Entwicklung der Gewalt in Partnerschaften
der Abgeordneten Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Frank Pasemann, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Nicole Höchst und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Partnerschaftliche Gewalt ist ein Phänomen, welches in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Laut der vom Bundeskriminalamt herausgegebenen Publikation „Partnerschaftsgewalt“, Kriminalstatistische Auswertung, Berichtsjahr 2018 (https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist die Zahl aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte wie Mord und Totschlag, Körperverletzung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution zwischen 2014 und 2018 um fast 12 Prozent gestiegen (Bundeskriminalamt, „Partnerschaftsgewalt“, Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2018, S. 4), die Dunkelziffer dürfte nach Ansicht der Fragesteller deutlich höher sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Plant die Bundesregierung, bei partnerschaftlicher Gewalt aufgrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Entwicklungen sowie aufgrund der Tatsache, dass 80,5 Prozent der erwachsenen Opfer Frauen sind (104 146 laut Bundeskriminalamt, „Partnerschaftsgewalt“, Kriminalstatistische Auswertung, Berichtsjahr 2018, S. 6, Link vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), gegenzusteuern, und wenn ja, inwiefern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Berichtes (Bundeskriminalamt, „Partnerschaftsgewalt“, Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2018, S. 7), dass bei den nichtdeutschen weiblichen Opfern an erster Stelle mit 13 Prozent vom Gesamtanteil als Herkunftsländer die Türkei und an dritter Stelle ein weiteres islamisches Land, nämlich Syrien mit 7 Prozent liegt, bei den nichtdeutschen männlichen Opfern Türken mit 17 Prozent wiederum an erster Stelle und Syrer an der vierten Stelle mit 6 Prozent ?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen (20 Prozent Frauen und 23 Prozent Männer aus islamischen Ländern) in Anbetracht dessen, dass 2015 laut der Studie „Wie viele Muslime leben in Deutschland?“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 31. Dezember 2015 zwischen 4,4 und 4,7 Millionen muslimische Männer und Frauen in Deutschland, also zwischen 5,4 und 5,7 Prozent der Gesamtbevölkerung Muslime waren (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/WorkingPapers/wp71-zahl-muslime-deutschland.pdf;jsessionid=0D6B62A11EE2A6CF566A8741ED5E43F1.internet531?__blob=publicationFile&v=12, S. 5)?
b) Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen geplant, um die nach Ansicht der Fragesteller hohen Opferzahlen zu reduzieren, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Zahl speziell muslimischer Tatverdächtiger zu verringern (17 Prozent aus der Türkei, 7 Prozent aus Syrien laut Bundeskriminalamt, „Partnerschaftsgewalt“, Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2018, S. 13)?
Plant die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass weitere Gewaltschutzambulanzen – oft erste Anlaufstellen für Opfer partnerschaftlicher Gewalt (siehe z. B.: https://www.dgrm.de/arbeitsgemeinschaften/klinische-rechtsmedizin/untersuchungsstellen/) – im ganzen Bundesgebiet geschaffen, ausgebaut und gefördert werden?
Sind seitens der Bundesregierung Opferschutzmaßnahmen im Allgemeinen und im Speziellen für Kinder geplant?
Wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung bei der zukünftigen Erstellung der Publikation „Partnerschaftsgewalt“ dafür Sorge tragen, dass auch bei den deutschen Opfern und Tatverdächtigen ein möglicher Migrationshintergrund beachtet wird?