Bundeskriminalamt zu rassistischen Motiven des Attentäters von Hanau
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die „Tagesschau“ berichtete am 27. März 2020 ausführlich über Recherchen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/hanau-taeter-bka-101.html), wonach Ermittler des Bundeskriminalamtes zu dem Schluss gekommen sind, dass T. R. zwar eine rassistische Tat verübt habe, jedoch dies nicht das dominierende Motiv gewesen sei, wie folgend im Wortlaut wiedergegeben wird:
„Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat und kommt dabei nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ zu einem überraschenden Fazit, was den Täter und seine Motivation betrifft: T. R. habe zwar eine rassistische Tat verübt, aber sei kein Anhänger einer rechtsextremistischen Ideologie gewesen, so die Analyse des BKA. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen.
Nach Erkenntnissen der BKA-Ermittler soll T. R. keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen haben – das soll auch die Befragung von Nachbarn, Bekannten und ehemaligen Kollegen ergeben haben. So soll T. R. in der Vergangenheit nicht durch rassistische Äußerungen oder Verhalten aufgefallen sein. Im Gegenteil: Einem dunkelhäutigen Nachbarn soll er mehrfach geholfen haben. Auch spielte er wohl in einer Fußballmannschaft, die überwiegend aus Spielern mit Migrationshintergrund bestand.
Die BKA-Ermittler haben mehr als 100 Videodateien auf dem Computer und Handy des Attentäters sicherstellen können. Eine Auswertung soll ergeben haben, dass nahezu alle Aufnahmen nicht „tatrelevant“ seien. Es seien zudem keine Hinweise darauf gefunden worden, dass T. R. sich mit rechter Ideologie, mit Rechtsterroristen wie etwa Anders Breivik oder deren Taten beschäftigt habe.
Bei dem Manifest sei davon auszugehen, dass T. R. das Kapitel zu Ausländern und seinen Vernichtungsfantasien erst spät hinzugefügt habe, heißt es aus dem BKA. Im November 2019 hatte R. den Generalbundesanwalt angeschrieben und darum gebeten, Ermittlungen wegen der angeblichen Überwachung durch einen Geheimdienst einzuleiten – was abgelehnt worden war. Die damalige Anzeige ist nahezu wortgleich mit dem späteren Manifest, jedoch waren noch keine rassistischen Äußerungen enthalten.“
Der Präsident des BKA stellte als Reaktion zum angeblichen Abschlussbericht klar, dass dies weder seine Auffassung noch die seiner Ermittler sei. Das BKA bewerte die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhe auf rassistischen Motiven, schrieb der Präsident des BKA auf Twitter am 31. März 2020 (vgl. https://twitter.com/bka/status/1244938778374025218?lang=de). Den „angeblichen Abschlussbericht“ gebe es derzeit gar nicht.
Nach Ansicht der Fragesteller ergibt sich aufgrund der sehr frühen Einordnung der Tat als eindeutig rassistisch motivierter Terroranschlag vor Abschluss der Ermittlungen Klärungsbedarf (dazu: www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/hanau-bundespressekonferenz-horst-seehofer-christine-lambrecht).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung inhaltlich bestätigen, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Erkenntnisse und Beurteilungen, insbesondere hinsichtlich der Motivlage des Täters, seitens des BKA zum damaligen Zeitpunkt der Pressemeldungen zutreffend sind und erklären, wie die Journalisten des öffentlichen Rundfunks und der „Süddeutschen Zeitung“ dazu Zugang erlangt haben?
Existierte zum 27. März 2020 eine Entwurfsfassung eines BKA- Abschlussberichts, ein Vorbericht oder ein sonstiges Dokument des BKA, das die Recherchen von „WDR“, „NDR“ und „Süddeutscher Zeitung“ zu den Feststellungen des BKA und zur Einschätzung der Motivlage ganz oder in Teilen inhaltlich wiedergibt (bitte nach Titel, Versionsnummer, Erstellungsdatum benennen sowie den Auszug der entsprechenden Passage wiedergeben)?
Wurde die Einschätzung der Motivlage, dass rassistische Motive bei dieser Tat kein dominierendes Element sind, innerhalb der polizeilichen Fallanalytiker im BKA diskutiert, und falls ja, was waren die hier vertretenen Auffassungen bis zum 27. März 2020 (bitte die jeweilige Beurteilung des Profilers anonymisiert darstellen)?
Wie viele Mitarbeiter des BKA sind im Rahmen der Erstellung des Abschlussberichts hinsichtlich der Bewertung der Tatmotive in welcher Funktion beteiligt?
Haben der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, die zuständigen Staatssekretäre oder Ministerialbeamte nach dem 27. März 2020 oder dem 30. März 2020 das BKA im Hinblick auf die Feststellungen zu den Motivlagen des Täters kontaktiert (bitte nach Datum, kontaktierender Person und Gesprächsinhalt aufschlüsseln)?
Falls ja, wurden daraufhin Änderungen in der Beurteilung der Motivlage vorgenommen?
Kann eine fachliche Einschätzung eines Fallanalytikers durch die Behördenleitung oder höhere Hierarchieebenen hinsichtlich der Beurteilung von Tätermotivlagen im Hinblick auf zu erstellende Abschlussberichte grundsätzlich noch abgeändert werden?
War der Täter nach derzeitigem Kenntnisstand zuvor in stationärer psychiatrischer Behandlung?
Falls ja, welche Diagnosen wurden bei diesem festgestellt, und gab es im Rahmen der psychiatrischen Behandlungen Anzeichen für rassistische Motive?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es grundsätzlich psychisch auffällige Täter geben kann, die beispielsweise aus reinen Aufmerksamkeitsgründen bestimmte Straftaten als Nachahmer begehen, von denen sie allerdings nicht ideologisch im Vorfeld überzeugt sind?
Bis wann soll der Abschlussbericht voraussichtlich fertiggestellt sein, und wird er den Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in seiner vollständigen Fassung zur Verfügung gestellt werden?