Staatliche Leistungserbringung für sichere Pflanzenschutzmittelanwendung
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Digitalisierung der Landwirtschaft erfordert in vielen Bereichen die Bereitstellung von öffentlich erhobenen Daten. Beispielsweise sind auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Zulassungsdaten von Pflanzenschutzmitteln in PDF und in einem Datenbankformat verfügbar. Diese Datei wird laut Angaben des Bundesamts monatlich auf Basis von MS-Access 2000 aktualisiert. Sie enthält die Daten, die in PDF auch in der Online-Datenbank und den Pflanzenschutzmittelverzeichnissen erscheinen. Für Behörden, die diese Datei ausschließlich zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben benötigen, ist sie unentgeltlich. Für sonstige Nutzer beträgt der Bezugspreis (netto) für ein Jahresabonnement 497,49 Euro, für eine Monatslieferung 78,70 Euro (https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/06_Datenbank/psm_ZugelPSM_Datenbank_node.html). Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen, dynamischen Regeln. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, ist die Bereitstellung von Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten in maschinenlesbarer Form zwingend notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Daten stellt das BVL in maschinenlesbarer Form zur Verfügung?
Wem stellt das BVL diese Daten in maschinenlesbarer Form kostenfrei zur Verfügung (bitte die Behörden auflisten)?
Zu welchem Zweck stellt das BVL Daten in maschinenlesbarer Form kostenfrei zur Verfügung?
Stellt das BVL dem Julius-Kühn-Institut (JKI) maschinenlesbare Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder gegen Entgelt zur Verfügung?
Stellt das BVL den Bundesländern maschinenlesbare Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder gegen Entgelt zur Verfügung?
Stellt das BVL der Wirtschaft maschinenlesbare Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder ausschließlich gegen Entgelt zur Verfügung?
Stellt das BVL Forschungseinrichtungen, wie z. B. Hochschulen, Universitäten oder Landwirtschaftskammern, maschinenlesbare Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten kostenfrei oder ausschließlich gegen Entgelt zur Verfügung?
Plant das BVL, maschinenlesbare Pflanzenschutzmittelzulassungsdaten generell kostenfrei zur Verfügung zu stellen, und falls nein, warum nicht?
Welche weiteren Maßnahmen zur Standardisierung und Bereitstellung von Daten sind derzeit geplant?
Welche Projekte laufen derzeit zur Standardisierung und Bereitstellung von öffentlich erhobenen Daten in der Landwirtschaft im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Bundes?
Werden die Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) standardisiert zur Verfügung gestellt?
Wenn nein, wann ist mit der Bereitstellung standardisierter Daten des KTBL zu rechnen?
Werden diese kostenfrei zur Verfügung gestellt?