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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorhersagen über Klimaentwicklung

(insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

12.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1964028.05.2020

Vorhersagen über Klimaentwicklung

der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Rainer Kraft, Andreas Bleck, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aufgrund eines behaupteten Klimanotstandes wurden verschiedene Gesetze erlassen, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014, BGBl. I S. 1066, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2019, BGBl. I S. 1719, geändert worden ist – https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html, https://www.manager-magazin.de/politik/meinungen/oekostrom-foerderung-haengt-von-politischen-kniffen-bei-eeg-ab-a-1044144.html; Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019, BGBl. I S. 2728 – http://www.gesetze-im-internet.de/behg/, https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article203486048/Gutachten-stufen-Klimapaket-als-verfassungswidrig-ein). Dabei soll es nicht bleiben. Die Fragesteller haben den Eindruck, dass die Bundesregierung die Bürger dazu bringen will, unter anderem auf Flugreisen, auf Kreuzfahrten, auf das Autofahren oder auf fleischhaltige Ernährung zu verzichten oder all dies signifikant einzuschränken. Industriezweige von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung wie die Automobilherstellung, die Energiewirtschaft und die Landwirtschaft sollen radikal umgestaltet werden (Klimaschutzplan 2050 – Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung vom 18. November 2016, Bundestagsdrucksache 18/10370 – https://www.tichyseinblick.de/meinungen/klimaschutzplan-2050-spd-verbietet-bohnen/). Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Folgen in vielen Bereichen unumkehrbar sein werden, mindestens erscheinen sie unkalkulierbar.

Ausgehend von der Annahme, eine menschengemachte Klimaerwärmung sei erwiesen und menschliches Reaktionshandeln darauf geboten, muss nach Ansicht der Fragesteller – vernunftgeleitet – erörtert werden: Welche Folgen ergeben sich aus dieser Erkenntnis und mit welchen möglichen Maßnahmen kann einer schädlichen Klimaerwärmung mit Aussicht auf Erfolg entgegengewirkt werden? Weiter muss nach Ansicht der Fragesteller abgewägt werden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in Summe mehr nutzen als schaden. Der einschneidende Umbau der wesentlichen Strukturen eines ganzen Landes kann nach Ansicht der Fragesteller nur insoweit gerechtfertigt sein, als alle diese Fragenkomplexe eindeutig beantwortet sind. Alles andere verbietet sich nach Ansicht der Fragesteller schon aus ethisch-moralischen Gründen, denn zu viele Existenzen hängen daran. Gerade im Sinne des Vorsorgeprinzips dürfen funktionierende Strukturen nach Ansicht der Fragesteller nicht für Ungewisses geopfert werden.

Der „UN-Weltklimarat“ IPCC konstatierte in seinem dritten Report von 2001 (https://archive.ipcc.ch/ipccreports/tar/wg1/pdf/TAR-14.PDF): „In Sachen Klimaforschung und -modellierung sollten wir anerkennen, dass es sich dabei um ein gekoppeltes, nicht-lineares, chaotisches System handelt. Deshalb sind längerfristige Vorhersagen über die Klimaentwicklung nicht möglich.“ Tatsächlich wohnt Prognosen der klimatischen Entwicklung, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinausgreifen, keinerlei Vorhersagekraft mehr inne. Die Klimaforschung behilft sich daher mit Szenarien, die zwar plausibel und in sich widerspruchsfrei sind, denen aber aufgrund ihrer Konstruktion keine Eintrittswahrscheinlichkeiten zugeordnet werden können. Allein der unvermeidbare statistische Fehler bei der Bestimmung des Langwellenstrahlungseffekts der Wolkenbildung in Standard-Klimamodellen ist über hundertmal größer (https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/feart.2019.00223/full) als der Effekt, der nach diesen Modellen vom CO2 verursacht sein soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

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Wie will die Bundesregierung angesichts der geschilderten Umstände die Einhaltung eines bestimmten Klimaziels sicherstellen, wenn nach Ansicht der Fragesteller doch verlässliches Wissen über zukünftige klimatische Entwicklungen prinzipiell nicht erworben werden kann (vgl. letzter Absatz der Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 26. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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