Nutzung von Biokohle in der Landwirtschaft
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
Aufgrund der Vielzahl an positiven Eigenschaften der Biokohle in der Landwirtschaft hat ihre Bedeutung, wie man anhand der Veröffentlichungszahlen sehen kann, in den letzten 15 Jahren zugenommen (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_04_2016_chancen_und_risiken_des_einsatzes_von_biokohle.pdf). Hinsichtlich der großen Oberfläche der Biokohle können eine größere Steigerung der Wasserhaltekapazität erreicht, Nährstoffionen gebunden und so auch die Nährstoffauswaschung und Pestizidauswaschung reduziert werden. Die Anwendung mit Biokohle würde die Ziele der Bundesregierung, insbesondere bei der Reduktion von Nitrat im Grundwasser (7-Punkte-Plan), erfüllen, um die 50 mg/L Grenzwert von der EU-Kommission einzuhalten (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Presse/7-Punkte-Programm%20der%20Ministerinnen%20Julia%20Klöckner%20und%20Ursula%20Heinen-Esser.pdf?__blob=publicationFile).
Auch bei einer Reduzierung des Düngebedarfs von 20 Prozent ist ein Einsatz von Biokohle förderlich, da Nährstoffe besser und langfristiger zur Verfügung stehen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/125-Duengeverordnung.html). Zudem erfolgt eine Speicherung von Treibhausgasen, womit sich dieser Effekt zum Erwirtschaften technisch erzeugter Kohlenstoffsenken bei landwirtschaftlichen Böden nutzen lässt. Damit könnte die Biokohle als Hilfe beim Erreichen der im Dezember 2019 neu beschlossenen Klimazielen dienen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-beschlossen-1679886).
Das Einbringen in den Boden und eine Zuführung in das Futtermittel ist gesetzlich geregelt, wobei die Biokohle aus unbehandeltem Holz mindestens 80 Prozent Kohlenstoffgehalt aufweisen sollte (http://www.european-biochar.org/biochar/media/doc/ebc-richtlinien.pdf). Die begrenzte Anwendungsmöglichkeit ist auf die unvorhersehbaren negativen Effekte zurückzuführen (Ertragsdepression, fehlende Ertragssteigerung, Pestizidakkumulation etc., vgl. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_04_2016_chancen_und_risiken_des_einsatzes_von_biokohle.pdf, S. XIV & 92 ff.). Die Herstellung der Biokohle und das Ausbringen in den Boden sehen die Fragesteller kritisch, weshalb es nach Ansicht der Fragesteller insgesamt weiterer Forschung bedarf, um irreversible Schäden in Böden auszuschließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung das derzeitige Projekt der EU REFERTIL, das eine Revision von Biokohle anstrebt, bekannt, und hat die Bundesregierung ihrerseits bereits Erkenntnisse zur Revision von Biokohle, und wenn ja, welche sind diese (https://www.refertil.info/biochar-policy-strubias-2018)? Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung bei einer Revision von Biokohle, und wie beurteilt sie die stark variierenden Forschungsergebnisse hinsichtlich eines irreversiblen Eintrags in landwirtschaftliche Böden (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_04_2016_chancen_und_risiken_des_einsatzes_von_biokohle.pdf, S. 149)?
Wie ist der aktuelle Stand zum Ende August 2019 vom Fachverband Pflanzenkohle (FVPK) eingereichten Antrags zur Zulassung von Biokohle, die den EBC-Basic-Kriterien entsprechen (mind. 50 Prozent C Gehalt, H/C-Verhältnis kleiner 0,7, O/C Verhältnis kleiner 0,4, PAK-Gehalt kleiner 12 mg/kg) (https://fachverbandpflanzenkohle.org/antrag-duengemittelverordnung-duemv-eingereicht/)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Bewertung der EUKommission, ob Biokohle die Kriterien gemäß Absatz 1 Buchstabe b Verordnung (EU) 2019/1009 erfüllt, und wenn ja, welche sind dies (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1009&from=DE)?
Welche Behörde wird die Bundesregierung als notifizierende Behörde gemäß Artikel 21 Absatz 1 Verordnung (EU) 2019/1009 benennen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1009&from=DE)?
Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, oder sind der Bundesregierung durchgeführte Studien bekannt, die sich mit der Anwendung von Biokohle in der Landwirtschaft auseinandersetzen?
a) Wenn ja, welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, und zu welchen wesentlichen Erkenntnissen sind diese gekommen?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Nutzen von jeweils Pflanzenkohle und Biokohle für Böden und Pflanzen in der Landwirtschaft?
c) Wenn ja, was wird in den derzeit durchgeführten Studien genau untersucht, und was erhofft sich die Bundesregierung mit den Forschungsergebnissen?
d) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den energetischen Nutzen von Biokohle?
e) Wenn ja, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung weiteren Forschungsbedarf?
f) Wenn nein, plant die Bundesregierung solche Studien in Auftrag zu geben, und mit welchen wesentlichen Forschungsfragen?
g) Wenn ja, wie viele Forschungsprojekte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bis jetzt, und was plant die Bundesregierung mit den Ergebnissen?
Zieht es die Bundesregierung in Betracht, aufgrund der bodenverbessernden Eigenschaften von Biokohle und der verminderten Auswaschung von Nährstoffen und Pestiziden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Betriebe bei einer Nutzung von Biokohle zu unterstützen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, welche Masse Pflanzenkohle von welchen Betrieben zu welchem Zweck angewendet wird, und wenn ja, wie viel Biokohle in kg wird im Gartenbau durch die Zufuhr in Boden oder Substrat, in der Nutztierhaltung durch die Zufuhr in Futter und Gülle und in Biogasanlagen durch die Zufuhr in Biogassilage angewendet?