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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18505 - Förderung des Projektträgers "Bund für Soziale Verteidigung e.V." durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

24.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1850509.04.2020

Förderung des Projektträgers „Bund für Soziale Verteidigung e. V.“ durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“

der Abgeordneten Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Frank Pasemann, Johannes Huber, Nicole Höchst und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2015 startete das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ ), (www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html).

Im Januar 2020 gab das BFSFJ bekannt, dass die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestartet und ein Großteil der Bewilligungen für den Zeitraum 2020 bis 2023 abgeschlossen sei (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/bundesprogramm-startet-in-neue-foerderperiode/144400). Für das Jahr 2020 beträgt das Fördervolumen 115,5 Mio. Euro (ebd.). Somit sollen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland „mehr als 5000 Projekte und Maßnahmen realisiert werden, um Demokratie zu fördern, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen“ (ebd.).

Der Projektträger „Bund für Soziale Verteidigung e. V.“ (https://www.soziale-verteidigung.de/ueber-uns/) rief im Rahmen des Projektes „Love-Storm“ für den 23. Februar 2020 einen „Aktionstag für ein #NetzohneHass“ (https://love-storm.de/aktionstag-hass-loeschen/ und https://love-storm.de/impressum/) aus. Die Finanzierung des Projektträgers lief über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (https://www.demokratie-leben.de/modellprojekte/staerkung-des-engagements-im-netz-gegen-hass-im-netz.html) in der ersten Förderperiode 2015 bis 2019 ab. Im Jahr 2017 erhielt der Projektträger „Bund für Soziale Verteidigung e. V.“ für das Projekt „Love-Storm – Gemeinsam gegen Hass im Netz“ eine Förderung von 130.000 Euro (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901012.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hat die Bundesregierung den „Bund für Soziale Verteidigung e. V.“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bis 2019 unterstützt, und wenn ja, wie hoch waren die Fördersummen?

2

Fördert die Bundesregierung den „Bund für Soziale Verteidigung e. V.“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Jahr 2020 bzw. in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (vgl. Vorbemerkung)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einhaltung ihrer Neutralitätspflicht, wenn es in den Aufrufen des von der Bundesregierung finanziell geförderten Projektes (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Zusammenhang mit der AfD heißt, es ist Zeit für einen „Großputz“ (https://love-storm.de/aktionstag-hass-loeschen/)?

4

Hat die Bundesregierung geprüft, ob geförderte Plattformen und Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur Gewalt an Andersdenkenden aufrufen?

Wenn ja, welche Ergebnisse zeitigte diese Überprüfung, und welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht die Bundesregierung daraus für die finanzielle Förderung dieser Plattformen und Projekte?

Berlin, den 27. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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