BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nicht abgeflossene Mittel für militärische Beschaffungen im Verteidigungshaushalt

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

27.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1871930.04.2020

Nicht abgeflossene Mittel für militärische Beschaffungen im Verteidigungshaushalt

der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Christoph Neumann, Gerold Otten, Jens Kestner, Martin Hess, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) ist seit 2015 kontinuierlich angestiegen (https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/modernisierung-bundeswehr/verteidigungshaushalt-trendwende-finanzen). Doch wie der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht 2019 bestätigt, kann ein Teil dieser Mittelaufwüchse, etwa im Bereich von Rüstungsinvestitionen, aufgrund von Verzögerungen momentan gar nicht abfließen (Bundestagsdrucksache 19/16500, S. 19).

Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906, S. 158) schreiben die Koalitionspartner: „Wir werden neben der Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Bundeswehr die notwendigen Voraussetzungen schaffen zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen.“

Dem Bundesministerium der Verteidigung ist es seit Abschluss der Haushaltsverhandlungen 2018 gestattet, Minderausgaben im Bereich militärischer Beschaffung (Einzelplan 14, Kapitel 14 05) bis zu einer Höhe von 500 Mio. Euro als Rücklage zu bilden (§ 6 Absatz 9 des Haushaltsgesetzes 2018). Diese Rücklage (Titel 919 01) steht dem Bundesverteidigungsministerium zeitlich unbefristet zur Verfügung, eine Deckelung der Gesamthöhe ist bisher nicht vorgesehen. Auf Bundestagsdrucksache 19/889 begründet die Bundesregierung diese Maßnahme u. a. damit, so eine verlässliche und flexible militärische Beschaffung auch bei Verzögerungen im Beschaffungsprozess gewährleisten zu können. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit verschiedener sowie die überjährige Übertragbarkeit einzelner Titel des Einzelplans 14 reichten dafür nicht aus.

Nach Abschluss des Bundeshaushalts 2019 flossen nichtausgeschöpfte Haushaltsmittel in Höhe der maximal zulässigen 500 Mio. Euro an die o. g. Rücklage (vgl. Haushaltsausschuss, Ausschussdrucksache 19(8)5668). Beim Bundeshaushalt 2018 war noch keine Zuführung an die Rücklage erfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Innerhalb welcher Titel des Einzelplans 14, Kapitel 14 05 (Militärische Beschaffungen) sind die im Haushalt 2019 veranschlagten Mittel nicht vollständig abgeflossen (bitte die Differenz von Soll- und Ist-Beträgen der betreffenden Titel detailliert auflisten)?

2

Welche Gründe führt die Bundesregierung für die jeweiligen Minderausgaben an (bitte die betreffenden Titel detailliert auflisten)?

3

Welche dieser Minderausgaben wurden der Rücklage zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen (Titel 919 01) zugeführt?

4

Anhand welcher Kriterien werden nichtausgeschöpfte Haushaltsmittel der Rücklage zugeführt, anstatt sie zur gegenseitigen Deckung verschiedener Titel zu nutzen oder in den nächsten Haushaltsplan zu übertragen?

5

Innerhalb welcher Titel des Einzelplans 14, Kapitel 14 05 (Militärische Beschaffungen) des Haushalts 2020 sind aus Sicht der Bundesregierung Minderausgaben zu erwarten?

6

Wie wahrscheinlich ist aus Sicht der Bundesregierung eine Zuführung von nichtabgeflossenen Haushaltsmitteln in Höhe der vollen 500 Mio. Euro an die Rücklage bei Vollzug des Haushalts 2020 (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung)?

7

Plant die Bundesregierung eine Verwendung von Mitteln aus der Rücklage für bestimmte Beschaffungsvorhaben im laufenden Haushaltsjahr 2020? Wenn ja, für welche, und welche der für die Verwendung von Mitteln der Rücklage in Frage kommenden Beschaffungsprojekte sieht die Bundesregierung als prioritär an?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig eine zeitliche Befristung für die Entnahme von Mitteln aus der Rücklage?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig eine Begrenzung der Mittel, die der Rücklage in Summe zur Verfügung stehen?

Berlin, den 21. April 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen