Zweiter bewaffneter Angriff auf das deutsche Seenotrettungsschiff „Alan Kurdi“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Rettungsschiff „Alan Kurdi“ der Regensburger Organisation Sea-Eye ist am 6. April 2020 bei einem Seenotfall in der von Libyen zu koordinierenden Seenotrettungszone von Piraten auf einem libysch beflaggten Schnellboot bedroht und beschossen worden (https://sea-eye.org/schuesse-libyscher-miliz-bei-einer-rettungsaktion-der-alan-kurdi). Über den Notfall, von dem die Besatzung über das Watch the Med Alarm Phone erfuhr, hatte die Kapitänin die zuständigen Behörden informiert, bevor sie Kurs auf die Koordinaten setzte. Nach einer Stunde erreichte die „Alan Kurdi“ das Holzboot mit insgesamt 68 Menschen und begann mit der Rettung.
Während die Crew das erste Rettungsboot zu Wasser ließ, näherte sich das Schnellboot mit hoher Geschwindigkeit, dessen Schüsse und riskanten Manöver den Retterinnen und Rettern zufolge zu einer „lebensgefährdenden Eskalation der Situation“ geführt hatten. Rund die Hälfte der Menschen des überfüllten Holzboots sprang demnach ins Wasser und versuchte die „Alan Kurdi“ zu erreichen. Nach Bergung der Geflüchteten durch Sea-Eye entwendeten die offensichtlich aus Libyen stammenden Piraten das Holzboot und verschwanden. Die Kapitänin informierte die deutschen Behörden über die Bedrohung durch die Libyer. Anschließend wurde das Schiff zu einem weiteren Seenotfall beordert.
Es handelt sich nicht um den ersten Zwischenfall, bei dem die „Alan Kurdi“ beschossen wurde. Am 26. Oktober 2019 hatten bewaffnete libysche Angreifer das Schiff ebenfalls bei einem Einsatz angegriffen (Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 7. November 2019, Schriftliche Frage 63 der Abgeordneten Cornelia Möhring auf Bundestagsdrucksache 19/14931, Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/15250). Medienberichten zufolge gehörten die Angreifer zu Milizen der Seepolizei Zuwara („Ermittlungen zu Angriff auf ‚Alan Kurdi‘“, www.mittelbayerische.de vom 8. November 2019), die der „General Administration for Coastal Security“(GACS) untersteht (Bundestagsdrucksache 19/16596, Antwort zu Frage 3).
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt die deutsche Bundespolizei „See“ bislang erfolglos in dem Fall. Die deutsche Botschaft für Tripolis in Tunis hat laut dem Auswärtigen Amt nach Bekanntwerden des Vorfalls mit der Leitung der libyschen Küstenwache Kontakt aufgenommen, von dort sei „jede Verantwortung für die an dem Vorfall beteiligten Boote mit Bestimmtheit glaubhaft zurückgewiesen“ worden. Ob eine solche Anfrage auch an die Seepolizei, die unter anderem in der EU-Mission EUBAM Libyen ausgebildet wird, ergangen ist, hat die Bundesregierung nicht mitgeteilt. Die Bundesregierung hat jedoch versprochen, „sowohl gegenüber den libyschen Behörden als auch über die Europäische Union weiter auf Aufklärung [zu] drängen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/14931 vom 7. November 2019).
Ergebnisse hierzu sind nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Über welche derzeitigen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Angriff auf das deutsche Rettungsschiff „Alan Kurdi“ vom 6. April 2020, und welcher Anfangsverdacht wird verfolgt?
a) Wo genau trug sich der Vorfall zu?
b) Wer ermittelt in Deutschland, Libyen, Italien und/oder Malta zu dem Vorfall?
c) Welche Stellen in Libyen wurden nach dem Vorfall vom Auswärtigen Amt um Aufklärung gebeten, und wie haben diese auf die Bitte reagiert?
d) Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Europäische Union bzw. ihre Agenturen in die Aufklärung des Vorfalls eingebunden?
