werden im „G7 plus“-Rahmen mit den G7-Staaten, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz, Spanien, der Türkei und den Vereinten Nationen abgestimmt.
Das Bundesministerium der Verteidigung beschloss 2015 eine Militärhilfe im Wert von 1,2 Mio. Euro für ein Trockendock, einen Schlepper, fünf Unimog-Fahrzeuge, 700 Doppelfernrohre und 3000 Helme für das tunesische Militär, vorher hatte Deutschland bereits Schnellboote und 300 Lastwagen an Tunesien geliefert und fast 400 tunesische Soldaten in Deutschland ausgebildet („Tunesien erhält Ausrüstung aus dem Arsenal“, www.kn-online.de vom 29. Juli 2015).
Zu den deutschen Maßnahmen gehören auch „polizeiliche und militärische Fähigkeitssteigerungen im Bereich Grenzmanagement“. Im Rahmen der militärischen „Ertüchtigungsinitiative“ hat das Bundesministerium der Verteidigung das tunesische Militär in zwei Projekten mit einer „Schenkungsvereinbarung“ zum Aufbau einer „ortsfesten elektronischen Grenzüberwachungsanlage“ begünstigt (Bundestagsdrucksache 19/989). Die Anlage wurde vom Rüstungskonzern Airbus installiert (Bundestagsdrucksache 18/9262, Antwort zu Frage 24; Bundestagsdrucksache 18/8815, Antwort auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu; Bundestagsdrucksache 19/28, Antwort auf die Schriftliche Frage 31 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber).
Weitere Unterstützung im Bereich des Grenzmanagements erhielten das tunesische Innen- und Transportministerium in einem „Informationsaustausch zu Körperscannern“ durch die Bundespolizei (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort zu Frage 8). Derzeit führt die Bundespolizei mit drei Einsatzkräften ein nicht näher bezeichnetes „Bilaterales Projekt“ in Tunesien durch (Bundestagsdrucksache 19/12554, Antwort zu Frage 2). Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beauftragt, zugunsten der Polizei Tunesiens die „systemtechnischen Voraussetzungen“ für die Verbesserung des bereits vorhandenen Fingerabdrucksystems (AFIS) zu schaffen. Das BKA hat hierfür IDEMIA beauftragt (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort zu Frage 13). Die französische Firma übernahm auch die Einweisung in die Nutzung der 100 gelieferten mobilen Fingerabdruckgeräte und Handflächenscanner.
Zur von der EU geförderten „Reform des Sicherheitssektors und der integrierten Grenzverwaltung“ gehören auch Maßnahmen an den Seegrenzen (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-reg-07.pdf). Das italienische Innenministerium installiert hierzu ein „Integriertes Meeresüberwachungssystem“ (ISMariS) in Tunesien.
Italien knüpft dabei an eine frühere Initiative an, mit der die Überwachung des Seeverkehrs und „Migrationssteuerung, einschließlich der Bekämpfung von Migrantenschmuggel“ durch die Küstenwache und die Seegarde verbessert werden sollte. Neben der Beschaffung entsprechender Technik (AIS-Empfänger, thermisch-optronische Sensoren, Radargeräte sowie Führungs- und Leitsysteme) soll ISMariS ein „Küstenüberwachungsnetz“ errichten, enthalten ist außerdem ein dreijähriger Wartungsvertrag für das System. Hauptsächlicher Partner sind das Innenministerium und die Behörde für Seegrenzen (Garde Nationale Maritime) in Tunesien, die bereits eine Lieferung von Patrouillenbooten vom italienischen Innenministerium erhielt. Weitere Projektbeteiligte sind die Generaldirektion für IT-Management, die technischen Dienste der Nationalgarde, die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation, das Verteidigungsministerium sowie die Marine.
ISMariS soll zudem die „operative Zusammenarbeit“ zwischen Tunesien und Italien, anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der EU-Grenzagentur Frontex und ihrem EUROSUR-System verbessern.
Neben Algerien und Libyen überwacht Frontex auch die Küstenregionen vor Tunesien mit optischen und Radar-Satelliten (Antwort der EU-Kommission auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Sabine Lösing vom 5. September 2018, E-003212/2018). Die Dienste erfolgen auf Basis von Risikoanalysen im Rahmen der „EUROSUR Fusion Services“, die zu überwachenden Gebiete werden zur Unterstützung der „strategischen und operativen Bewertung von illegaler Migration“ festgelegt. Sie können von den nationalen Frontex-Koordinierungszentren der Mitgliedstaaten oder vom Frontex-Referat für Risikoanalyse (RAU) angefordert werden.
