Windenergieanlagen im Wald
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Marc Bernhard, Andreas Bleck, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die beschleunigte Umstellung Deutschlands auf erneuerbare Energien wie Windenergieanlagen (WEA) führt nach Ansicht der Fragesteller zu erheblichen Konflikten mit internationalen Naturschutzzielen wie dem Ausbau der Wälder und dem Erhalt der Artenvielfalt (Voigt et al. 2015; https://www.naturathlon.info/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript432.pdf#page=49, S. 43).
Deutschland hat z. B. gemäß des Übereinkommens von Rio de Janeiro (CBD, 1992; https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/naturschutz-biologische-vielfalt/biologische-vielfalt-international/uebereinkommen-ueber-die-biologische-vielfalt/) den Schutz der biologischen Vielfalt sicherzustellen.
Aufgrund der negativen ökologischen Umweltauswirkungen durch notwendige Abholzung für z. B. Zufahrtsstraßen und Stromanschlüsse sowie der Gefahr des Tötens von Vögeln, Fledermäusen und Insekten sind WEA nicht für Standorte im und um den Wald geeignet (https://www.morgenpost.de/ratgeber/article215706965/Die-Macht-der-in-Deutschland-fast-ausgerotteten-Fledermaus.html).
Ende 2015 waren in Deutschland fast 1 200 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,9 Gigawatt auf Waldflächen, meist Privatwald, im Einsatz (https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/FA-Wind_Analyse_Wind_im_Wald_06-2016.pdf, S. 7). 75 Prozent dieser Anlagen wurden in den vergangenen fünf Jahren errichtet (ebd.). WEA werden als die „wichtigste Stromquelle aller erneuerbaren Energieträger“ eingestuft (Zaspel-Heiters, 2015; BBSR-Analysen KOMPAKT 01/2014). Der durchschnittliche Flächenbedarf pro WEA liegt bei 0,5 bis 1 Hektar Wald. Zusätzlich zu der Windturbine wird der Wald durch Zuwegungen, Betonfundamente und Kabelverbindungen beeinträchtigt beziehungsweise zurückgedrängt.
Eine über 120 Meter hohe WEA erzeugt eine wechselnde Nennleistung von 0 bis 4,2 Megawatt (MW; Deutsche WindGuard 2018: Abbildung 1; https://www.windguard.de/Statistik-1-halbjahr-2018.html), was einer allgemeinen Energieproduktion von 0 MW bis über 20 MW pro km2 entspricht (http://www.windenergie-im-binnenland.de/flaechenverbrauch.php). In der Realität liegt die gemittelte Leistung bei ungefähr 25 Prozent der allgemeinen Energieproduktion der WEA, meist deutlich geringer, weil Elektrizität nur dann erzeugt wird, wenn der Wind weht.
Allein in Deutschland standen bis Ende Juni 2018 schon insgesamt 29 071 Inland-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 52 282 MW (52,3 TW), die gemäß des Bundesverbandes der Energiewirtschaften (BDEW) einen Anteil von 14,7 Prozent am Bruttostrom in Deutschland erzeugen (Deutsche WindGuard 2018: 1; https://www.windguard.de/Statistik-1-halbjahr-2018.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Windenergieanlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 über alle Waldbesitzarten errichtet (bitte nach Bundesländern und Jahr sowie Waldbesitzarten, Landeswald, Kommunalwald, Bundesforst und Privatwald auflisten)?
Wie viele WEA befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren bundesweit in der Planungsphase, beziehungsweise befinden sich noch in Genehmigungsverfahren, geordnet nach Jahr und Bundesland?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlich benötigte Waldverbrauchsfläche einer WEA, ohne Zuwegung und Anschlussstellen?
Welche Fahrtbreite beim Aufbau der Anlagen wird nach Kenntnis der Bundesregierung zur Errichtung und Anfahrt benötigt (bitte den zu befahrenden Kurvenradius zum Transport und die Aufbaufläche für Baukräne angeben)?
Wie berechnet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die benötigte Fläche für Anschlussbauten, z. B. Trafowerke bzw. Umspannwerke?
Welche Vogelarten wurden durch die Großrotorblätter in welchen Höhenstufen nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst?
