Befreiungen von Kontaktbeschränkungen
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 22. März 2020 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf einheitliche Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 geeinigt, nachdem die Bundesländer in der Vorwoche diverse Maßnahmen gegen die unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland wie Geschäftsschließungen und Schließungen von Bildungseinrichtungen angeordnet hatten (https://www.ndr.de/nachrichten/info/Kontaktverbot-im-Norden-Was-ist-noch-erlaubt-,coronavirus786.html).
Anfang April 2020 berichteten diverse Medien über den Vorschlag, ein bundesweites und freiwilliges Immunitätsregister einzurichten, um nachweislich von einer Corona-Infektion Genesene von den geltenden Ausgangsbeschränkungen zu befreien (vgl. exemplarisch https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article207072243/Holm-befuerwortet-nationales-Corona-Immmuitaetsregister.html). Ein solches Register könne dazu beitragen, den innerdeutschen Tourismus wieder anzuregen und die von der Corona-Pandemie gebeutelte Tourismusbranche zu entlasten (ebd.). Voraussetzung für ein solches Immunitätsregister oder andere Maßnahmen zur dauerhaften Befreiung von Kontaktbeschränkungen wären stark ausgebaute Kapazitäten für Tests auf Antikörper gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 (ebd.).
Laut Aussage der Weltgesundheitsorganisation im Februar 2020 könnte es bis Herbst 2021 dauern, bis ein wirksamer Impfstoff gegen das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 verfügbar wird (https://reut.rs/37o5pb2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Verfolgt die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern das konkrete Ziel im Umgang mit dem Corona-Virus, dessen unkontrollierte Ausbreitung und die konsequente Überlastung der verfügbaren intensivmedizinischen Kapazitäten wie Betten auf Intensivstationen so lange zu verhindern, bis ein wirksamer Impfstoff verfügbar ist, und wenn ja, wann wird dieses Ziel gemäß Planungshorizont der Bundesregierung am wahrscheinlichsten erreicht?
Wann wird nach Informationen der Bundesregierung ein Impfstoff gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 frühestens verfügbar sein?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über ihre konkreten langfristigen Ziele im Umgang mit dem Corona-Virus in Kenntnis zu setzen, um vergangene und zukünftige Empfehlungen und Maßnahmen in Absprache mit den Ländern, die nach Ansicht der Fragesteller erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen, nachvollziehbar für die betroffenen Bürger zu gestalten?
Wenn ja, wann wird die Bundesregierung die Öffentlichkeit explizit über ihr konkretes langfristiges Ziel im Umgang mit dem Corona-Virus informieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Tests auf Antikörper gegen das Corona-Virus konnten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Monaten Februar, März und April deutschlandweit durchgeführt werden?
Hat die Bundesregierung bisher Maßnahmen unternommen, und wenn ja, welche, um den Ausbau der Produktionskapazitäten für einen Impfstoff gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 zu fördern, um rasch flächendeckend, freiwillige Impfungen zu ermöglichen, sobald ein Impfstoff verfügbar wird?
Erwägt die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern Maßnahmen zur Befreiung von Kontaktbeschränkungen für einzelne Bürger mit Immunität gegen das Corona-Virus, und wenn ja, welche?