Wann hat die Bundesregierung gegenüber den libyschen Behörden als auch über die Europäische Union auf Aufklärung des Angriffs vom 6. April 2020 gedrängt, und wie haben diese darauf reagiert oder bei der Aufklärung des Vorfalls geholfen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Flugzeuge oder Schiffe der Operation EUNAVFOR MED IRINI oder der EU-Grenzagentur Frontex zum Zeitpunkt des Angriffs vom 6. April 2020 in der oder nahe der von Libyen koordinierten Seenotrettungszone aufhielten oder diesen sogar beobachteten?
a) Betreibt Frontex derzeit Luftraumüberwachungsdienste („Multipurpose Aerial Surveillance Service“ – MAS – bzw. „Frontex Aerial Surveillance Service“ – FASS) im zentralen Mittelmeer, und falls ja, wo finden deren Missionen statt?
b) Welche Flugzeuge mit welcher Kennung sind für die Flüge im Einsatz?
Mit welchen Fähigkeiten beteiligte sich die Bundesregierung zum Zeitpunkt des Angriffs vom 6. April 2020 an welchen Frontex-Missionen im zentralen Mittelmeer, und wie wurden diese Missionen seitdem aus- oder abgebaut?
Welche Seenotfälle haben Flugzeuge oder Schiffe der Operation EUNAVFOR MED IRINI oder der EU-Grenzagentur Frontex im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung in der von Libyen koordinierten Seenotrettungszone beobachtet, und an welche italienischen, maltesischen und libyschen Behörden wurden diese jeweils gemeldet?
Über welche neuen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Angriff bewaffneter libyscher Milizen auf das deutsche Rettungsschiff „Alan Kurdi“ vom 26. Oktober 2019 (Bundestagsdrucksache 19/16596, Antwort zu Frage 1)?
a) Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, Libyen und/oder Italien zu dem Vorfall ermittelt, und wann wurden diese Ermittlungen eingestellt?
b) Wie hat die Staatsanwaltschaft Hamburg nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, nachdem die Bundespolizei den Vorgang am 5. Dezember 2019 an diese zur weiteren Entscheidung abgegeben hat?
Wann und bei welcher Gelegenheit hatte die Bundesregierung „sowohl gegenüber den libyschen Behörden als auch über die Europäische Union weiter auf Aufklärung [gedrängt]“ (Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/14931 vom 7. November 2019), und welche Ergebnisse kann sie hierzu mitteilen?
a) Auf welche Weise hat die Europäische Union bzw. haben ihre Agenturen bei der Aufklärung des Vorfalls geholfen?
b) Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt geworden, inwiefern der Angriff von einem Aufklärungsflugzeug der EU-Militärmission EUNAVFOR MED beobachtet wurde?
c) Haben die Bundesregierung oder die EU-Einrichtungen wie die Küstenwache auch die libysche Seepolizei zu dem Angriff vom 26. Oktober 2019 befragt?
Hat die Bundespolizei für weitere Flugzeuge und Schiffe bei weiteren Online-Dienstleistern wie Flightradar oder Marinetraffic darum gebeten, eine Echtzeit-Positionsdarstellung ihrer Transponder (ADS-B oder AIS) zu blockieren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16171, Antwort zu Frage 18), und um welche Anbieter und welche Fahrzeuge handelt es sich dabei?
Auf welche Weise hat die Europäische Union oder die Bundespolizei seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16596 nach Kenntnis der Bundesregierung mit der „General Administration for Coastal Security“ (GACS) zusammengearbeitet oder diese ausgebildet, und welche Maßnahmen sind derzeit im Rahmen von EUBAM Libyen oder EU-Fördermaßnahmen geplant?
a) Wo befindet sich das Hauptquartier der GACS, wo ist deren operatives Zentrum, von wem wird sie geführt, und über welche Schiffe und Schnellboote verfügt diese (bitte mitteilen, welche Änderungen sich zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/16596 ergeben)?
b) Welche Ausrüstung und Ausstattung der GACS wurde bei Kämpfen 2017 zerstört, und welche verzeichnete lediglich einen „teilweisen Verlust“ (Bundestagsdrucksache 19/16596, Antwort zu Frage 5)?
c) Ist der gemeinsame „Operations Room“ der libyschen Seepolizei und Küstenwache in Tripolis weiterhin in Betrieb (Bundestagsdrucksache 19/16596, Antwort zu Frage 10)?