Pandemie-Anleihen als moralisches Dilemma
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Norbert Kleinwächter, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, René Springer, Dr. Harald Weyel, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Weltbank hat 2016 mit der Pandemic Emergency Financing Facility (PEF) ein neues Instrument zur finanziellen Hilfe für Entwicklungsländer im Fall von Pandemieausbrüchen geschaffen (https://www.worldbank.org/en/topic/pandemics/brief/pandemic-emergency-financing-facility und https://www.worldbank.org/en/topic/pandemics/brief/fact-sheet-pandemic-emergency-financing-facility). Dies erfolgte unter dem Eindruck des Ebola-Ausbruchs in Westafrika in 2014 (ebd.).
Die PEF ist ein Finanzierungsinstrument mit zwei Komponenten: Einer Bargeldkomponente, mit der Mittel für bedürftige Länder schnell freigegeben werden und einer Versicherungskomponente, mit der größere finanzielle Mittel bei einem „Worst-Case-Szenario“ bereitgestellt werden (https://www.worldbank.org/en/topic/pandemics/brief/fact-sheet-pandemic-emergency-financing-facility sowie Bundestagsdrucksache 19/17308, Antwort auf die Schriftliche Frage 114 der Abgeordneten Eva-Marie Schreiber). Für die Bargeldkomponente wurden durch Deutschland 50 Mio. Euro bereitgestellt (ebd.). Bei der Versicherungskomponente werden durch die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) sehr hoch verzinste Anleihen ausgegeben, welche institutionelle Investoren wie Pensionsfonds erwerben (ebd.). Die hohen Zinsen werden durch die Geberländer Deutschland und Japan finanziert. Deutschland zahlt hier über fünf Jahre jeweils 5 Mio. Euro (2017 bis 2021, siehe Bundestagsdrucksache 19/17308). Die Pandemie-Anleihen werden beim Eintritt bestimmter Bedingungen, wie etwa einer bestimmten Pandemieausbruchsgröße, Ausbreitung oder Ausbruchswachstum, ganz oder teilweise nicht zurückgezahlt. Diese nicht zurückgezahlten Mittel stehen dann als Hilfe für die pandemiebetroffenen Entwicklungsländer zur Verfügung, vgl. zum Ganzen die oben verlinkte Internetseite der Weltbank und Bundestagsdrucksache 19/17308, Antwort auf die Schriftliche Frage 114 der Abgeordneten Eva-Marie Schreiber.
Die Voraussetzungen für den tatsächlichen Eintritt des Versicherungsfalles sind sehr umfassend und komplex, so soll der Wertpapierprospekt 386 Seiten umfassen (Buchter, H., Wetten gegen die Seuche, in DIE ZEIT vom 20. Februar 2020, https://www.zeit.de/2020/09/pandemien-finanzwetten-investoren-coronavirus-weltbank), und lassen wohl Schutzlücken zu. Jedenfalls waren im Jahr 2019 die Bedingungen für eine Ausschüttung an die Demokratische Republik Kongo aufgrund des Ebola-Ausbruchs mit mehr als 1 800 Toten nicht erfüllt, denn in den Nachbarländern gab es nicht genügend Seuchentote (Blume, J., Herz, C., Umstrittene Wette gegen die Pandemie in Handelsblatt vom 4. März 2020, https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/coronavirus-umstrittene-wette-gegen-die-pandemie/25604278.html?ticket=ST-904992-YnT15gnA9oxjxDar30jg-ap1, und Buchter, H., Wetten gegen die Seuche, in DIE ZEIT vom 20. Februar 2020, https://www.zeit.de/2020/09/pandemien-finanzwetten-investoren-coronavirus-weltbank). Die Pandemie-Anleihen der Pandemie Emergency Financing Facility werden teilweise sehr kritisch gesehen, so durch Experten wie Larry Summer, Olga Jonas (Blume, J., Herz, C., Umstrittene Wette gegen die Pandemie in Handelsblatt vom 4. März 2020, https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/coronavirus-umstrittene-wette-gegen-diepandemie/25604278.html?ticket=ST-904992-YnT15gnA9oxjxDar30jg-ap1) und Bodo Elmers (https://www.zeit.de/2020/09/pandemien-finanzwetten-investoren-coronavirus-weltbank).
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt – März 2020 – ist es nach Ansicht der Fragesteller noch nicht sicher, ob und in welcher Höhe es aufgrund der Corona-Pandemie zu Ausschüttungen an pandemiebetroffene Entwicklungsländer kommen wird, es ist aber nach Einschätzung der Fragesteller davon auszugehen, dass entsprechende Bedingungen wie das exponentielle Wachstum und die Fallzahlen in bestimmten Ländern erfüllt sind und es daher zu Auszahlungen kommen wird.
