Endverbraucherkosten für Strom durch den Ausstieg aus der Kernenergie
der Abgeordneten Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist von der damaligen CDU/CSU- und FDP-geführten Bundesregierung endgültig eingeleitet und von der darauffolgenden, CDU/CSU- und SPD-geführten Bundesregierung weiterverfolgt worden. Ziel ist laut Bundesregierung, die Energieerzeugung durch Kernkraft in Deutschland bis zum Jahr 2022 einzustellen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/energie-erzeugen/ausstieg-aus-der-kernkraft-394280).
Diese Energiepolitik ist von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. ausnahmslos mitgetragen worden (https://www.tagesschau.de/inland/btw17/programmvergleich/programmvergleich-energie-101.html). Die Abkehr von der Energieerzeugung aus Kernkraft in Deutschland erfolgt im Rahmen der sogenannten Energiewende (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975238/779488/4b6713bea8d0288e35660bd95c73bd6e/2011-09-29-energiewende-data.pdf?download=1). Die Energiewende soll laut Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sozialverträglich gestaltet werden, was sich in bezahlbaren Strompreisen niederschlagen soll (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 60).
Die Strompreise sind in Deutschland in den letzten Jahren um 35 Prozent gestiegen (https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Energiewende-treibt-Strompreise-auf-Rekordhoch-id56494711.html). In Europa sind die deutschen Strompreise für Haushaltskunden die höchsten in der gesamten EU und insbesondere seit dem beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie sprunghaft angestiegen (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/jahresbilanz-strompreise-markieren-2019-ein-rekordniveau-und-sie-werden-weiter-steigen/25352238.html?ticket=ST-1778-ACEbTT963IiDTOEcGcCD-ap6). Die Tendenz ist nach Auffassung der Fragesteller deutlich: Sie werden noch weiter ansteigen und die Haushalte belasten (https://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de&pcode=ten00117&plugin=1).
Über die Zusammensetzung des Strompreises erklärt die Bundesnetzagentur, dass über 20 Prozent die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare Energien-Gesetz) ausmacht, hinzukommen sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen, die wiederum ihrerseits über 31 Prozent des Strompreises ausmachen (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/PreiseUndRechnungen/WieSetztSichDerStrompreisZusammen.html).
Laut Bundesverband der Wasser- und Energiewirtschaft liegen bei halbjährlichen Strompreisanalysen die staatlich induzierten Strompreisbestandteile bei über 50 Prozent (https://www.bdew.de/media/documents/20200107_BDEW-Strompreisanalyse_Januar_2020.pdf).
Bereits 2011 warnte das Institut der Deutschen Wirtschaft durch eine Mehrbelastung von durchschnittlich 55,2 Mrd. Euro zusätzliche Stromerzeugungskosten durch die von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung initiierte und seitdem von allen anderen Parteien (ausgenommen die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag) getragenen Energiewende (https://www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/ausstieg-aus-der-kernenergie-ausstieg-kostet-55-milliarden-52709.html).
Die Veröffentlichung „Die Energiewende finanzierbar gestalten. Effiziente Ordnungspolitik für das Energiesystem der Zukunft“ der acatech hat festgestellt, dass sich das Investitionsvolumen zur Umsetzung der Dekarbonisierungsziele auf bis zu 5 400 Mrd. Euro belaufen wird (https://www.acatech.de/publikation/die-energiewende-finanzierbar-gestalten-effiziente-ordnungspolitik-fuer-das-energiesystem-der-zukunft/).
Das renommierte US-amerikanische Forschungsinstitut „National Bureau of Economic Research“ hat in seiner Studie „The Private and External Costs of Germany’s Nuclear Phase-Out“ berechnet, dass der 2011 von der Bundesregierung verordnete Ausstieg aus der Kernenergie 12,2 Mrd. US-dollar pro Jahr kostet (https://www.nber.org/papers/w26598.pdf, S. 29). Diese Kosten werden vor allem durch die erhöhten Schadstoffemissionen und die damit verbundenen theoretischen gesundheitlichen Risiken begründet. Selbst bei unrealistisch hohen Kernenergie-Risikoszenarien errechnet man dort 1 100 mehr statistisch „verlorene Menschenleben“ als mit Kernenergie.
Eine weitere Berechnung kommt zu dem Schluss, dass die deutsche Volkswirtschaft durch die Kernenergienutzung bis 2011 inflationsbereinigt rund 90 Mrd. Euro eingespart hat https://www.kernd.de/kernd-wAssets/docs/fachzeitschrift-atw/2011/atw2011_0809_weis_forschungsfoerderung_1956-2010.pdf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Inwieweit ist die Bundesregierung an die im Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ genannten Ziele der Energiewende, speziell die Sozialverträglichkeit sowie die Bezahlbarkeit von Strom gebunden (vgl. Vorbemerkung)?
Sind, falls von der Bundesregierung keine Gebundenheit an die im Bericht genannten Ziele existiert, eine sozialverträgliche Energiewende und günstige Strompreise verbindliche Ziele der Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende, und bis wann sollen sie erreicht werden?
Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die nachweislich gestiegenen Energiepreise (35 Prozent Anstieg der Strompreise in den letzten zehn Jahren, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zurück, und sieht sie einen Zusammenhang zu den Maßnahmen der Energiewende (Steuern, Umlagen, Abgaben etc.; bitte anteilsscharf aufschlüsseln und benennen)?
a) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die seit 1. Januar 2011 unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 2 zusätzlich bundesweit entstandenen kumulierten Stromkosten?
b) Welcher Anteil der in Frage 2a ermittelten Kosten ist nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Ausbau und die Nutzung „erneuerbarer“ Energieträger zurückzuführen (bitte nach Umlageart bzw. Mechanismus aufschlüsseln)?
Wie viel Prozent des durchschnittlichen Strompreises für private Haushalte machen die mit der Energiewende verknüpften, in Frage 2 genannten Abgaben (gegebenenfalls unter anderer Bezeichnung anfallenden Zahlungen) allgemein sowie speziell seit dem Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2011 aus?
Bei welchem Betrag ist die Grenze der „Bezahlbarkeit“ der Energiepreise im Zusammenhang mit der „Sozialverträglichkeit“ in der Umsetzung der Energiewende nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht (bitte in Euro je kWh für Haushalte mittlerer Größe angeben)?
Plant die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die Strompreise bei Beibehaltung der Maßnahmen der Energiewende wieder auf das Niveau von vor dem Ausstieg aus der Kernenergie zurückfallen (vgl. zur Senkung https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutz-buerger-entlasten-1672984)?
Ist der Bundesregierung die Studie „The Private and External Costs of Germany’s Nuclear Phase-Out“ des US-amerikanischen Forschungsinstitutes „National Bureau of Economic Research“ bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die dort angegebenen zusätzlichen Kosten von 12,2 Mrd. US-Dollar jährlich (vgl. Vorbemerkung), für die der Steuerzahler aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie aufkommen muss (bitte gegebenenfalls alternative Quellen benennen sowie Differenzen detailliert angeben und begründen)?