In den letzten Jahren arbeitet Frontex an der Verbesserung und Ausweitung des Monitorings im „Grenzvorbereich“ der Europäischen Union („Large Area Pre-Frontier Monitoring“).
Tunesien soll sich dem „Seahorse-Netzwerk Mittelmeer“ anschließen, über das EU-Mittelmeeranrainer Informationen zu sicherheitsrelevanten Vorfällen austauschen (Antwort der EU-Kommission auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Sabine Lösing vom 30. März 2017, E-000223/2017). Neben Algerien und Ägypten beteiligt sich das Land nach Auskunft der EU-Kommission „bereits auf regionaler Ebene“ an dem Netzwerk. Frontex soll „Seahorse Mittelmeer“ mit dem Einspeisen von „regelmäßigen Überwachungs- und Kontrolldaten“ unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Ist es der Bundesregierung möglich, ihre finanzielle Unterstützung seit 2016 für Projekte in Tunesien für die Organisationen ICMPD, UNHCR, IOM, UNODC, Welternährungsprogramm, Weltgesundheitsorganisation, Tunesischer Roter Halbmond, Dänischer Flüchtlingsrat und Enfants de la lune auszuweisen und auch die einzelnen Projekte anzugeben?
Mit welchen Schulungen, Ausbildungsmaßnahmen oder Beratungen und mit welchen Materialhilfen hat die Bundesregierung (auch durch ihre Geheimdienste, die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit oder die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk) die Reform des Sicherheitssektors in Tunesien unterstützt, bzw. welche Änderungen haben sich seit Beantwortung der Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/989 und 19/6338 ergeben?
a) Worum handelt es sich bei dem „Bilateralen Projekt“, das die Bundespolizei mit drei Einsatzkräften in Tunesien durchführt, und wer wird davon adressiert (Bundestagsdrucksache 19/12554, Antwort zu Frage 2)?
b) Für welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung das ICMPD-Projekt zur „integrierten Grenzverwaltung“ in Tunesien, dessen Ziel mit „Verhinderung irregulärer Migration“ angegeben wird (https://www.icmpd.org/news-centre/news-detail/project-news-icmpd-and-germany-sign-agreement-in-support-of-icmpd-project-in-tunisia/), mit 1,5 Mio. Euro (bitte angeben, welche Kapazitäten der „für die Grenzkontrolle und -überwachung zuständigen tunesischen Behörden“ gestärkt werden sollen)?
c) Worum handelt es sich bei dem UNODC-Projekt, an dem Deutschland mit der „Einrichtung einer dezentralen Dokumentenbetrugseinheit“ beteiligt ist (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-reg-05.pdf), und welche „Ausbildung und Ausrüstung“ haben welche Behörden der tunesischen Polizei bereitgestellt?
Mit welchen Behörden nimmt die Bundesregierung an Arbeitsgruppen oder Netzwerken zur „integrierten Grenzverwaltung“ in Tunesien teil, und welche werden von ihren Behörden geleitet?
Inwiefern ist der „Planungs- und Abstimmungsprozess“ zur weiteren Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes sowie der Bundespolizei mit tunesischen Behörden mittlerweile abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 19/10020, Antwort zu Frage 10), und wie soll demnach mit Grenz- und Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität kooperiert sowie der Aufbau von Grenz- und Küstenwachen unterstützt werden?
Worum handelt es sich bei dem „Erfassungssystem“, dessen Aufbau die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei einem Besuch in Tunesien versprochen hatte (vgl. „Gemeinsam gegen illegale Migration“, www.bundeskanzlerin.de vom 3. März 2017; bitte Hersteller und Produkt bezeichnen), und wer hat dieses installiert?
Welche Kosten entstanden dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. dem Bundeskriminalamt bei der Verbesserung des Fingerabdrucksystems der tunesischen Kriminalpolizei, und welche Gelder hat die französische Firma IDEMIA hierfür erhalten (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 12)?
Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, ob die Ausbildung tunesischer Ermittler zu „Grundsätze[n] der Überwachung der Telekommunikation als Instrument der Ermittlungen im Internet“ durch das Bundeskriminalamt auch gegen politisch missliebige Bewegungen oder zur Migrationskontrolle genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 9)?