Gibt es für diese Untersuchung nach Kenntnis der Bundesregierung Nennwerte?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestabstand von WEA zu Vogelhorsten?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich bedrohte Greifvogelarten erfasst?
Welche Vogelarten werden nach Kenntnis der Bundesregierung noch erfasst?
Wer ist für die Untersuchung der Standorte vor der Genehmigung der Anlage zuständig?
Welches fachlich qualifizierte Personal wird zur avifaunistischen Erfassung herangezogen?
Mit welchem zeitlichen Vorlauf bis zur Genehmigung des Baus wird die Erfassung nach Kenntnis der Bundesregierung erledigt, und wie häufig werden die Aufnahmen wiederholt?
Welche waldbewohnenden Fledermausarten wurden als Schlagopfer (Vogelschlagzahlen) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits registriert, gibt es dazu fachliche Erhebungen, wenn ja, aus welchem Jahr?
Wie viele Tonnen geschlagener und oder getöteter Insekten je Großwindenergieanlage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, hat die Bundesregierung Kenntnis von Erhebungen aus den Jahren 2015 bis 2019?
Welche Wirkung auf Vögel und Insekten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch für Menschen unhörbaren Infraschall beobachtet?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Absicherungsmöglichkeiten für den Waldbesitzer beim Bau von WEA gegen auftretende bzw. möglicherweise erzeugte Waldbrände (exemplarisch https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/unterschaetzte-gefahr-jeden-monat-geraten-zehn-windturbinen-in-brand/)?
Wie groß und in welchem Raster wird nach Kenntnis der Bundesregierung Löschwasser in Waldbereichen vorgehalten, gibt es bundesweit unterschiedliche Vorgaben in den einzelnen Bundesländern oder sogar Gemeinden bzw. Kreisen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung modellhafte Pläne zum Löschen von durch WEA im Wald erzeugte Brände, die mit den örtlichen Wehren geübt bzw. trainiert werden?
Über welche technische Ausrüstung für den Löscheinsatz müssen die örtlichen Feuerwehren nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen?
Wie wird der Rückbau der Anlagen nach Kenntnis der Bundesregierung genau ausgeführt, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit ausreichend Unternehmen, die das Recycling der Rotorblätter übernehmen können (bitte Unternehmen, Kapazität, Leistungsvermögen nennen)?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Betonfundamente restlos aus dem Wald entfernt?
Wozu werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Betonfundamente weiter verwertet?
Innerhalb welcher Frist müssen nach Kenntnis der Bundesregierung WEA-Betreiber die abgeschriebenen Anlagen zurückbauen?
Welche Behörde prüft den ordnungsgemäßen Rückbau und die Einhaltung der Rückbaufristen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Zufahrtsstraßen rückgebaut?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landesforstbetriebe und Bundesforstbetriebe Konzepte zum Rückbau vorgelegt?
Wenn ja, wie hat der Rückbau dann zu erfolgen?
Wie berechnet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigung bzw. Pachtzahlung für den einzelnen Waldbesitzer (wenn möglich nach WEA-Betreiber auflisten)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Anteil der genutzten Waldflächen, die auf weniger ertragreichen Flächen oder durch Sturmereignisse vorgeschädigten Bereichen genutzt wurden?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Holzertragsverlust je Hektar und Jahr auf nährstoffarmen bzw. nährstoffschwachen, mittleren und kräftigen nährstoffversorgten Böden zu bewerten?
Bietet nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl von Mittelgebirgsstandorten bessere Bedingungen durch höhere Windhöffigkeit?
Wie wird die Windenergieleistung in Mittelgebirgen im Vergleich zu Flachlandlagen nach Kenntnis der Bundesregierung beurteilt bzw. bemessen?
Wie, und in welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ersatzflächen für Ausgleichspflanzungen bzw. Wiederaufforstung ausgewählt?
Nutzen die WEA-Betreiber dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Verjüngungsmethode der Naturverjüngung, und wenn ja, gibt es dazu Erhebungen zur Flächenzahl?
Inwieweit können nach Kenntnis der Bundesregierung ehemals versiegelte Flächen nach dem Rückbau noch für den Waldumbau genutzt werden?
Zieht die Bundesregierung eine Änderung des Bundeswaldgesetzes zum Verbot von weiteren Neubauten von Windenergieanlagen im Wald in Betracht?