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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Social-Media-Blockierungen des Parlamentarischen Staatssekretärs bei dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Marco Wanderwitz

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

30.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1852614.04.2020

Social-Media-Blockierungen des Parlamentarischen Staatssekretärs bei dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Marco Wanderwitz

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der neue Ostbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz fiel in den ersten Tagen seiner Amtszeit vor allem durch das Blockieren (Rechtsradikale konsequent blockieren, [online] Nordkurier, abrufbar unter: https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/rechtsradikale-konsequent-blockieren-1238389402.html [abgerufen am 3. März 2020]) von Followern auf Twitter auf (https://twitter.com/wanderwitz). Nach der Schriftlichen Frage der Abgeordneten Joana Cotar an die Bundesregierung, warum und wie viele politisch andersdenkende Nutzer Staatssekretär Marco Wanderwitz schon blockiert habe, erfolgte die schlichte Umdeklarierung seines bis dahin offiziellen Twitter-Profils auf „privat“ (AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cotar: Nach Anfrage wegen Blockens von Followern: Ostbeauftragter Wanderwitz ändert Twitter-Profil – AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, [online] abrufbar unter: https://www.afdbundestag.de/cotar-nach-anfrage-wegen-blockens-von-followern-ostbeauftragter-wanderwitz-aendert-twitter-profil/ [abgerufen am 2. März 2020]). Dort heißt es ab jetzt: „Meine Tweets/Meine Meinung“ (https://twitter.com/wanderwitz).

Da sich ein Teil der Kommunikation auf dem Twitter-Profil jedoch auf das Amt und die Amtsausübung des Parlamentarischen Staatssekretärs bei dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie und des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer bezieht (ebd.), ist dieser nach Auffassung der Fragesteller als „öffentliche Einrichtung“ zu betrachten und somit allen Bürgern zugänglich zu halten. Ausgenommen sind hiervon dann nach vertretener Rechtsauffassung lediglich Nutzer, von denen straftatrelevante Äußerungen ausgegangen sind (Magazin pressesprecher, Warum Politiker Follower nicht blockieren dürfen, [online] abrufbar unter: https://www.pressesprecher.com/nachrichten/warum-politiker-follower-nicht-blockieren-duerfen-843911806 [abgerufen am 3. März 2020]).

Die überwiegende Zahl der von dem Parlamentarischen Staatssekretär bei dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Marco Wanderwitz blockierten Nutzer wurde nach Wahrnehmung der Fragesteller zu einem Zeitpunkt geblockt, als sein Profil noch nicht in „privat“ umgeschrieben wurde (https://www.afdbundestag.de/cotar-nach-anfrage-wegen-blockens-von-followern-ostbeauftragter-wanderwitz-aendert-twitter-profil/). Nach Ansicht der Fragesteller, den Kommentaren auf seinem Twitter-Profil und seinen eigenen Ausführungen folgend (https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/rechtsradikale-konsequent-blockieren-1238389402.html), soll das Umdeklarieren des Profils von „öffentlich“ auf „privat“ lediglich dazu dienen, sich gegen juristische Maßnahmen zu schützen und die zuvor blockierten Nutzer nicht mehr de-blockieren zu müssen. Als Ostbeauftragter und somit Mitglied der Bundesregierung übt Marco Wanderwitz nach Ansicht der Fragesteller jedoch eine institutionelle Funktion aus und ist an entsprechende Verpflichtungen gebunden. Durch das unbegründete Sperren und Ausschließen von Followern beschneidet er, nach Meinung der Fragesteller, stattdessen die Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzer sowie deren Recht auf öffentliche Teilhabe.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 19/17407, es handele sich um einen „privaten Account“, ist nach Auffassung der Fragesteller eine reine Schutzbehauptung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich kein Teil der Kommunikation des Twitter-Accounts des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz (https://twitter.com/wanderwitz) auf das Amt und die Amtsausübung bezieht?

2

Wurde der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz über die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 19/17407 informiert, und wenn ja, wann, und in welcher Form das erste Mal?

3

Seit wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Twitter-Profil des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz (https://twitter.com/wanderwitz) „privat“?

4

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das unterscheidende Merkmal zwischen einem Profil der Bundesregierung und einem privaten Profil bei der Profilbeschreibung „MdB @cducsubt. Parlamentarischer Staatssekretär. Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, die großartig sind! Meine Tweets/meine Meinung“?

5

Aus welchem Grund blockierte der neue Ostbeauftragte, Marco Wanderwitz, nach Kenntnis der Bundesregierung gruppenbezogen andere Nutzer (z. B. praktisch alle AfD-Bundestagsabgeordneten, Quelle: Recherche der Fragesteller), politisch andersdenkende Twitter-Nutzer (https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/rechtsradikale-konsequent-blockieren-1238389402.html) auf seinem offiziellen Twitter-Account (https//twitter.com/wanderwitz) nach Recherchen der Fragesteller bis mindestens zum 14. Februar 2020 ohne mit diesen jemals in direktem Kontakt gestanden zu haben (https://twitter.comlJoanaCotar/status/1227327266813861894)?

6

Wie viele Nutzer hatte der neue Ostbeauftragte Marco Wanderwitz in seinen bis mindestens 14. Februar 2020 nicht privaten Profilen nach Kenntnis der Bundesregierung blockiert (bitte nach Plattform auflisten)?

7

Strebt die Bundesregierung an, dass ihr Ostbeauftragter Marco Wanderwitz für politisch Andersdenkende (weil angeblich „Rechtsradikale“, https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/rechtsradikale-konsequent-blockieren-1238389402.html), aber momentan blockierte Nutzer von Sozialen Medien (einschließlich Twitter, Facebook etc.), erreichbar bleibt, um legitime Anliegen und Meinungen über diese Plattformen austauschen zu können („Warum Politiker Follower nicht blockieren dürfen“: https://www.pressesprecher.com/nachrichten/warum-politiker-follower-nicht-blockieren-duerfen-843911806)?

8

Über welche Sozialen Medien steht der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz in seiner Funktion als Ostbeauftragter momentan mit der Öffentlichkeit in Kontakt?

9

Bei wie vielen seiner mindestens bis zum 14. Februar 2020 blockierten Nutzer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) vermutet der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtlich relevante Kommunikation, welche nach vertretener Rechtsauffassung eine Blockierung rechtfertigen würde (Magazin pressesprecher, Warum Politiker Follower nicht blockieren dürfen, [online] abrufbar unter: https://www.pressesprecher.com/nachrichten/warum-politiker-follower-nicht-blockieren-duerfen-843911806 [abgerufen am 3. März 2020])?

10

Wie viele andere Social-Media-Profile von Angehörigen der Bundesregierung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode von „öffentlich“ auf „privat“ umgestellt?

11

Bei wie vielen der von der Bundesregierung insgesamt blockierten Nutzer besteht eine begründete Vermutung strafrechtlich relevanter Aussagen (bitte nach Plattform und Anzahl aufschlüsseln)?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Notsituationen (z. B. Evakuierungen, Epidemien und Pandemien) auch blockierte Nutzer amtliche Informationen der Bundesregierung über Social-Media-Plattformen erhalten können?

Berlin, den 23. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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