Welche Projekte hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6338 im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative in Tunesien durchgeführt, wie hoch ist das Budget, und wer sind die lokalen Partner bei den jeweiligen Projekten?
a) Welche Kosten sind für die bisherigen Projekte der „Ertüchtigungsinitiative“ entstanden (bitte aufschlüsseln), und wer erhielt entsprechende Finanzmittel?
b) Inwiefern wird die „ortsfeste elektronische Grenzüberwachungsanlage“ nach Kenntnis der Bundesregierung von den tunesischen Partnern tatsächlich genutzt, bzw. welche Verbesserungsmöglichkeiten sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
c) Wie viele mobile und stationäre optische Sensoren, Radaranlagen oder sonstige Überwachungstechnik wurden im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ geliefert, und inwiefern stammen diese sämtlich von der Firma Hensoldt oder auch von anderen Herstellern (vgl. https://twitter.com/TunisianSoldier/status/1226940330337021952)?
d) Hat die Bundesregierung im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ oder anderer Maßnahmen auch sondergeschützte Fahrzeuge geliefert (bitte Anzahl, Typ und Hersteller angeben), und falls ja, wie unterstützt sie deren Einsatzbereitschaft?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ auch den Aufbau von Ausbildungs- oder Schulungseinrichtungen für Militär, Gendarmerie oder Grenzpolizeien in Tunesien?
Verhindert die „Ertüchtigungsinitiative“ aus Sicht der Bundesregierung auch die irreguläre Migration, und welche Belege sind ihr hierfür bekannt? Welche Zahlen kennt die Bundesregierung zu irregulären Grenzübertritten aus Libyen (vgl. „Mixed Migration Routes and Dynamics in Libya in 2018“, UNHCR, Juni 2019)?
Welche polizeiliche und militärische Ausstattungs- und Ausbildungshilfe hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6338 in Tunesien durchgeführt, und welche weitere ist geplant?
Inwiefern ist das deutsche Pilotprojekt zur Einrichtung von Unterkünften und Kontrollräumen für die Nationalgarde in den tunesischen Regionen Jendouba, Kef und Kasserine mittlerweile abgeschlossen (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-reg-07.pdf)?
a) Wie fügt sich das Projekt in das EU-Treuhandfondsprogramm zur „Reform des Sicherheitssektors und der integrierten Grenzverwaltung“ in Tunesien ein?
b) Was ist damit gemeint, wenn der EU-Bericht von einer deutschen „Bereitstellung von Ausrüstung“ spricht, und von welchen Firmen wurde diese beschafft?
Ist der Bundesregierung bekannt, wo in Tunesien im Rahmen des EUTF-Programms Grenzkasernen und Kontrollräume errichtet und mit einem landesweiten Grenzsicherungssystem vernetzt werden, und inwiefern stehen diese Maßnahmen im Zusammenhang mit deutschen Projekten?
a) Welche Details kann die Bundesregierung zum deutschen „Kapazitätsaufbau und [zur] Ausrüstung für Dokumentensicherheit für die Grenzpolizei und andere Sicherheitsdienstleister“ in Tunesien mitteilen, der laut dem EU-Bericht mit Frankreich, den Niederlanden, Italien und der Schweiz koordiniert ist (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-reg-07.pdf)?
b) Welches „Programm zum Aufbau von Kapazitäten für biometrische Systeme“ führt Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung in Tunesien durch?
c) Welche derzeitigen Initiativen der USA und Japans sind der Bundesregierung derzeit zur „Reform des Sicherheitssektors und der integrierten Grenzverwaltung“ in Tunesien bekannt (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-reg-07.pdf)?
Ist die Regierung Tunesiens nach Kenntnis der Bundesregierung willens oder interessiert, eine Arbeitsvereinbarung oder ein Abkommen mit der EU-Kommission zum polizeilichen Austausch von Personendaten abzuschließen?
Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Projektes „EU4BorderSecurity“ zum „Kapazitätsaufbau bei den Grenzbehörden und im Bereich des Grenzmanagements“ in Tunesien durchgeführt (Bundestagsdrucksache 19/14276, Antwort zu Frage 6)?
Was ist der Bundesregierung über mittlerweile erfolgte oder geplante Aktivitäten im Rahmen des EU-Projektes „Euromed Police IV“ in Tunesien bekannt (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 17), wer führt diese durch, und wer wird damit adressiert? Welche Inhalte hatte der Workshop „Umgang mit Cyberkriminalität“, und welche Techniken wurden gelehrt?
Welche einzelnen Maßnahmen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Programmen „Support for integrated border management in Tunisia“ Phase I (Mai 2015 bis September 2018) und Phase II (Dezember 2018 bis Dezember 2019) für die Küstenwache durchgeführt, und inwiefern ist eine Fortsetzung geplant?
Welche Projekte hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6338 mit der tunesischen Küstenwache durchgeführt?
