Coronaepidemie – Einreisebeschränkungen und Migration
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 15. März 2020 erklärte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, dass die Grenzen zu Frankreich, Österreich, Luxemburg, zur Schweiz und nach Dänemark geschlossen bzw. nur noch aus besonderen Gründen (von Berufspendlern) passiert werden dürften: (https://www.tagesschau.de/inland/corona-grenzschliessung-deutschland-101.html).
Am 26. März 2020 erklärte der Bundesinnenminister laut Medienberichten unter Berufung auf das Nachrichtenmagazin Focus, dass die Einreisebeschränkungen an den Landesgrenzen wegen der Coronakrise auch auf Asylbewerber ausgedehnt würden (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/seehofer-weigert-einreisesperren-auf-asylbewerber-aus/).
Anfang April 2020 wird nun berichtet, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) klargestellt habe, dass der Zurückweisungserlass nicht für Asylbewerber gelte (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus207030073/Coronavirus-Grenzschliessung-gilt-fuer-alle-nur-nicht-fuer-Asylbewerber.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, dass die Bundesregierung Mitte März 2020 die Bundesgrenzen für den freien Reiseverkehr geschlossen und Einreisen nur noch aus besonderen Gründen, wie zum Beispiel bei Berufspendlern, zugelassen hat, und wenn ja, wann war dies genau der Fall, und wie war der Erlass im Einzelnen inhaltlich ausgestaltet?
Trifft es zu, dass, soweit Reisebeschränkungen im Sinne der Frage 1 erlassen worden sind, Asylbewerber von diesen Reisebeschränkungen ausgenommen waren?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung Einreisebeschränkungen im weiteren Verlauf des Monats März 2020 dann auch auf Asylbewerber ausgedehnt hat, und wenn ja, wann war das der Fall, und wie waren diese ausgestaltet?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung nunmehr klargestellt hat, dass der Zurückweisungserlass nicht für Asylbewerber gelte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wann, und aus welchen Gründen hat diesbezüglich ein Sinneswandel der Bundesregierung stattgefunden, nachdem zuvor berichtet worden war, dass die Einreisebeschränkungen auf Asylbewerber ausgedehnt worden waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Werden, soweit einreisende Asylbewerber trotz der ansonsten bestehenden Reisbeschränkungen nicht zurückgewiesen werden, diese Asylbewerber in Quarantäne genommen?
a) Wenn ja, stehen für sie nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende Quarantänemöglichkeiten zur Verfügung?
b) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende Kapazitäten für ihre ärztliche Betreuung vorhanden?