Politische und öffentliche Betätigung von Soldaten im Kontext nachrichtendienstlicher Würdigung
der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Martin Hess, Dietmar Friedhoff, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das komplexe multimediale Umfeld der modernen Gesellschaft lässt aus Sicht der Fragesteller häufig Unklarheiten darüber aufkommen, was von Soldaten erwartet wird, wenn sie sich politisch informieren wollen oder sich politisch äußern. Aus ungenügenden oder gar nicht vorhandenen klaren Handlungsvorgaben des Dienstherrn resultieren nach Ansicht der Fragesteller überdies Unsicherheiten im Umgang mit der Vielzahl an unterschiedlichen politischen Medien. Es ist daher nach Ansicht der Fragesteller nötig, für Handlungssicherheit zu sorgen, damit ein zu sorgloser Umgang mit Medien nicht zu Missverständnissen führt, die ungewollt ein schlechtes Bild von der Bundeswehr erwecken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Ist es Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, die „Junge Freiheit“ zu lesen oder im Kameradenkreis zu verbreiten?
Ist es Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, „Tichys Einblick“ zu lesen oder im Kameradenkreis zu verbreiten?
Ist es Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, „Compact“ zu lesen oder im Kameradenkreis zu verbreiten?
Ist das Lesen und Verbreiten von „Compact“ nach Bewertung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ein Zeichen für eine rechtsextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue?
Ist das Lesen oder Verbreiten von „Tichys Einblick“ nach Bewertung des MAD ein Zeichen für eine rechtsextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue?
Ist das Lesen oder Verbreiten der „Jungen Freiheit“ nach Bewertung des MAD ein Zeichen für eine rechtsextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue?
Ist das Lesen oder Verbreiten der „taz“ nach Bewertung des MAD ein Anzeichen für eine linksextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue?
Ist das Lesen oder Verbreiten der „Jungen Welt“ nach Bewertung des MAD ein Anzeichen für eine linksextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue?
Ergibt sich aus Sicht des MAD Handlungsbedarf bei der Feststellung, dass Soldaten eine der oben genannten Zeitungen beziehungsweise Medien lesen, abonnieren, in sozialen Netzwerken „liken“ oder im Kameradenkreis verbreiten?
Wurden Befragungen durchgeführt, wenn festgestellt wurde, dass Soldaten die „Junge Freiheit“, „Tichys Einblick“ oder „Compact“ lesen, abonnieren oder in sozialen Medien „geliked“ oder im Kameradenkreis verbreitet haben?
Wurden Befragungen durchgeführt, wenn festgestellt wurde, dass Soldaten die „taz“ oder die „Junge Welt“ lesen, abonnieren oder in sozialen Medien „geliked“ oder im Kameradenkreis verbreitet haben?
Welche Print- und Online-Medien darf ein Soldat nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr nicht lesen, beziehungsweise welche derselben werden vom MAD als Hinweis auf eine rechtsextreme oder linksextreme Gesinnung beziehungsweise auf fehlende Verfassungstreue gewertet?
Hält der MAD eine Auflistung nach, für welche Medienerzeugnisse sich Soldaten interessieren?
Wenn ja, welche Medienerzeugnisse sind dort relevant (bitte auflisten)?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Migrationspolitik der Bundesregierung dahin gehend zu kritisieren, dass diese zu unreguliert erfolge?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr außerhalb des Dienstes erlaubt, die Migrationspolitik der Bundesregierung dahingehend zu kritisieren, dass durch sie eine Migration vornehmlich in das Sozialsystem erfolgt?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Migrationspolitik der Bundesregierung dahin gehend zu kritisieren, dass die Zahl der Migranten zu hoch sei?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Migrationspolitik der Bundesregierung dahin gehend zu kritisieren, dass diese zu einer Steigerung der Kriminalität führe?
Darf ein Soldat nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr außerhalb des Dienstes die Meinung vertreten, dass die Entscheidung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen 2015 illegitim beziehungsweise falsch war?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Meinung zu vertreten, die Medien in Deutschland berichten einseitig beziehungsweise verfolgen einen besonders „linkslastigen“ Kurs?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Meinung zu vertreten, dass sich in Deutschland muslimische Parallelgesellschaften gebildet haben und stetig weiterentstehen und diesen Zustand dabei als negativ zu bewerten?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Meinung zu vertreten, dass einzelne Glaubensinhalte beziehungsweise Praktiken des Islam der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Meinung zu vertreten, dass die demografische Entwicklung in Deutschland sowie die Migrationspolitik dazu führen, dass Autochthone in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Regionen Deutschlands zur Minderheit würden?