Welche nordafrikanischen Mittelmeerstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von der EU-Kommission in einem Papier zu nordafrikanischen „Ausschiffungszentren“ beschrieben (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/20180724_non-paper-regional-disembarkation-arrangements_en.pdf), das Internationale Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung (SAR-Übereinkommen) nicht ratifiziert, welche dieser Staaten haben keine Seenotrettungszone notifiziert, und welche verfügen nicht über eine Seenotrettungsleitstelle?
Hat Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung neben „mehreren Konventionen und Instrumente[n] des Menschenrechtsschutzes“ (Bundestagsdrucksache 19/6338, Antwort zu Frage 14) auch das SAR-Übereinkommen und das internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) unterzeichnet und setzt dieses wie vorgeschrieben um?
a) Welche Koordinaten einer (notifizierten oder nichtnotifizierten) tunesischen Seenotrettungszone sind der Bundesregierung bekannt?
b) Wo in Tunis befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die tunesische Seenotrettungsleitstelle (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu Frage 21), und welche Behörden sind für den Betrieb zuständig?
c) Hat Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung seine Seenotrettungsleitstelle über die IMO bekanntgegeben oder ist diese lediglich über nichtoffizielle Webseiten zu erfahren?
Auf welche Weise unterstützen die Europäische Union bzw. einzelne Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung tunesische Behörden in der Aufsicht über eine Seenotrettungszone, wozu auch die Bereitstellung einer Seenotrettungsleitstelle und entsprechender Ausrüstung gehört?
a) Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem zusammen mit italienischen Behörden installierten Überwachungssystem „ISMariS“, wer sind die Hersteller der einzelnen Komponenten, und über welche Fähigkeiten verfügt die Anlage?
b) Wie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, dass im Rahmen von „ISMariS“ oder der italienischen Initiative zur maritimen Überwachung „Integrated Sea Border Surveillance System in Tunisia“ auch Daten zwischen Tunesien und Italien oder anderen EU-Mitgliedstaaten getauscht werden sollen, und hierfür das EUROSUR-System bzw. Frontex genutzt werden sollen?
c) Welche nordafrikanischen Staaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand bereit erklärt, an „Seepferdchen Mittelmeer“ teilzunehmen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/MEMO_17_135), und welcher aktuelle Zeitplan existiert für deren Anbindung?
Für welche vulnerable Schutzsuchende (etwa politisch Verfolgte, LGBT-Personen) gilt Tunesien aus Sicht der Bundesregierung für eigene Staatsangehörige und Angehörige von Drittstaaten nicht als sicher (vgl. „Places of Safety in the Mediterranean: The EU’s Policy of Outsourcing Responsibility, Heinrich-Böll-Stiftung, Februar 2020)?
Inwiefern gehört Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung zum Grenzvorbereich der Europäischen Union, der mithilfe der Fusionsdienste von EUROSUR bzw. Frontex überwacht wird, und welche Aktionen oder Maßnahmen werden hierzu (mit oder ohne Zustimmung der Regierung) in Tunesien oder vor der Küste des Landes durchgeführt?
Auf welche Weise nehmen tunesische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung an den Datentausch-Projekten „gallant Phoenix“, „Vennlig“ oder „Shakara“ (vgl. Antwort der EU-Kommission vom 19. September 2017, E-004335/2017 sowie Project Sharaka, www.interpol.int) oder der „Operation Neptun“ von Interpol teil (vgl. INTERPOL-led Mediterranean operation closes ranks on foreign terrorist fighters, 13. Juli 2018, www.interpol.int)?
Welche Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der „informellen Mittelmeer-Kontaktgruppe“ teil („Pressemitteilung „EU-Innenministerinnen und -minister verstärken Kooperation mit Nordafrika“ des österreichischen Bundesministeriums für Inneres vom 14. September 2018), und welche Treffen der Gruppe haben seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5804, Antwort zu Frage 11, stattgefunden?
Welche Regierungen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „EU-Kooperationsplattform gegen Schleusungskriminalität in Tunesien“ teil, die von der EU-Kommission, von Europol und Frontex geleitet wird (Bundestagsdrucksache 19/3396, Antwort zu Frage 14), und welche Maßnahmen erfolgten oder erfolgen im Rahmen des Zusammenschlusses?
a) Welche Küstenwachen aus Drittstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung am jüngsten „European Coast Guard Functions Forum“ bei Frontex teilgenommen (https://twitter.com/frontex/status/1220007423567695873?s=11)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, wie Tunesien in die „Africa-Frontex Intelligence Community“ von Frontex eingebunden ist, und inwiefern erhalten auch Bundesbehörden hieraus generierte Informationen oder Analysen?
c) Auf welche Weise arbeiten die Beteiligten der Frontex-Mission „Themis“ nach Kenntnis der Bundesregierung mit Tunesien zusammen?