Auch wenn es nun nach Ansicht der Fragesteller voraussichtlich über den PEF zu Auszahlungen an von der Corona-Pandemie betroffene Entwicklungsländer kommen wird, verbleiben aus Sicht der Fragesteller grundsätzliche ethische Bedenken, ob eine Pandemiehilfe über ein solch ambivalentes, kompliziertes und intransparentes Finanzprodukt erfolgen sollte.
Mit Blick auf die aktuellen Umstände besteht seitens der Fragesteller bereits jetzt Einverständnis mit einer Verlängerung der Beantwortungsfrist (§ 104 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – GO-BT).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welcher konkreten Höhe hat die Bundesregierung die Weltbank hinsichtlich der Pandemie Emergency Financing Facility (Versicherungskomponente) bzw. der sogenannten Pandemie-Anleihen über die bekannten 25 Mio. Euro im Zeitraum von 2017 bis 2021 hinaus mitfinanziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte detailliert aufführen)?
Inwieweit wird die durch Deutschland mit 50 Mio. Euro finanzierte Bargeldkomponente der Pandemie Emergency Financing Facility (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Kenntnis der Bundesregierung noch durch weitere Länder mitfinanziert (bitte detailliert aufführen)?
In welcher Form und in welcher konkreten Höhe erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine mittelbare Finanzierung der Pandemie Emergency Financing Facility über die Weltbank und ihre Tochterorganisationen wie die International Development Association (https://www.worldbank.org/en/topic/pandemics/brief/fact-sheet-pandemic-emergency-financing-facility; bitte auch eine mögliche mittelbare Finanzierung über Beiträge zur Weltbank und IDA erläutern)?
Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Geberländer finanzierten Verzinsungen der ausgegebenen Anleihen (bitte differenziert zur jährlichen Verzinsung für die jeweiligen Anleihen angeben)?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den wohl in das Finanzierungsinstrument des PEF eingebundenen SWAPS (https://www.worldbank.org/en/topic/pandemics/brief/fact-sheet-pandemic-emergency-financing-facility), und wie werden diese finanziert (bitte detailliert erläutern)?
Aus welchen konkreten Positionen in den Haushaltplänen des Bundes für 2017 bis 2020 sind bzw. sollen jeweils die unmittelbaren und mittelbaren Finanzierungsbeiträge im Zusammenhang mit dem PEF bzw. den sogenannten Pandemie-Anleihen erfolgt bzw. erfolgen (bitte die entsprechenden Haushaltsmittel einzeln ausweisen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Beschränkungen für inländische Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerke für den Erwerb von Pandemie-Anleihen und insbesondere Wertpapieren der Pandemie Emergency Financing Facility, und wenn ja, wie sind diese Beschränkungen konkret ausgestaltet?
Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung inländische Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen, Versorgungswerke an Pandemie-Anleihen und insbesondere Wertpapieren der Pandemie Emergency Financing Facility beteiligt, bzw. in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Anteile erworben?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Pandemie-Anleihen nach der Konzeption sinnvoll, wenn nach deren Bedingungen erst bestimmte Grenzwerte wie die Ausbreitung und Dauer der Epidemie überschritten sein müssen (vgl. den geschilderten Fall Ebola in der Vorbemerkung der Fragesteller), dann aber eben wegen des Zeitablaufs gerade keine frühzeitige Eindämmung der Pandemie mehr möglich ist?
Ist es zutreffend, dass die Pandemie Emergency Financing Facility (Versicherungskomponente) auf eine Initiative Deutschlands und Japans zurückgeht (Blume, J., Herz, C., Umstrittene Wette gegen die Pandemie in Handelsblatt vom 4. März 2020, https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/coronavirus-umstrittene-wette-gegen-die-pandemie/25604278.html?ticket=ST-904992-YnT15gnA9oxjxDar30jg-ap1), und in welcher konkreten Form ist dies erfolgt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik zu den Pandemie-Anleihen der Pandemie Emergency Financing Facility wie sie von Larry Summer, Olga Jonas (Blume, J., Herz, C., Umstrittene Wette gegen die Pandemie in Handelsblatt vom 4. März 2020, https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anleihen/coronavirus-umstrittene-wette-gegen-die-pandemie/25604278.html?ticket=ST-904992-YnT15gnA9oxjxDar30jg-ap1) und Bodo Elmers (Buchter, H., Wetten gegen die Seuche, in DIE ZEIT vom 20. Februar 2020, https://www.zeit.de/2020/09/pandemien-finanzwetten-investoren-coronavirus-weltbank) geäußert wurden?
Hat die Bundesregierung hinsichtlich der Pandemie-Anleihen bzw. der Pandemie Emergency Financing Facility (Versicherungskomponente) den Deutschen Ethikrat (https://www.ethikrat.org/) oder ähnliche Institutionen konsultiert bzw. ist dieses noch beabsichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung aktuell das Konzept der Pandemie-Anleihen bzw. der Pandemie Emergency Financing Facility (Versicherungskomponente) in ethischer Hinsicht sowie die Verwendung deutscher Steuermittel für diese Zwecke, und welche konkreten Konsequenzen werden daraus gezogen?