Darf ein Soldat nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr außerhalb des Dienstes die Meinung vertreten, dass mehr illegale Migranten abgeschoben werden müssten?
Darf ein Soldat nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr außerhalb des Dienstes die Meinung vertreten, Gendermainstreaming sei falsch oder unnütz?
Ist es einem Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr erlaubt, außerhalb des Dienstes die Meinung zu vertreten, dass die Operation Sophia einen Pull-Effekt hatte und mithin illegale Migration förderte?
Werden einige der in den Fragen 14 bis 25 genannten Handlungen vom MAD als Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue gewertet?
Wenn ja, welche, und warum?
In welcher Form darf ein Soldat nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr die in den Fragen 14 bis 25 genannten Kritikpunkte außerhalb des Dienstes äußern, und in welcher Form wäre eine solche Kritik nach Meinung des MAD ein Zeichen für eine rechtsextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue?
In welcher Form ist das Äußern der in den Fragen 14 bis 25 genannten Ansichten nach Bewertung des MAD problemlos, und ab wann wird die Grenze des Zulässigen überschritten und erzeugt Handlungsbedarf?
Ist es nach Ansicht des MAD ein Hinweis auf eine mögliche linksextreme Gesinnung beziehungsweise auf fehlende Verfassungstreue, wenn ein Soldat Umgang mit JUSOS pflegt, die im Europawahlkampf mit Baseballschlägern posieren und fordern: „Nationalismus eiskalt abservieren“ (vgl. https://www.morgenpost.de/berlin/article218399343/Mit-dem-Baseballschlaeger-fuer-ein-friedliches-Europa.html)?
Ist es nach Ansicht des MAD ein Hinweis auf eine mögliche linksextreme Gesinnung beziehungsweise auf fehlende Verfassungstreue, wenn ein Soldat Umgang mit Teilen der Grünen, Linksjugend oder SPD pflegt, die sich laut Medienberichten hinter Parolen wie „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“ versammeln (vgl. https://www.linksjugend-solid.de/deutschland-du-mieses-stueck-scheisse/; https://www.bayernkurier.de/inland/8411-claudia-roth-auf-abwegen/)?
Wurden wegen einer Zugehörigkeit zu den genannten Parteien und Gruppierungen oder wegen der in den Fragen 29 und 30 genannten Handlungen Befragungen durch den MAD oder von Disziplinarvorgesetzten durchgeführt?
Wurden Disziplinarermittlungen oder Dienstausübungsverbote wegen der in den Fragen 29 und 30 genannten Zugehörigkeiten oder Handlungen eingeleitet?
Wird Soldaten die Gesinnung von Personen aus Online-Communitys (z. B. Facebook-Gruppen) automatisch zugeschrieben, wenn diese ebenfalls Teil der Gruppe sind?
Trägt ein Mitglied einer Online-Community nach der Bewertung des MAD Verantwortung für Postings von anderen Mitgliedern?
Muss mit anderen Gruppenmitgliedern einer Online-Community, die aus Sicht des MAD eine problematische Gesinnung haben, ein tatsächlicher Kontakt bestanden haben, damit deren Gesinnung einem Soldaten zugerechnet wird?
Dürfen Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr Tätowierungen mit der Aufschrift „Deus Vult“ tragen?
Dürfen Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr Tätowierungen tragen, die einen Kreuzritter darstellen?
Dürfen Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr Tätowierungen tragen, die Bezug zur nordischen Mythologie haben?
Sind derzeit Soldaten aufgrund von Tätowierung suspendiert worden?
Wenn ja, wie viele?
Waren sich die Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung über die Bedeutung der Tätowierungen und deren Auslegungsspielraum bewusst?
Welche Folgen hat es, wenn ein Soldat sich der Bedeutung seiner Tätowierung nicht bewusst war?
Sind solche Tätowierungen nach Ansicht des MAD ein erstes Zeichen für eine rechtsextreme Gesinnung beziehungsweise für fehlende Verfassungstreue?
Dürfen Soldaten nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr (innerhalb oder außerhalb des Dienstes) das „Westerwaldlied“, „Schwarzbraun ist die Haselnuss“ oder „Grün ist unser Fallschirm“ singen?
Wenn nein, warum nicht?
Ist von Seiten der Bundesregierung geplant, den Soldaten eine Handreichung beziehungsweise Anleitung zur politischen Tätigkeit, zum Verhalten in sozialen Netzwerken sowie im Umgang mit öffentlichen Medien zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern hält die Bundesregierung die politische Bildung für ausreichend, um für Handlungssicherheit zu sorgen?